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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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<strong>Dokumentation</strong> zu <strong>Kapitel</strong> 2<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Stellungnahme zur zukünftigen Handhabung<br />

des erweiterten OPS (<strong>2006</strong>)<br />

Die Arbeiten <strong>der</strong> wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften müssen erhalten<br />

bleiben<br />

Seit Bestehen des OPS haben die medizinischen Fachgesellschaften <strong>der</strong> AWMF in<br />

erheblichen Umfang dazu beigetragen, den OPS unter Einbringung <strong>der</strong> notwendigen<br />

medizinischen und wissenschaftlichen Expertise in <strong>der</strong> heutigen Version zu entwickeln<br />

Das gilt sowohl für den amtlichen als auch für den optionalen Teil des OPS. Der optionale<br />

Teil des OPS wurde ja gerade auch deshalb geschaffen, um klinisch sinnvolle und<br />

wünschenswerte Prozeduren auf Vorschlag <strong>der</strong> Fachgesellschaften über die Kostenkalkulation<br />

dem DRG-System zuzuführen. Diese umfangreichen und ehrenamtlich<br />

erbrachten Leistungen für eine sachgerechte und differenzierte medizinische <strong>Dokumentation</strong><br />

müssen auf jeden Fall erhalten bleiben. Ein ersatzloser Wegfall des optionalen<br />

OPS und damit des Inputs <strong>der</strong> Fachgesellschaften würde sicherlich zu einer<br />

Frustration <strong>der</strong> Beteiligten (z.B. Radiologen) und zu einer Dämpfung <strong>der</strong> Motivation bei<br />

<strong>der</strong> Weiterentwicklung des OPS durch die Fachgesellschaften führen.<br />

Nur ein vom DIMDI herausgegebener offizieller OPS für alle Anwendungsbereiche<br />

Der OPS soll so aufbereitet sein, dass alle Anwendungsgebiete, wie z.B. DRG-Abrechnung<br />

und Kostenkalkulation, ambulantes Operieren, reine medizinische <strong>Dokumentation</strong><br />

und innerbetriebliche Leistungserfassung und -verrechnung, mit einer Ausgabe<br />

möglich sind. Ein Nebeneinan<strong>der</strong> eines amtlichen und eines erweiterten OPS mit<br />

unterschiedlichen Ausgaben für Systematik und Alphabet soll es in Zukunft nicht mehr<br />

geben. Die Zuordnung einer Operation bzw. Prozedur zu einem OPS-Kode inkl. <strong>der</strong><br />

zugehörigen Verschlüsselungsregeln soll durch einen offiziellen Katalog für ganz<br />

Deutschland einheitlich vorgegeben sein, damit gleiche Prozeduren auch gleich verschlüsselt<br />

werden. Dieser Katalog sollte möglichst umfassend und vollständig sein.<br />

Wegen <strong>der</strong> Bindung des Vorschlagswesens an das DIMDI sollte auch die konsistente<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> Prozedurenklassifikation, die zur Zeit nicht für das<br />

DRG-System benötigt werden, als originäre Aufgabe des DIMDI in Abstimmung mit<br />

den Fachgesellschaften betrachtet werden, um nicht eine unkoordinierte Vielfalt von<br />

Individuallösungen zu induzieren.<br />

Die Verwendung <strong>der</strong> Kodes soll im jeweiligen Anwendungsbereich geregelt werden<br />

Welche OPS-Kodes für das DRG-System zur Abrechnung bzw. zur Kostenkalkulation<br />

notwendig sind, sollte in den Definitionshandbüchern des DRG-Systems geregelt werden,<br />

um auf diese Weise die klassifikatorische Definition und Zuordnung einer Prozedur<br />

zu einem OPS-Kode von den Notwendigkeiten <strong>der</strong> Anwendungen, wie z.B. DRG-System<br />

und ambulantes Operieren, zu trennen. Gleiches wird heute bereits für die Diagnosen<br />

gemacht, z.B. regelt die Tabelle D.5 im Band 5 des DRG-Definitionshandbuchs, welche<br />

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