Inklusive Leidenschaft. Lesben, Schwule ... - Berlin.de
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erfreulicherweise ohne Vorbehalte 21 ratifiziert hat, müssen alle Artikel ohne Ausnahme<br />
umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Eine Umsetzung be<strong>de</strong>utet nicht nur, dass Deutschland<br />
dafür sorgen muss, dass die Rechte nicht durch Gesetze o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Personen<br />
verletzt wer<strong>de</strong>n. Deutschland muss vielmehr auch dafür sorgen, dass die<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Strukturen so sind, dass Menschen mit Behin<strong>de</strong>rungen ihre Rechte<br />
– zum Beispiel das Wahlrecht – auch selbst wahrnehmen können.<br />
Menschenrechte sind kein direkt bei <strong>de</strong>n vereinten Nationen einklagbares Recht.<br />
Das Fakultativprotokoll zu <strong>de</strong>r Konvention räumt jedoch die Möglichkeit <strong>de</strong>r Individualbeschwer<strong>de</strong><br />
ein. Das heißt, einzelne Personen können eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Mitteilung an <strong>de</strong>n zuständigen Ausschuss bei <strong>de</strong>n Vereinten Nationen machen.<br />
Diese Mitteilung ist jedoch erst dann möglich, wenn zuvor alle rechtlichen Wege<br />
im eigenen Land ausgeschöpft wur<strong>de</strong>n. Auch folgen aus <strong>de</strong>r Mitteilung keine<br />
rechtlichen Schritte. Der Ausschuss <strong>de</strong>r Vereinten Nationen wen<strong>de</strong>t sich vielmehr<br />
an <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Staat mit <strong>de</strong>r Bitte um Klärung und gegebenenfalls Behebung<br />
<strong>de</strong>r Menschenrechtsverletzung. Es ist jedoch üblich, dass Menschenrechte<br />
bei <strong>de</strong>r nationalen Rechtssprechung von <strong>de</strong>n Richterinnen und Richtern berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dabei besteht aber – wie immer – ein gewisser Interpretationsspielraum.<br />
Hier hilft als letzte Möglichkeit unter Umstän<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r nur die<br />
Individualbeschwer<strong>de</strong>.<br />
Europa und die Vereinten Nationen stärken unsere Rechte<br />
Eine Möglichkeit <strong>de</strong>r Kontrolle, in wieweit ein Staat die Konvention auch umsetzt,<br />
erfolgt über <strong>de</strong>n Staatenbericht. In diesem schil<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Staat, was er unternommen<br />
hat, um die Verwirklichung <strong>de</strong>r Menschenrechte zu gewährleisten, in wieweit<br />
die Menschenrechte schon gewährleistet sind und wo noch Handlungsbedarf<br />
besteht. Dieser Staatenbericht geht an die Vereinten Nationen und zwar an <strong>de</strong>n<br />
für dieses Menschenrecht zuständigen Ausschuss.<br />
Da die Staatenberichte in <strong>de</strong>r Regel eine „Ten<strong>de</strong>nz zur Beschönigung“ aufweisen,<br />
haben Nichtregierungsorganisationen (Behin<strong>de</strong>rtenverbän<strong>de</strong> wie zum Beispiel<br />
Weibernetz, o<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r <strong>Lesben</strong>- und <strong>Schwule</strong>nverband Deutschland) die Möglichkeit,<br />
einzeln o<strong>de</strong>r gemeinsam mit an<strong>de</strong>ren Verbän<strong>de</strong>n einen „Schattenbericht“<br />
vorzulegen. Gera<strong>de</strong> für Gruppen von Menschen, die bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r<br />
21 Staaten können bei <strong>de</strong>r Ratifizierung Vorbehalte formulieren, dass sie zum Beispiel einen Artikel<br />
nicht so wie von <strong>de</strong>r Konvention vorgesehen verwirklichen wer<strong>de</strong>n.