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Gentechnikakzeptanz und Kommunikationsmaßnahmen in der ...

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K. Wöhlert / A. Weihermann: Die Akzeptanzproblematik des Gentechnike<strong>in</strong>satzes<br />

im Lebensmittelbereich Seite - 28 -<br />

Lebensmittelhersteller freigestellt 192 . Ferner s<strong>in</strong>d alle Stoffe, die bei bestimmten Verbrauchern<br />

die Ges<strong>und</strong>heit bee<strong>in</strong>trächtigen können (wie z.B. Allergene) o<strong>der</strong> gegen die ethische<br />

Vorbehalte bestehen, kenntlich zu machen 193 .<br />

In <strong>der</strong> NFV s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e konkreten Regelungen zu <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> Weise <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

enthalten. Somit ist die Frage <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Etikettierung weiterh<strong>in</strong> offen. Es wird<br />

befürchtet, daß aufgr<strong>und</strong> dieser fehlenden rechtlichen Bestimmungen kennzeichnungspflichtige<br />

Lebensmittel ohne e<strong>in</strong>e entsprechende Kennzeichnung <strong>in</strong> den Handel gelangen<br />

194 . E<strong>in</strong>e gänzlich fehlende Kennzeichnung kann jedoch strenggenommen nicht <strong>der</strong> Fall<br />

se<strong>in</strong>, da sie für die unter die NFV fallenden Lebensmittel zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben ist.<br />

Praktisch h<strong>in</strong>gegen kann aber die Kennzeichnung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fehlenden Regelungen zu<br />

ihrer Art <strong>und</strong> Weise so unauffällig gestaltet werden, daß sie faktisch e<strong>in</strong>er fehlenden Kennzeichnung<br />

gleichkommt.<br />

• SYSTEMRICHTLINIE<br />

In <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie des Europäischen Rates über die Anwendung genetisch verän<strong>der</strong>ter Mikroorganismen<br />

<strong>in</strong> geschlossenen Systemen (Systemrichtl<strong>in</strong>ie) (90/219/EWG, Abl. Nr.<br />

L117/1 vom 8. Mai 1990) 195 werden Maßnahmen für den E<strong>in</strong>satz gentechnisch verän<strong>der</strong>ter<br />

Mikroorganismen <strong>in</strong> geschlossenen Systemen festgelegt. Die Maßnahmen gewährleisten<br />

den Schutz <strong>der</strong> Umwelt sowie <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen 196 .<br />

Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Berücksichtigung von Verbraucher<strong>in</strong>teressen s<strong>in</strong>d nach Art.<br />

13 <strong>der</strong> Systemrichtl<strong>in</strong>ie öffentliche Anhörungsverfahren zu jedem Aspekt <strong>der</strong> vorgeschlagenen<br />

Anwendung <strong>der</strong> GVO <strong>in</strong> geschlossenen Systemen vorgesehen, wenn e<strong>in</strong> Mitgliedsstaat<br />

dies für notwendig erachtet 197 . Im Falle <strong>der</strong> Durchführung e<strong>in</strong>er öffentlichen Anhörung<br />

kann sich die Frist für die Erteilung <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> GVO durch die Behörden<br />

verlängern 198 .<br />

Die Möglichkeit e<strong>in</strong>er öffentlichen Anhörung kann dem Verbraucher das Gefühl <strong>der</strong> Ohnmacht<br />

nehmen. Mit Bezug auf e<strong>in</strong>e möglicherweise angsterzeugende „zwanghafte Ernährungsumstellung“<br />

199 kann das Empf<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>er Zwanghaftigkeit durch die gesetzliche<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>er Anhörung reduziert werden.<br />

192<br />

193<br />

194<br />

195<br />

196<br />

197<br />

198<br />

199<br />

Vgl. BMBF (1997a), S. 33; BML (1997a), S. 56.<br />

Vgl. BMBF (1997a), S. 34. Beispielhaft für ethische Vorbehalte kann hier auf Vegetarier o<strong>der</strong> religiöse<br />

Gruppen verwiesen werden, die bestimmte Lebensmittel nicht verzehren wollen o<strong>der</strong> dürfen.<br />

Vgl. o.V. (1997b), S. 28.<br />

Anpassung an den technischen Fortschritt durch die 2. Richtl<strong>in</strong>ie (94/51/EG). Vgl. Abl. <strong>der</strong> EU Nr.<br />

L297/29-30 vom 18.11.1994.<br />

Vgl. BMBF (1997a), S. 13; SCHENEK (1995), S. 149.<br />

Es besteht ke<strong>in</strong>e Notwendigkeit e<strong>in</strong>er öffentlichen Anhörung. Vgl. SIMON (1995), S. 359.<br />

Vgl. SCHENEK (1995), S. 233.<br />

Siehe dazu auch Kapitel 3.1.2.3.

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