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Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

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<strong>Dokumentation</strong> zu <strong>Kapitel</strong> 2<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Gleichstellung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />

des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

(ÖGD) mit an Krankenhäusern angestellten<br />

Ärztinnen und Ärzten notwendig<br />

Die Tarifabschlüsse des TVöD und TV-L und die vom Marburger Bund erreichten Vereinbarungen<br />

sehen für Ärzte an Krankenhäusern o<strong>der</strong> Universitätskliniken beson<strong>der</strong>e<br />

Bedingungen vor. Diese Krankenhaus-Tarife gelten allerdings nicht für an den Gesundheitsämtern<br />

bzw. im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätige Ärztinnen und Ärzte.<br />

Dies wird zu Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Gewinnung (und Erhaltung) von ärztlichem Personal<br />

im ÖGD führen, weil <strong>der</strong> Verdienst hier deutlich niedriger ist als im Krankenhaus.<br />

Der Bundesverband <strong>der</strong> Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) weist in<br />

einer Informationskampagne die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf<br />

diese Entwicklung hin und for<strong>der</strong>t alle Beteiligten auf, sich für eine Verän<strong>der</strong>ung dieser<br />

Chancenungleichheit einzusetzen. Nur so wird <strong>der</strong> ÖGD auch künftig qualifiziertes Personal<br />

für seine vielschichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit gewinnen können.<br />

Um die breitgefächerten Tätigkeiten einer Ärztin/eines Arztes an einem Gesundheitsamt,<br />

die ein enorm großes Spektrum an Spezialwissen verlangen, erfüllen zu können,<br />

sind Facharzt-Qualifikationen erfor<strong>der</strong>lich, wobei eine Doppelausbildung sowohl im<br />

Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als auch in einem <strong>der</strong> Fachgebiete Allgemeinmedizin,<br />

Innere Medizin, Kin<strong>der</strong>heilkunde o<strong>der</strong> Psychiatrie hierfür die Grundlage<br />

bilden.<br />

Es ist bereits <strong>der</strong>zeit schwer, bei Ausschreibungen entsprechend qualifiziertes ärztliches<br />

Personal zu gewinnen. Um die Einstellung von hinreichend ausgebildeten Ärztinnen<br />

und Ärzte weiterhin zu ermöglichen und ein Abwan<strong>der</strong>n qualifizierter Ärztinnen und<br />

Ärzte aus den Gesundheitsämtern <strong>der</strong> Kreise und kreisfreien Städte hin zu besser<br />

bezahlten Tätigkeiten außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

ist – unbeschadet <strong>der</strong> unterschiedlichen und uneinheitlichen Arbeitszeitregelungen –<br />

eine tarifliche Gleichbehandlung <strong>der</strong> angestellten Ärztinnen und Ärzte im Fachdienst<br />

Gesundheit entsprechend den Eckpunkten des VKA deshalb unbedingt notwendig.<br />

Zusätzlich ist die gesetzliche Einführung einer beson<strong>der</strong>en Stellenzulage für beamtete<br />

Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in vergleichbarer Höhe erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Bundesverband <strong>der</strong> Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bittet alle Entscheidungsträger<br />

in Politik und Verwaltung, sich für diese Angleichung <strong>der</strong> Tarife einzusetzen.<br />

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