28.11.2012 Aufrufe

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Organisation <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

(3) Die Beratungen sind vertraulich und nicht öffentlich. Ihr Ergebnis wird protokolliert<br />

und allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Prüfungskommission zugeleitet.<br />

§ 8<br />

Abstimmungsregelung<br />

(1) Jede Auftraggeberseite des Vertrags nach § 12 TPG hat eine Stimme. Die Prüfungskommission<br />

strebt eine einvernehmliche Beschlussfassung an; gegebenenfalls entscheidet<br />

die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.<br />

(2) Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn jede Auftraggeberseite des Vertrags<br />

nach § 12 TPG durch mindestens ein Mitglied vertreten ist. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall,<br />

ist ohne beson<strong>der</strong>e Ladungsfristen unverzüglich eine neue Sitzung <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />

mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Die Prüfungskommission ist dann<br />

ohne Rücksicht auf die nicht vertretene Auftraggeberseite beschlussfähig.<br />

§ 9<br />

Kosten<br />

Die Reisekosten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> übernimmt die jeweils entsendende Institution, für die<br />

beiden von <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation benannten und für die<br />

von <strong>der</strong> Prüfungskommission hinzugezogenen Sachverständigen die Bundesärztekammer.<br />

§ 10<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt <strong>der</strong> Bundesärztekammer.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Diese Geschäftsordnung tritt am ersten Tag des Monats, <strong>der</strong> auf die Unterzeichnung<br />

durch die Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach § 12 TPG bzw. <strong>der</strong>en Beauftragte folgt, in<br />

Kraft.<br />

Köln/Düsseldorf/Siegburg im Februar 2004<br />

Bundesärztekammer Deutsche Krankenhausgesellschaft Verband <strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen e. V./<br />

Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. für die Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenkassen<br />

<strong>14</strong><br />

789

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!