28.11.2012 Aufrufe

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Dokumentation</strong> zu <strong>Kapitel</strong> 11<br />

bleibt die Verantwortung für die Steuerung bzw. Begrenzung <strong>der</strong> Arzneimittelausgaben<br />

überproportional stark beim einzelnen Arzt hängen, wogegen die Ärzteschaft u.a.<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einführung des AVWG protestiert hat.<br />

Der jetzt vorliegende Methodenreport des IQWiG lässt große Zweifel an <strong>der</strong><br />

gesundheitsökonomischen Expertise des IQWiG aufkommen. Die methodischen<br />

Vorfestlegungen im IQWiG-Methodenreport könnten dazu führen, dass <strong>der</strong><br />

gesundheitsökonomische Wert medizinischer Maßnahmen unterschätzt wird,<br />

Kostenabschätzungen auf Basis von Modellierungsstudien werden tendenziell<br />

abgelehnt, stattdessen werden die Ansprüche an Datenumfänge und Zeithorizonte<br />

<strong>der</strong> abzuliefernden gesundheitsökonomischen Studien überstrapaziert. Im Ergebnis<br />

dürfte aus diesem insuffizienten „Methodenmix“ ein Hemmnis für die Implementierung<br />

innovativer Arzneimittel resultieren.<br />

Grundsätzlich ist außerdem abzulehnen, dass die externen Sachverständigen sich<br />

ausschließlich an <strong>der</strong> Methodik <strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln<br />

beteiligen sollen bzw. dürfen, eine Sachverständigenbeteiligung wäre grundsätzlich<br />

für jede Kosten-Nutzenbewertung eines einzelnen Arzneimittels zu for<strong>der</strong>n.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Bundesärztekammer wäre außerdem zwingend die Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu for<strong>der</strong>n.<br />

Ob die punktuellen Kosten-Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel durch das<br />

IQWiG zu einer wirksamen Steuerung <strong>der</strong> Arzneimittelausgaben beitragen werden,<br />

ist mehr als fraglich.<br />

2. § 73d SGB V (i. V. m. § 92 SGB V) (Beson<strong>der</strong>e Arzneimittel)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Kurzbeschreibung<br />

In § 73d Absatz 1 wird definiert, dass bei <strong>der</strong> Verordnung von beson<strong>der</strong>en Arzneimitteln<br />

eine Abstimmung zwischen dem behandelnden Arzt und einem „Arzt für<br />

beson<strong>der</strong>e Arzneimitteltherapie“ erfolgen muss. Im Weiteren wird geregelt, dass<br />

<strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2<br />

Nr. 6 das Nähere insbeson<strong>der</strong>e zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualifikation <strong>der</strong><br />

Ärzte bestimmen soll.<br />

In § 73d Abs. 2 werden dazu die Anfor<strong>der</strong>ungen geregelt:<br />

„Ärzte für beson<strong>der</strong>e Arzneimitteltherapie sind im Rahmen <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong><br />

Versicherten tätige Ärzte, die die Voraussetzungen <strong>der</strong> nach Absatz 1 beschlossenen<br />

Richtlinien erfüllen; sie werden durch die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen<br />

mit den Landesverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen und den Verbänden <strong>der</strong><br />

Ersatzkassen bestimmt, …“<br />

Analyse und Bewertung<br />

Der Entwurf bezieht sich bei dieser Regelung insbeson<strong>der</strong>e auf gentechnisch entwickelte<br />

und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Wegen <strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong><br />

zu behandelnden Erkrankungen sowie des oftmals hohen Preises <strong>der</strong> Arzneimittel<br />

soll eine indikationsgerechte Anwendung dadurch gewährleistet werden, dass<br />

beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an spezialisierte Fachkenntnisse durch den Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss festzulegen sind.<br />

In <strong>der</strong> Begründung weist <strong>der</strong> Entwurf neben <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Qualität insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch auf die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Versorgung in <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken-<br />

<strong>14</strong><br />

733

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!