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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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kenhausinformationssysteme usw.) auslösen, sollten Strukturän<strong>der</strong>ungen nach Möglichkeit<br />

nur gebündelt umgesetzt werden.<br />

Zusammenfassung:<br />

<strong>Dokumentation</strong> zu <strong>Kapitel</strong> 2<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der erweiterte OPS soll beibehalten werden, um die Arbeit <strong>der</strong> medizinisch wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften zu erhalten. Die medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />

unterstützen die Entwicklung des OPS zu einer Klassifikation mit einfachen<br />

Strukturen und Regeln für möglichst viele Anwendungszwecke. Innerhalb des<br />

OPS sollte nur die Abbildung einer Prozedur auf einen Kode inklusive <strong>der</strong> Verschlüsselungsregeln<br />

geregelt werden, um eine flächendeckende einheitliche Kodierung sicher<br />

zu stellen. Die weitere Verwendung <strong>der</strong> Kodes (z.B. verpflichtende bzw. optionale Kodierung,<br />

Plausibilitäten) ist primär nicht Aufgabe des OPS, son<strong>der</strong>n des jeweiligen Anwendungssystems<br />

(DRG, ambulantes Operieren) und sollte dort geregelt werden. Strukturän<strong>der</strong>ungen<br />

ziehen einen erheblichen Umstellungs- und Schulungsaufwand nach sich<br />

und sollten deshalb möglichst gebündelt erfolgen.<br />

<strong>14</strong><br />

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