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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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20. Entzug des Rechts <strong>der</strong> Berufsausübung/Dienstleistungsfreiheit (Drucksache<br />

III-03) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer am<br />

16.06.<strong>2006</strong>, Beschluss des Vorstands: Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

an die zuständigen Stellen, da eine Anpassung <strong>der</strong> in dem vorliegenden<br />

Antrag beschriebenen Rechtslage durch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nationalen Gesetzgebung<br />

erfolgen muss. Ergebnis: Die durch die Ständige Konferenz „Europäische<br />

Angelegenheiten“ eingesetzte Arbeitsgruppe hatte zunächst entschieden, das Problem<br />

auf nationaler Ebene zu behandeln. In Anlehnung an die BGH-Entscheidung<br />

empfahl die Arbeitsgruppe dem BMG, eine dem Führerscheinentzug korrespondierende<br />

Regelung in <strong>der</strong> Bundesärzteordnung zu schaffen, wonach <strong>der</strong>jenige<br />

ohne Approbation nicht mit einer an<strong>der</strong>en EU-Zulassung den Beruf ausüben darf.<br />

Das BMG übte Kritik am Urteil des BGH vom 13.10.2005 (3 StR 385/04) und teilte<br />

mit, dass es nach <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Richtlinie keine Möglichkeit gebe, die<br />

Dienstleistung zu versagen, wenn die dem Urteil zugrunde liegenden Tatsachen<br />

vorliegen. Das BMG hat jedoch angekündigt, dass es beabsichtige, diese Frage<br />

unter Einschaltung des BMWi mit <strong>der</strong> Europäischen Kommission zu klären.<br />

Sollte sich die Frage im Sinne <strong>der</strong> Möglichkeit einer nationalen Regelung nicht klären<br />

lassen, wird sich die Bundesärztekammer dafür einsetzen, eine Ergänzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2005/36/EG herbeizuführen o<strong>der</strong> eine entsprechende For<strong>der</strong>ung im Konsultationsverfahren<br />

zu Gesundheitsdienstleistungen zu stellen. Zum damaligen Zeitpunkt<br />

war es <strong>der</strong> Bundesärztekammer nicht mehr möglich, die Vorstellungen in das Richtlinienvorhaben<br />

2005/36/EG einzubringen, da die Richtlinie bereits konsolidiert war.<br />

21. Sicherung <strong>der</strong> Versorgung pflegebedürftiger Menschen (Drucksache VII-04)<br />

(Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer am 16.06.<strong>2006</strong>,<br />

Beschluss des Vorstands und Ergebnis: Aufnahme in die Liste des Tagesordnungspunkte<br />

für einen <strong>der</strong> nächsten deutschen Ärztetage.<br />

22. Wirkstoffdatenbank zur Verordnung (Drucksache VII-16) (Überweisung) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer am 16.06.<strong>2006</strong>, Beschluss des Vorstands:<br />

Anfrage an AkdÄ hinsichtlich <strong>der</strong> Machbarkeit unter Einbeziehung <strong>der</strong> KBV und<br />

des ZI, anschließende Beratung im Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer. Ergebnis:<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> AkdÄ am 26.01.2007; Ergebnis: Erneute Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer am 23.02.2007.<br />

23. Berechtigung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigungen zur Information <strong>der</strong> Heilberufe-<br />

Kammern über unzuverlässige o<strong>der</strong> unqualifizierte Ärzte (Drucksache VII-19)<br />

(Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer am 16.06.<strong>2006</strong>,<br />

Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung ärztlicher<br />

Berufsausübung“. Ergebnis: Nach Prüfung in <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung<br />

ist festzustellen, dass die <strong>der</strong>zeitige Rechtslage eine Übermittlung entsprechen<strong>der</strong><br />

Daten von <strong>der</strong> KV an die Landesärztekammern nicht zulässt. Bezüglich <strong>der</strong> Frage,<br />

ob dies dennoch wünschenswert ist und welche konkreten Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />

erarbeitet werden müssten, hat <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung ärztlicher<br />

Berufsausübung“ das Thema zur weiteren Beratung in die dazu ins Leben gerufene<br />

Arbeitgruppe „Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen“ gegeben. Der<br />

Beginn <strong>der</strong> Beratungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe steht für den 23.01.2007 an.<br />

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