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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8905(A)(B)von Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen eine Erklärung (C) unterzeichnenmüssen, dass sie die Gewähr für eine den Zielendes Grundgesetzes för<strong>der</strong>liche Arbeit leisten.Demgegenüber wird keine geson<strong>der</strong>te schriftliche Erklärungbei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung aus Mitteln des Kin<strong>der</strong>- undJugendplans des Bundes, bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch dieBundeszentrale für politische Bildung sowie im Bereich<strong>der</strong> Erinnerungsarbeit im Rahmen <strong>der</strong> Gedenkstättenför<strong>der</strong>ungdes Bundes verlangt. Bei einer För<strong>der</strong>ung ausMitteln des Kin<strong>der</strong>- und Jugendplans des Bundes sowiedurch die Bundeszentrale für politische Bildung wird allerdingsin den entsprechenden För<strong>der</strong>richtlinien daraufhingewiesen, dass eine Bejahung <strong>der</strong> freiheitlich demokratischenGrundordnung eine Vorausset<strong>zu</strong>ng für dieAnerkennung als Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe bzw. <strong>der</strong> politischenBildung darstellt. Die För<strong>der</strong>richtlinien sind Bestandteildes Zuwendungsbescheids.Anlage 51Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 91):Wie hat die Bundesregierung die in <strong>der</strong> <strong>Frage</strong>stunde desDeutschen Bundestages gegebene Zusage des ParlamentarischenStaatssekretärs Dr. Hermann Kues an den AbgeordnetenDr. Ilja Seifert, Die Linke: Ich sage Ihnen allerdings <strong>zu</strong>, HerrKollege Seifert, dass wir das <strong>zu</strong>m Anlass nehmen werden, bei<strong>der</strong> nächsten Bund-Län<strong>der</strong>-Besprechung <strong>zu</strong>r Kriegsgräberfinanzierungdas Thema Barrierefreiheit bei Kriegsgräbergedenkstättenund Ehrenmalen als eigenen Tagesordnungspunkt vor<strong>zu</strong>sehen,Plenarprotokoll 17/42 vom 19. Mai 2010, Seite 4171,erfüllt, und welche diesbezüglichen Ergebnisse wurden dabeierzielt?Die Bundesregierung hat mit den für die Kriegsgräberfürsorge<strong>zu</strong>ständigen Län<strong>der</strong>ministerien Kontakt aufgenommen.In keinem Land gab es Beschwerden übermangelhafte barrierefreie Zugangsmöglichkeiten <strong>zu</strong> Kriegsgräberstätten.Die meisten Kriegsgräberstätten sindebenerdig, sodass sich keine Probleme ergeben. Wennim Einzelfall Probleme auftreten sollten, werden diesebei Friedhofsrenovierungen mit behoben.Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die <strong>Frage</strong><strong>der</strong> Barrierefreiheit und <strong>der</strong> Verkehrssicherheit in denAufgabenbereich <strong>der</strong> jeweiligen Friedhofsträger fallen.Selbstverständlich werden von diesen die landesrechtlichenBauvorschriften beachtet. Viele Friedhöfe, aufdenen Kriegsgräber schon im 18. o<strong>der</strong> 19. Jahrhun<strong>der</strong>tangelegt worden sind, dürfen von den jeweiligen Friedhofsträgernnur mit Zustimmung <strong>der</strong> Denkmalbehördeverän<strong>der</strong>t werden. Deshalb ist eine Barrierefreiheit lei<strong>der</strong>nicht immer gewährleistet, da dies eventuell das vorhandeneschmale Wegesystem o<strong>der</strong> kleinere Treppenabsätzeeinfach nicht <strong>zu</strong>lässt.Wenn Zugangshin<strong>der</strong>nisse festgestellt werden, sowerden diese in <strong>der</strong> Regel bei Grundsanierungen <strong>der</strong> Begräbnisstättenbehoben, wie <strong>zu</strong>rzeit bei <strong>der</strong> Sanierungdes Soldatenfriedhofs Schönholz hier in Berlin.(D)

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