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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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<strong>Dokumentation</strong> zu <strong>Kapitel</strong> 6<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

5. Zum Problem <strong>der</strong> Komorbidität in <strong>der</strong> ambulanten psychotherapeutischen Versorgung<br />

Die Bundesärztekammer unterstützt nachdrücklich die Ausführungen im Abschnitt F<br />

<strong>der</strong> Beschlussvorlage. Sehr viele Patientinnen und Patienten mit depressiven Störungen<br />

leiden zusätzlich an verschiedenen komorbiden Erkrankungen. So gehen z. B. Hautzinger<br />

und Bronisch (2000) 4 von einer Komorbiditätsrate von 75-90 % aus. Diese komorbiden<br />

psychischen Störungen zeigen sich oft nicht schon während <strong>der</strong> Eingangsdiagnostik<br />

– unabhängig von <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Diagnostik – o<strong>der</strong> <strong>der</strong> probatorischen Sitzungen,<br />

son<strong>der</strong>n werden häufig erst im Laufe <strong>der</strong> Therapie deutlich. Die ärztliche Weiterbildungsordnung<br />

gewährleistet, dass ein(e) psychotherapeutisch qualifizierte/r Ärztin/<br />

Arzt auch komorbide Störungen behandeln kann. Dies sollte auch durch Psychologische<br />

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten gewährleistet werden. Ein Therapeutenwechsel,<br />

<strong>der</strong> bei initialer Therapie mit einem Verfahren mit eingeschränktem Indikationsspektrum<br />

und später deutlich werdenden komorbiden Störungen notwendig<br />

werden kann, ist fachlich nicht vertretbar, da u. a. Bindungs- bzw. Lösungsprobleme entstehen<br />

können, die den Therapieprozess negativ beeinflussen. Die unspezifischen, aber<br />

hoch bedeutsamen Wirkfaktoren <strong>der</strong> therapeutischen Beziehung können nicht einfach<br />

auf eine an<strong>der</strong>e Person übertragen werden. An dieser Problematik könnte auch eine wie<br />

immer geartete Zuweisungsinstanz nichts än<strong>der</strong>n.<br />

Die Ausbildung eines Psychologischen Psychotherapeuten sollte so breit bzw. umfassend<br />

sein, dass im Falle einer neu auftretenden Komorbidität o<strong>der</strong> eines Indikationswechsels<br />

nicht zwangsläufig ein Psychotherapeutenwechsel resultiert. Wenn die<br />

gesprächspsychotherapeutische Methode eingebettet ist in eines <strong>der</strong> Richtlinien-Verfahren,<br />

z. B. psychodynamische Therapie o<strong>der</strong> kognitive Verhaltenstherapie, würde das<br />

Risiko eines Therapeutenwechsels minimiert. Dies gilt auch für den Fall, dass ein<br />

Wechsel von einer verhaltenstherapeutischen o<strong>der</strong> psychodynamischen Vorgehensweise<br />

auf eine gesprächspsychotherapeutische Vorgehensweise als für den Patienten<br />

nützlich angesehen würde.<br />

Weiterhin ist eine indikationsspezifische Zulassung <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie nicht<br />

sinnvoll, da es keine Hinweise gibt, dass es den schon anerkannten Verfahren in einem<br />

ggf. eng begrenzten Indikationsbereich überlegen wäre, ohne jedoch einen breiten Indikationsbereich<br />

abzudecken. D. h. es gibt keinen Nachweis einer hohen Indikationsspezifität<br />

<strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie.<br />

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer hat in ihrer oben zitierten Stellungnahme<br />

darauf hingewiesen, dass sie eine indikationsspezifische Zulassung für nicht sachgerecht<br />

hält:<br />

„Um eine ausreichende Qualität in <strong>der</strong> Versorgung sicher zu stellen, sollten<br />

Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit eines psychotherapeutischen<br />

Verfahrens vorrangig für die in <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />

Versorgung relevantesten Anwendungsbereiche belegt sein.“<br />

4 Hautzinger, M, Bronisch, Th (2000): Symptomatik, Diagnostik und Epidemiologie <strong>der</strong> Depression. In: Hoffmann,<br />

N. u. Schauenburg, H. (Hg.): Psychotherapie <strong>der</strong> Depression. Thieme, Stuttgart, New-York, S. 1-13.<br />

<strong>14</strong><br />

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