28.11.2012 Aufrufe

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

Kapitel 14: Dokumentation (Tätigkeitsbericht 2006 der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinsame Erklärung <strong>der</strong> Bundesärztekammer und <strong>der</strong> Deutschen<br />

Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe vom<br />

15.09.<strong>2006</strong> zum<br />

Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchsrechts aus medizinischer<br />

Indikation<br />

Die Bundesärztekammer mit Sachverständigen aus dem Wissenschaftlichen Beirat und<br />

die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit ihrer Arbeitsgruppe<br />

Pränataldiagnostik - Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch haben einen<br />

gemeinsamen Vorschlag zur Anpassung gesetzlicher Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch<br />

aus medizinischer Indikation erarbeitet.<br />

Ziel ist es, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, möglichst adäquate Entscheidungen<br />

zu finden. Die dazu notwendige Abwägung soll das Lebensrecht des Kindes (insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch ab dem Zeitpunkt seiner extrauterinen Lebensfähigkeit) ebenso wie das<br />

Bedürfnis <strong>der</strong> Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung in einem schwierigen<br />

Konflikt. In diesem Zusammenhang kommt <strong>der</strong> ärztlich geleiteten Beratungspflicht<br />

wesentliche Bedeutung zu.<br />

Aus ärztlicher Sicht ist <strong>der</strong> Vorschlag geeignet, intrauterines Leben zu jedem Zeitpunkt<br />

in gleicher Weise zu schützen, aber dennoch in einer bestehenden Konfliktsituation<br />

und beson<strong>der</strong>s im Notfall adäquat reagieren zu können.<br />

Die Vorschläge zur Rechtsanpassung orientieren sich eng an <strong>der</strong> bestehenden Rechtslage;<br />

d. h. nicht nur für die Frühschwangerschaft gilt es, eine Beratung vor einem Eingriff<br />

durchzuführen und <strong>der</strong> Frau anschließend eine Überlegungszeit in jedem Schwangerschaftsalter<br />

zu geben, solange kein Notfall vorliegt. Weitere Än<strong>der</strong>ungsvorschläge betreffen<br />

Ausführungsbestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e zur Transparenz und <strong>Dokumentation</strong>.<br />

Mit dem ausführlichen Begründungsteil soll darüber hinaus ein sachorientierter Beitrag<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft zur notwendigen politischen Diskussion geleistet werden, mit <strong>der</strong><br />

die Entscheidungsfindung des Gesetzgebers unterstützt werden soll.<br />

Prof. Dr. med. Dr. h. c. J.-D. Hoppe Prof. Dr. med. K. Vetter<br />

Präsident <strong>der</strong> Bundesärztekammer Präsident <strong>der</strong> Deutschen<br />

Gesellschaft für Gynäkologie<br />

und Geburtshilfe<br />

578

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!