Inklusive Leidenschaft. Lesben, Schwule ... - Berlin.de
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Wenn jemand in <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Schutzbereichen <strong>de</strong>s AGG diskriminiert wur<strong>de</strong>,<br />
kann je<strong>de</strong> / r verlangen, dass die Benachteiligung eingestellt wird o<strong>de</strong>r eine<br />
Entschädigung verlangen (siehe § 21 AGG). Antidiskriminierungsverbän<strong>de</strong><br />
dürfen gerichtlichen Beistand leisten, haben jedoch kein Klagerecht.<br />
Ich wer<strong>de</strong> Ihnen im weiteren Verlauf nicht das Gesetz im Einzelnen vorstellen<br />
und Sie mit Paragrafen langweilen. Vielmehr will ich kurz anhand von drei Beispielen<br />
erläutern, wie das AGG genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Beispiel 1: Ein lesbisches Paar sucht eine Wohnung<br />
Wenn <strong>de</strong>r Vermieter mehr als 50 Wohnungen vermietet, darf <strong>de</strong>m Paar das Mieten<br />
<strong>de</strong>r Wohnung nicht aufgrund <strong>de</strong>r sexuellen I<strong>de</strong>ntität verwehrt wer<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt es<br />
sich jedoch zum Beispiel um eine Wohnung in einem 2-Familien-Haus und <strong>de</strong>r Vermieter<br />
wohnt im selben Haus, darf er sich aussuchen, wer in seinem Haus wohnen<br />
soll und wer nicht. Er kann nicht gezwungen wer<strong>de</strong>n, mit einem lesbischen Paar<br />
unter einem Dach zu wohnen.<br />
Europa und die Vereinten Nationen stärken unsere Rechte<br />
Beispiel 2: Ein schwuler Mann will eine Versicherung für sich und seinen Partner<br />
abschließen<br />
Privatrechtliche Versicherungen dürfen nicht mehr aufgrund <strong>de</strong>r sexuellen I<strong>de</strong>ntität<br />
diskriminieren. Deshalb haben viele Versicherungen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen<br />
Partnerschaften mit heterosexuellen Partnerschaften vollzogen.<br />
Beispiel 3: Eine Lesbe mit Behin<strong>de</strong>rung wird gemobbt und beleidigt<br />
Eine Frau darf we<strong>de</strong>r wegen ihrer Behin<strong>de</strong>rung noch weger ihrer sexuellen I<strong>de</strong>ntität<br />
gemobbt wer<strong>de</strong>n. Sie kann for<strong>de</strong>rn, dass die Beleidigungen unterlassen wer<strong>de</strong>n und<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz for<strong>de</strong>rn.<br />
Wenn die Frau wegen bei<strong>de</strong>r Merkmale – <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>r sexuellen<br />
I<strong>de</strong>ntität – gemobbt wur<strong>de</strong>, nennt man das mehrdimensionale Diskriminierung.<br />
Diese ist schwer zu beurteilen und schwer nachzuweisen. Wur<strong>de</strong> die Frau vielleicht<br />
doch mehr aufgrund ihrer Behin<strong>de</strong>rung gemobbt? O<strong>de</strong>r war es doch mehr<br />
Homophobie?