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Pflege 2030: Chancen und Herausforderungen! - Institut für ...

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Frage, ob <strong>und</strong> wie er noch <strong>für</strong> sich sorgen <strong>und</strong> das tägliche Leben bewältigen<br />

kann.<br />

Alle Beeinträchtigungen – körperliche, geistige <strong>und</strong> seelische – werden künftig<br />

bei der Begutachtung berücksichtigt. Das Verfahren wird damit vor allem<br />

demenziell erkrankten Menschen, pflegebedürftigen Kindern <strong>und</strong> auch körperlich<br />

<strong>und</strong> geistig Behinderten besser gerecht. Der neue <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff<br />

setzt den Paradigmenwechsel, den wir in der früheren Regierung<br />

bereits in der Behindertenpolitik vollzogen haben, konsequent auch in der<br />

<strong>Pflege</strong> um: weg von der Fürsorge, hin zur Teilhabe <strong>und</strong> Selbstbestimmung.<br />

Die wichtigste <strong>und</strong> höchste Verpflichtung unseres Gr<strong>und</strong>gesetzes – die<br />

Wahrung der Würde – <strong>für</strong> pflegebedürftige Menschen jedes Alters könnte so<br />

besser als heute eingelöst werden.<br />

Vor den Wahlen wird keine politische Entscheidung über den neuen <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff<br />

fallen. Dennoch will ich dieses wichtige Thema nicht auf<br />

die lange Bank schieben. Darum habe ich den Vorschlag des neuen <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriffs<br />

heute im Ges<strong>und</strong>heitsausschuss vorgestellt. Der neue<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff wird weitreichende Folgen <strong>für</strong> die <strong>Pflege</strong> haben,<br />

je nach Ausgestaltung auch finanzieller Art. Wir brauchen eine breite Debatte<br />

über die Frage, was unserer Gesellschaft eine humane <strong>Pflege</strong> wert ist.<br />

Der Beirat hat fünf Vorschläge gemacht, die „relativ kostenneutrale“ Lösungen<br />

<strong>und</strong> solche mit unterschiedlichen Mehrkosten umfassen.<br />

Meine Meinung dazu ist klar: Alle Menschen in Deutschland haben den gleichen<br />

Anspruch auf <strong>Pflege</strong>leistungen. Wenn sich wirklich alle zu gleichen<br />

Bedingungen am Ausgleich der Risiken beteiligen, bekommen wir einen viel<br />

größeren Spielraum, um neue Angebote zu finanzieren. Die Versicherten<br />

der privaten <strong>Pflege</strong>-Pflichtversicherung sind im Durchschnitt wesentlich jünger,<br />

gesünder <strong>und</strong> einkommensstärker als die Mitglieder der sozialen <strong>Pflege</strong>versicherung.<br />

Nur aufgr<strong>und</strong> dieser <strong>für</strong> die private <strong>Pflege</strong>-Pflichtversicherung<br />

sehr günstigen Risikoverteilung kann sie es sich Jahr <strong>für</strong> Jahr leisten,<br />

durchschnittlich fast 1,5 Mrd. Euro <strong>und</strong> damit den größten Teil ihrer Einnahmen<br />

den Alterungsrückstellungen zuzuführen <strong>und</strong> damit „auf die hohe Kante“<br />

zu legen.<br />

Stünde allein dieser Betrag der gesamten <strong>Pflege</strong>versicherung zur Verfügung,<br />

so wäre erheblicher Spielraum vorhanden, den neuen <strong>Pflege</strong>bedürftigkeitsbegriff<br />

einzuführen <strong>und</strong> hierbei die Leistungen noch weiter zu verbessern.<br />

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