28.11.2012 Aufrufe

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Organisation <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

Statut <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation <strong>der</strong><br />

Bundesärztekammer<br />

(in <strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer am 17. Dezember 1999 verabschiedeten<br />

Fassung)<br />

§ 1<br />

Aufgaben<br />

Die Bundesärztekammer errichtet eine ständige Kommission für Angelegenheiten <strong>der</strong><br />

Organtransplantation.<br />

Diese Kommission hat folgende Aufgaben:<br />

1. Empfehlungen zu Grundsätzen und Richtlinien für die Organspende, -vermittlung<br />

und -verteilung.<br />

2. Beobachtung und Bewertung <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Organspende, -vermittlung und -verteilung<br />

und <strong>der</strong> Organtransplantation.<br />

3. Kriterien für die Zulassung von Krankenhäusern zur Durchführung von Transplantationen.<br />

4. Beratung von Parlamenten, Regierungen, Gesundheitsverwaltungen, Kostenträgern<br />

und medizinischen Einrichtungen in Fragen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />

5. För<strong>der</strong>ung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />

6. Regelmäßige Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu Fragen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />

§ 2<br />

Zusammensetzung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

(1) Die Kommission besteht aus mindestens 18 Mitglie<strong>der</strong>n, die vom Vorstand <strong>der</strong><br />

Bundesärztekammer berufen werden.<br />

(2) Aus dem Kreis <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Transplantation befassten Medizin werden 4 Mitglie<strong>der</strong><br />

auf Vorschlag <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft und 2 Mitglie<strong>der</strong> auf<br />

Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates <strong>der</strong> Bundesärztekammer, je 1 Mitglied<br />

auf Vorschlag <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Gesundheitsminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Deutschen<br />

Stiftung Organtransplantation, <strong>der</strong> Eurotransplant Foundation sowie des Kuratoriums<br />

für Heimdialyse, 2 Vertreter auf Vorschlag <strong>der</strong> Kostenträger und 1 Vertreter<br />

auf Vorschlag <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft berufen. Weiter sind je<br />

1 Vertreter aus dem Kreis <strong>der</strong> Patienten und <strong>der</strong> Angehörigen von Organspen<strong>der</strong>n,<br />

<strong>der</strong> Rechtswissenschaft und 1 weiterer Jurist mit Befähigung zum Richteramt<br />

sowie 1 Vertreter <strong>der</strong> ethischen Wissenschaften vom Vorstand <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

zu berufen. Ein weiteres Mitglied benennt die Bundesärztekammer.<br />

<strong>14</strong><br />

785

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!