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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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Statut des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung<br />

(in <strong>der</strong> vom 98. Deutschen Ärztetag 1995 beschlossenen Fassung)<br />

§ 1<br />

Die Bundesärztekammer bildet zur Beratung in allen Fragen <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte<br />

als ständigen Ausschuss den „Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung“.<br />

§ 2<br />

Der Senat hat die Aufgabe, den Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer in folgenden Fragen<br />

zu beraten o<strong>der</strong> durch Initiativen zu unterstützen:<br />

1. die Bundesärztekammer in allen grundsätzlichen Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung<br />

zu beraten;<br />

2. Methoden und Medien auf ihre Eignung für die ärztliche Fortbildung zu überprüfen;<br />

3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung zu entwickeln, zu<br />

evaluieren und auf ihre Verbreitung hinzuarbeiten;<br />

4. Schwerpunkte für die Programmgestaltung <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland zu setzen;<br />

5. Forschungsergebnisse und Weiterentwicklung ärztlicher Präventions-, Untersuchungs-<br />

und Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen und in einem interdisziplinären<br />

Forum für die Fortbildung auszuarbeiten;<br />

6. im Einvernehmen mit dem Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer in Kongressen, welche<br />

<strong>der</strong> Senat inhaltlich gestalten kann, praxisbezogene Fortbildungsthemen allen<br />

Ärzten zugänglich zu machen;<br />

7. die Befassung mit weiteren, mit <strong>der</strong> Fortbildung verwandten o<strong>der</strong> zusammenhängenden<br />

Fragen.<br />

§ 3<br />

Der Senat kann Fachausschüsse bilden. Die Einrichtung von Fachausschüssen bedarf<br />

<strong>der</strong> Zustimmung des Vorstandes <strong>der</strong> Bundesärztekammer.<br />

§ 4<br />

Der Senat besteht aus sieben ordentlichen und zusätzlich aus außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Senats müssen auf dem Gebiet <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung<br />

ausgewiesen sein.<br />

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