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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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<strong>Dokumentation</strong> zu <strong>Kapitel</strong> 11<br />

7. Art. 1 = § <strong>14</strong>0b SGB V (ambulante Behandlung <strong>der</strong> im Katalog nach § 116b Abs. 3<br />

genannten hochspezialisierten Leistungen usw. im Rahmen <strong>der</strong> integrierten Versorgung)<br />

Kurzbeschreibung<br />

Gesetzliche Berechtigung <strong>der</strong> Krankenhäuser zur Erbringung von Leistungen<br />

gemäß dem Katalog zu hochspezialisierten Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> Integrierten<br />

Versorgung.<br />

Analyse und Bewertung<br />

Über die Leistungserbringung nach § <strong>14</strong>0a ff SGB V wird die Erbringung hochspezialisierter<br />

Leistungen in stationären Einrichtungen erleichtert. Inhaltlich –<br />

angesichts <strong>der</strong> angestrebten sektorübergreifenden Vollversorgungsmodelle zur<br />

Integrierten Versorgung – dürfte die Trennung schwierig werden.<br />

Die Regelung hat negativen Einfluss auf die Quantität <strong>der</strong> Erbringung hochspezialisierter<br />

Leistungen durch freiberufliche nie<strong>der</strong>gelassene Fachärzte (s. auch Stellungnahme<br />

zu Nr. 3).<br />

8. Art. 1 = § <strong>14</strong>0d SGB V (Anschubfinanzierung <strong>der</strong> integrierten Versorgung)<br />

Kurzbeschreibung<br />

Fortführung <strong>der</strong> Anschubfinanzierung <strong>der</strong> integrierten Versorgung, allerdings<br />

unter <strong>der</strong> neuen Prämisse bevölkerungsbezogener Verträge.<br />

Analyse und Bewertung<br />

– Hierdurch soll eine För<strong>der</strong>ung einer zunehmend bevölkerungsbezogenen Integrationsvollversorgung<br />

erfolgen. Die bisher üblichen indikationsbezogenen<br />

Verträge, die einen Großteil <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig ca. 2.600 Integrationsverträge darstellen,<br />

werden mit Inkrafttreten <strong>der</strong> Gesundheitsreform nicht mehr prioritär<br />

finanziert. (Fortführung <strong>der</strong> Indikationsverträge durch die Vertragsparteien –<br />

<strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> bisherigen Strukturen hat immerhin je ca. 600 Mio. Euro für<br />

2004 und 2005 umfasst).<br />

– Die Forcierung von Verträgen, die eine bevölkerungs-bezogene Flächendekkung<br />

<strong>der</strong> Versorgung ermöglichen sollen, dürfte nach den bisherigen Schwerpunkten<br />

<strong>der</strong> integrierten Versorgung zu einer Konzentration auf Ballungsgebiete<br />

führen.<br />

– Die Angebote in <strong>der</strong> Fläche dürften aufgrund des hohen logistischen Aufwandes<br />

abnehmen.<br />

– Eine Zunahme <strong>der</strong> Versorgungsunterschiede zwischen Stadt und Land ist zu<br />

erwarten.<br />

– Immer noch fehlt eine ausreichende Regelung zum Umfang <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />

über den Verbrauch <strong>der</strong> Mittel aus <strong>der</strong> Anschubfinanzierung seitens <strong>der</strong><br />

Krankenkassen.<br />

9. Art. 1 = § 92b neu SGB XI (Integrierte Versorgung/Pflege)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Kurzbeschreibung<br />

Pflegekassen können mit zugelassenen Pflegeinrichtungen und den weiteren Vertragspartnern<br />

nach SGB V Verträge zur Integrierten Versorgung gemäß § <strong>14</strong>0<br />

schließen o<strong>der</strong> bestehenden Verträgen mit Zustimmung <strong>der</strong> Vertragspartner bei-<br />

<strong>14</strong><br />

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