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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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das durch die Grundrechte <strong>der</strong> Patienten angelegte Schutzprogramm zur Sorge im<br />

Krankheitsfall durch dieses zukünftige Gesundheitssystem verwirklicht werden kann.<br />

II.<br />

Die Bundesärztekammer weist im Übrigen auf die mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

gemeinsam beschlossene Resolution des Außerordentlichen Ärztetages<br />

vom 24. Oktober <strong>2006</strong> hin (Anlage).<br />

III.<br />

Die nachstehenden Einzelstellungnahmen stellen Bewertungen aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong><br />

Bundesärztekammer zu einzelnen Regelungen dar. Wie schon eingangs betont, bedeuten<br />

positive Bewertungen nicht, dass die Bundesärztekammer von ihrer Gesamtbeurteilung<br />

abrückt.<br />

B. Einzelstellungnahmen<br />

I.<br />

Finanzierung<br />

Die Bundesärztekammer bezweifelt, ob die nunmehr vorgesehene Finanzierung für das<br />

System <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend ist, um eine dauerhafte<br />

Bereitstellung von finanziellen Mitteln für eine an den Patientenbedürfnissen orientierte<br />

Gesundheitsversorgung zu realisieren. Die vorgeschlagenen Elemente künftiger<br />

Finanzierung (Gesundheitsfonds, Zusatzbeiträge, Ausschöpfung sog. Wirtschaftlichkeitsreserven,<br />

Kassenfusionen, aber auch Insolvenzen) stellen eher ein Experiment mit<br />

unsicherem Ausgang dar, als dass sie Verlässlichkeit für die Zukunft bewirken. Der<br />

Außerordentliche Deutsche Ärztetag vom 24. Oktober <strong>2006</strong> weist <strong>der</strong> Politik Wege zur<br />

grundlegenden Absicherung <strong>der</strong> Einnahmenbasis <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

wie sie aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft gangbar sind (vgl. Anlage).<br />

II.<br />

Neue Leistungen<br />

1. Art. 1 = § 11 SGB V (Versorgungsmanagement als neue Leistungsart)<br />

716<br />

Kurzbeschreibung<br />

Es soll eine neue Leistungsart „Versorgungsmanagement“ eingeführt werden. Die<br />

Leistungserbringer sollen für eine Anschlussversorgung <strong>der</strong> Versicherten sorgen<br />

und sind hierbei von den Krankenkassen zu unterstützen.<br />

Analyse und Bewertung<br />

Der Gesetzgeber greift hiermit auch die von <strong>der</strong> Bundesärztekammer gefor<strong>der</strong>te<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Versorgung an den Schnittstellen ambulant-stationär innerhalb<br />

des SGB V sowie leistungsbereichsübergreifend zwischen SGB V (Krankenversicherung)<br />

und SGB XI (Pflegeversicherung) auf. Die Leistungserbringer sollen für<br />

eine sachgerechte Anschlussversorgung <strong>der</strong> Versicherten Sorge tragen und hierbei<br />

von den Krankenkassen unterstützt werden.

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