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LOEWE Jahresbericht 2012 - Hessisches Ministerium für ...

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3 Evaluation und Qualitätssicherung im <strong>LOEWE</strong>-Programm<br />

Gegenstände der Ergebnisevaluierung von <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten sind jeweils die Beurteilung<br />

• der wissenschaftlichen Profilentwicklung des <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkts, insbesondere im Zusammenwirken<br />

der beteiligten Partner,<br />

• der Qualität der wissenschaftlichen Leistungen sowie der nationalen wie internationalen Sichtbarkeit des<br />

Forschungsverbunds,<br />

• des Ergebnistransfers und der möglichen Anwendungsbezüge,<br />

• der nachhaltigen Effekte (Forschungsprofil, wissenschaftliche Kooperationen, Strukturbildung am Forschungsstandort),<br />

• des ggf. vorgelegten Konzepts zur beantragten Auslauffinanzierung im Rahmen der <strong>LOEWE</strong>-Förderung.<br />

Im August und September <strong>2012</strong> wurden bei den <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkten der 2. Förderstaffel Ergebnisbegutachtungen<br />

durchgeführt. Alle vier Schwerpunkte dieser Förderstaffel hatten zuvor Anträge auf einbis<br />

zweijährige Auslauffinanzierungen gestellt. Die Projekte wurden im Rahmen der Ergebnisbegutachtungen<br />

vor Ort durch insgesamt 16 externe Gutachter beurteilt. Die Gutachtergruppen bewerteten die<br />

Konsortialführer und Projektträger festgelegten Meilensteinplans sowie Erläuterungen zu Abweichungen<br />

im Arbeitsfortschritt, eine Bewertung zur Zusammenarbeit der Projektpartner im Konsortium, Angaben<br />

zur Öffentlichkeitsarbeit und zu bereits erreichten Projekterfolgen sowie einen Projektausblick. Abschlussberichte<br />

enthalten darüber hinausgehend eine umfangreiche Bewertung der Marktfähigkeit des entwickelten<br />

Produkts/Verfahrens, eine Erläuterung zur Markteinführung und zu wirtschaftlichen Effekten<br />

sowie eine Darstellung der nachhaltigen Effekte <strong>für</strong> die Wissenschaft.<br />

Der Projektträger Hessen Agentur prüft diese Berichte formal und inhaltlich auf ihre Plausibilität und kann<br />

bei Auffälligkeiten stichprobenartige Vor-Ort-Prüfungen durchführen. Diese Zwischenevaluierungen werden<br />

nach einem <strong>für</strong> den Zuwendungsempfänger transparenten Ablaufschema durchgeführt und können bei<br />

Bedarf auch eine umfassende Vor-Ort-Prüfung von Ausgabenbelegen beinhalten.<br />

Auf Basis der seit 2008 jährlich zwischen dem Hessischen <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst und dem<br />

Projektträger Hessen Agentur geschlossenen Aufgabenübertragungsverträge zur Administration der<br />

26 erzielten Ergebnisse der vier <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkte positiv und votierten <strong>für</strong> die Gewährung von Auslauf-<br />

<strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3 führt die Hessen Agentur nach Abschluss eines KMU-Verbundprojekts grundsätzlich 27<br />

finanzierungen. Bei sämtlichen Ergebnisbegutachtungen sprachen die Gutachter Empfehlungen und/oder<br />

Anregungen aus. Diese wurden – auf Grundlage der Förderempfehlungen des <strong>LOEWE</strong>-Programmbeirats<br />

– von der Verwaltungskommission Ende November <strong>2012</strong> beschlossen und sind Bestandteile der Zuwendungsbescheide<br />

der Projekte. Die Auslauffinanzierungen der vier <strong>LOEWE</strong>-Schwerpunkte der 2. Förderstaffel<br />

wurden gemäß Entscheidung der <strong>LOEWE</strong>-Verwaltungskommission auf jeweils ein Jahr begrenzt.<br />

3.3 Evaluierungen von KMU-Verbundprojekten in der<br />

<strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3<br />

Bewertung von beantragten KMU-Verbundvorhaben<br />

Die im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens der <strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3 eingehenden Anfragen von<br />

