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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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1.5. Bevorzugte kombinierte Organtransplantation<br />

Unter Berücksichtigung von Indikation und Erfolgsaussicht erfolgt eine vorrangige<br />

Allokation für Lebertransplantationen in Kombination mit an<strong>der</strong>en nicht-renalen Organen,<br />

wenn diese Kombinationen nach Prüfung durch die Auditgruppe als beson<strong>der</strong>s<br />

dringlich angesehen werden. Somit ergibt sich folgende Allokationsreihenfolge: Gruppe<br />

<strong>der</strong> HU-Patienten > Patienten für eine bevorzugte kombinierte Organtransplantation ><br />

Gruppe <strong>der</strong> elektiven Patienten.<br />

1.6. Leberteiltransplantation<br />

Bei geeigneten Spen<strong>der</strong>lebern kann im Interesse <strong>der</strong> Versorgung von zwei Patienten<br />

mit einem Transplantat die Möglichkeit <strong>der</strong> Organteilung erwogen werden. Dieses Verfahren<br />

wird <strong>der</strong>zeit vor allem bei Kin<strong>der</strong>n, jedoch auch bei Erwachsenen angewendet.<br />

Wegen <strong>der</strong> speziellen medizinischen Bedingungen bei Empfängern einer Teilleber gelten<br />

die folgenden Allokationsregeln.<br />

Erhält ein Patient von <strong>der</strong> Vermittlungsstelle ein sich aus <strong>der</strong> Warteliste ergebendes<br />

postmortales Leberangebot, so kann die Leber zu Zwecken <strong>der</strong> Transplantation geteilt<br />

werden, sofern die Erfolgsaussichten <strong>der</strong> Transplantation für diesen Patienten nicht<br />

unvertretbar beeinträchtigt werden.<br />

Bei geplanter Teilung <strong>der</strong> Leber für zwei Empfänger wird auch <strong>der</strong> zweite Teil <strong>der</strong> Leber<br />

entsprechend den Richtlinien zur Organvermittlung einem Patienten zugeteilt.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Teilung in einen linkslateralen Lappen (Segmente 2 und 3) und einen rechten<br />

Lappen plus Segment 4 (Segmente 4 bis 8) handelt es sich in <strong>der</strong> Regel nicht um ein<br />

Organ mit eingeschränkter Vermittelbarkeit.<br />

Im Falle einer Teilung <strong>der</strong> Leber in den anatomisch rechten (Segmente 5 bis 8) und den<br />

anatomisch linken Leberlappen (Segmente 2 bis 4) handelt es sich in <strong>der</strong> Regel um ein<br />

Organ mit eingeschränkter Vermittelbarkeit; hierbei sind die Regeln des modifizierten<br />

und beschleunigten Vermittlungsverfahrens zu beachten.<br />

Eine Ischämiezeit von weniger als 12 Stunden für die Teillebertransplantate ist anzustreben.<br />

Die für die Allokation von Teillebern erfor<strong>der</strong>lichen Angaben (Segmentverteilung und<br />

Ablaufzeiten) meldet das teilende Zentrum unmittelbar an die Vermittlungsstelle.<br />

2. Verfahrensweise bei <strong>der</strong> Organvermittlung<br />

Die Vermittlungsentscheidung ist verbindlich. Sie wird für jedes Organ transparent und<br />

nachvollziehbar begründet und dokumentiert.<br />

Die Entscheidung über die Annahme eines Spen<strong>der</strong>organs trifft das Transplantationszentrum<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vom Patienten bei seiner Aufklärung vor Aufnahme<br />

getroffenen individuellen Entscheidung und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtsituation<br />

des Spen<strong>der</strong>organs und <strong>der</strong> individuellen Situation des Transplantatempfängers<br />

(Patientenprofil). Begründete Vorgaben für Spen<strong>der</strong>organe können im Rahmen des<br />

angebotenen Behandlungsspektrums mit <strong>der</strong> Vermittlungsstelle vereinbart werden<br />

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