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Inklusive Leidenschaft. Lesben, Schwule ... - Berlin.de

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Wenn jemand in <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Schutzbereichen <strong>de</strong>s AGG diskriminiert wur<strong>de</strong>,<br />

kann je<strong>de</strong> / r verlangen, dass die Benachteiligung eingestellt wird o<strong>de</strong>r eine<br />

Entschädigung verlangen (siehe § 21 AGG). Antidiskriminierungsverbän<strong>de</strong><br />

dürfen gerichtlichen Beistand leisten, haben jedoch kein Klagerecht.<br />

Ich wer<strong>de</strong> Ihnen im weiteren Verlauf nicht das Gesetz im Einzelnen vorstellen<br />

und Sie mit Paragrafen langweilen. Vielmehr will ich kurz anhand von drei Beispielen<br />

erläutern, wie das AGG genutzt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Beispiel 1: Ein lesbisches Paar sucht eine Wohnung<br />

Wenn <strong>de</strong>r Vermieter mehr als 50 Wohnungen vermietet, darf <strong>de</strong>m Paar das Mieten<br />

<strong>de</strong>r Wohnung nicht aufgrund <strong>de</strong>r sexuellen I<strong>de</strong>ntität verwehrt wer<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt es<br />

sich jedoch zum Beispiel um eine Wohnung in einem 2-Familien-Haus und <strong>de</strong>r Vermieter<br />

wohnt im selben Haus, darf er sich aussuchen, wer in seinem Haus wohnen<br />

soll und wer nicht. Er kann nicht gezwungen wer<strong>de</strong>n, mit einem lesbischen Paar<br />

unter einem Dach zu wohnen.<br />

Europa und die Vereinten Nationen stärken unsere Rechte<br />

Beispiel 2: Ein schwuler Mann will eine Versicherung für sich und seinen Partner<br />

abschließen<br />

Privatrechtliche Versicherungen dürfen nicht mehr aufgrund <strong>de</strong>r sexuellen I<strong>de</strong>ntität<br />

diskriminieren. Deshalb haben viele Versicherungen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen<br />

Partnerschaften mit heterosexuellen Partnerschaften vollzogen.<br />

Beispiel 3: Eine Lesbe mit Behin<strong>de</strong>rung wird gemobbt und beleidigt<br />

Eine Frau darf we<strong>de</strong>r wegen ihrer Behin<strong>de</strong>rung noch weger ihrer sexuellen I<strong>de</strong>ntität<br />

gemobbt wer<strong>de</strong>n. Sie kann for<strong>de</strong>rn, dass die Beleidigungen unterlassen wer<strong>de</strong>n und<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz for<strong>de</strong>rn.<br />

Wenn die Frau wegen bei<strong>de</strong>r Merkmale – <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung und <strong>de</strong>r sexuellen<br />

I<strong>de</strong>ntität – gemobbt wur<strong>de</strong>, nennt man das mehrdimensionale Diskriminierung.<br />

Diese ist schwer zu beurteilen und schwer nachzuweisen. Wur<strong>de</strong> die Frau vielleicht<br />

doch mehr aufgrund ihrer Behin<strong>de</strong>rung gemobbt? O<strong>de</strong>r war es doch mehr<br />

Homophobie?

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