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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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6. Empfehlungen zur Ergänzung <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

Im Sinne eines transparenten Verfahrens empfiehlt die Bundesärztekammer, die<br />

Beschlussvorlage in folgenden Punkten zu ergänzen:<br />

– Das konkrete Vorgehen <strong>der</strong> systematischen Literaturrecherche (Suchbegriffe und Verknüpfungen,<br />

einbezogene Datenbanken) sollte dargestellt werden.<br />

– Die ausführlichen Auswertungen <strong>der</strong> einzelnen Studien sollten als Anhang <strong>der</strong><br />

Beschlussvorlage beigefügt werden.<br />

– Die Filterkriterien zur Aufnahme <strong>der</strong> Studien in die Lang- o<strong>der</strong> Kurzauswertung sollten<br />

dargelegt werden.<br />

– In <strong>der</strong> Beschlussvorlage sollte auch zur Bewertung von HTAs, systematischen<br />

Reviews o<strong>der</strong> Metaanalysen Stellung genommen werden.<br />

Es ist bekannt, dass das Vorliegen einer komorbiden Störung bei psychischen Erkrankungen<br />

ein wesentlicher Einflussfaktor für das Therapieergebnis ist. Vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> unbefriedigenden Evidenzlage generell und insbeson<strong>der</strong>e zur Bedeutung <strong>der</strong><br />

Komorbidität für das Therapieergebnis <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie könnte erwogen<br />

werden, ein entsprechendes Modellprojekt zu dieser Fragestellung im Kontext des deutschen<br />

Versorgungssystems durch den G-BA in Auftrag zu geben. Die bisher vorliegende<br />

Evidenzlage gestattet es nicht, bei einer Einführung <strong>der</strong> Gesprächstherapie als Regelleistung<br />

zur Behandlung von Depressionen hinsichtlich des bedeutsamen Faktors<br />

Komorbidität mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit eine Abschätzung von Risiken für das Therapieergebnis<br />

vorzunehmen und mögliche Schäden für die Patienten auszuschließen.<br />

7. Zusammenfassung<br />

Die Bundesärztekammer sieht zusammenfassend keinen grundsätzlichen Wi<strong>der</strong>spruch<br />

zwischen <strong>der</strong> Beschlussvorlage des G-BA und den Gutachten des WBP zur Gesprächspsychotherapie.<br />

Sie schließt sich dem Fazit <strong>der</strong> Beschlussvorlage des G-BA an. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Ausführungen zur nicht darstellbaren Notwendigkeit <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie<br />

im Kontext des ambulanten Versorgungssektors erscheinen begründet und<br />

nachvollziehbar. Die Bedenken, dass für Patienten mit komorbiden Störungen Therapienachteile<br />

nicht mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit ausgeschlossen werden können, sind<br />

schwerwiegend, gerade vor dem Hintergrund, dass – wie in <strong>der</strong> Beschlussvorlage ausgewiesen<br />

– <strong>der</strong> Nutzen <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie nur für einen Anwendungsbereich<br />

belegt werden konnte. Es ist daher nicht ersichtlich, dass die Einführung <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie<br />

eine Erweiterung o<strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> vertragsärztlichen o<strong>der</strong> vertragspsychotherapeutischen<br />

Versorgung bedeuten würde.<br />

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