KMUs und Hochschulen werden vom Projektträger HA Hessen Agentur GmbH bereits vor Einreichung einer<br />

Projektskizze im Hinblick auf die Plausibilität des Vorhabens und programmatisch bedingte formale<br />

Fragestellungen intensiv beraten. Im Anschluss eingereichte Projektskizzen werden dann in einem weiteren<br />

Schritt seitens des Projektträgers durch die in der Hessen Agentur vorhandene fachliche Kompetenz<br />

in den Technologie-/Aktionslinien (Umwelttech, Biotech, Nanotech etc.) fachlich bewertet. Das Bewilligungsgremium<br />

der <strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3 kann so auf Basis von fachlichen Stellungnahmen entscheiden,<br />

ob ein F&E-Projekt zum Projektvollantrag zugelassen werden soll. Um den Exzellenzanspruch des <strong>LOEWE</strong>-<br />

Programms in der <strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3 zu gewährleisten, werden alle beim Projektträger eingereichten<br />

Projektvollanträge grundsätzlich von einem fachlich ausgewiesenen externen Gutachter (i. d. R. aus dem<br />

hochschulnahen Umfeld) im schriftlichen Verfahren fachlich/wissenschaftlich bewertet.<br />

Bewertung von laufenden bzw. abgeschlossenen<br />

KMU-Verbund vorhaben<br />

Eine vertragliche Vereinbarung über die Förderung aus der <strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3 zwischen dem Konsortialführer<br />

eines KMU-Verbundprojekts und dem vom HMWK beauftragten Projektträger Hessen Agentur<br />

enthält grundsätzlich die Anforderung an den Konsortialführer des Verbundprojekts, jährliche Zwischenberichte<br />

über den Projektfortschritt und einen Abschlussbericht nach Auslaufen des F&E-Projekts zu<br />

erstellen. Die Zwischen- und Abschlussberichte beinhalten einen Soll/Ist-Abgleich auf Basis des zwischen<br />

eine Abschlussevaluierung durch. Diese Prüfung beinhaltet eine Bewertung des eingereichten Abschlussberichts,<br />

eine Vor-Ort-Prüfung beim Konsortialführer durch ein „Evaluierungsteam“ des Projektträgers<br />

sowie die Erstellung eines transparenten Evaluierungsberichts nach standardisiertem Muster.<br />

Die Vor-Ort-Prüfung beinhaltet eine Präsentation des Konsortiums über den abschließenden Stand des<br />

Projekts sowie die Diskussion über die erreichten Meilensteine des Projektes und die im Antrag formulierten<br />

Erwartungen sowie über die Zielerreichung. Ebenso werden hier Fragen geklärt, die sich aus der<br />

Prüfung des Verwendungsnachweises ergeben haben. An das Gespräch, das beim Konsortialführer oder<br />

einem der Partner stattfindet, schließt sich eine Besichtigung der Entwicklungsumgebung im Unternehmen<br />

und ggf. der im Projekt entwickelten Anlagen vor Ort an.<br />

Im abschließenden Evaluierungsbericht werden<br />

die Projektergebnisse nach den Kriterien<br />

Zielverfolgung, Meilensteinplanung, Finanzierungsplanung,<br />

Zeitplanung, Verwertungschancen,<br />

Validität und Zusammenarbeit der<br />

Partner den im ursprünglichen Antrag formulierten<br />

Zielen gegenübergestellt und auf ihre<br />

Effektivität und Effizienz (u. a. bisher erreichte<br />

Ergebnisse, externe Effekte, Arbeitsplätze)<br />

überprüft. Wird von dem geprüften Konsortialführer<br />

mind. die Note „gut“ erreicht, erhält<br />

der Konsortialführer von der Hessen Agentur<br />

eine repräsentative Urkunde. Alle Ergebnisse<br />

von Abschlussevaluierungen fließen in die<br />

Entscheidungsvorlagen von „Neu-Anträgen“<br />

wieder ein und sind essentielle Grundlage <strong>für</strong><br />

die Entscheidungsfindung im Bewilligungsgremium<br />

der <strong>LOEWE</strong>-Förderlinie 3.

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