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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8897(A)komissarin für Menschenrechte, Frau Pillay, (C) <strong>zu</strong>m FallWikiLeaks bekannt.Folgekosten, erfolgte nicht und ist auch künftig nicht beabsichtigt.(B)Der Schutz <strong>der</strong> Menschenrechte ist ein Grundpfeilerdeutscher Außenpolitik. Dabei kommt <strong>der</strong> Meinungsfreiheitein hoher Stellenwert <strong>zu</strong>.Frau Pillay hat dem Reuters-Bericht <strong>zu</strong>folge <strong>zu</strong>Recht darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Fall WikiLeaks dieschwierige menschenrechtliche <strong>Frage</strong> <strong>der</strong> Ausbalancierungdes Rechtes auf Meinungs- und Informationsfreiheitsowie des Schutzes <strong>der</strong> nationalen Sicherheit bzw.<strong>der</strong> öffentlichen Ordnung aufwirft. Im Fall WikiLeaksgeht es außerdem um den notwendigen Schutz <strong>der</strong> Vertraulichkeitdiplomatischen Schriftverkehrs.In diesem Licht wird auch die Bundesregierung denweiteren Verlauf des Falles WikiLeaks und die Reaktionendarauf aufmerksam beobachten.Anlage 26Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153,<strong>Frage</strong> 60):Inwiefern sieht die Bundesregierung auch im Lichte desdeutschen Informationsfreiheitsgesetzes und dessen oftmalsun<strong>zu</strong>reichen<strong>der</strong> Umset<strong>zu</strong>ng in <strong>der</strong> Praxis einen Zusammenhangzwischen einem berechtigten Transparenzanspruch <strong>der</strong>Bürgerinnen und Bürger und Veröffentlichungen durch Plattformenwie WikiLeaks, und teilt die Bundesregierung die Ansichtdes <strong>Frage</strong>stellers, dass öffentliche Verwaltungen durcheine erhöhte Transparenz dem grundsätzlich berechtigtenTransparenzanspruch besser entgegenkommen müssten?Ein solcher Zusammenhang ist nicht erkennbar. Insbeson<strong>der</strong>esoweit in <strong>der</strong> <strong>Frage</strong> eine un<strong>zu</strong>reichende Umset<strong>zu</strong>ngdes Informationsfreiheitsgesetzes unterstellt undeine mangelnde Transparenz <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltungbehauptet wird, ist dies nicht nachvollziehbar. Nebendem Informationsfreiheitsgesetz, das sich in <strong>der</strong> Praxisbewährt hat, bestehen unzählige Regelungen, diedem Informations- und Transparenzinteresse <strong>der</strong> Bürgerinnenund Bürgern dienen. Hier<strong>zu</strong> zählen nicht nur dasVerbraucherinformationsgesetz, VIG, und das Umweltinformationsgesetz,UIG, son<strong>der</strong>n auch die Informationsrechte<strong>der</strong> Presse bis hin <strong>zu</strong> den verfahrensrechtlichenAuskunftsansprüchen für Beteiligte.Anlage 28Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten Sevim Da delen (DIE LINKE)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 62):Welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, von denentürkische Staatsangehörige betroffen sind, wurden nach dem1. Dezember 1980 entgegen Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung<strong>der</strong> Assoziation EWG/Türkei in <strong>der</strong> Weise verschärft,dass eine nach dem 1. Dezember 1980 erfolgte Erleichterungfür die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wie<strong>der</strong> teilweise o<strong>der</strong> gänzlich <strong>zu</strong>rückgenommen wurde (vergleicheUrteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, C-300/1/09vom 9. Dezember 2010), und wird die Bundesregierung von<strong>der</strong> geplanten Verlängerung <strong>der</strong> Mindestbestandszeit für eineigenständiges Aufenthaltsrecht von Eheleuten von zwei aufdrei Jahre absehen, da dies gegen das genannte Urteil desEuGH und damit gegen verbindliches Europarecht verstoßenwürde (bitte begründen)?Die Bundesregierung wertet <strong>der</strong>zeit das in <strong>der</strong> <strong>Frage</strong>stellunggenannte Urteil des Europäischen Gerichtshofsvom 9. Dezember 2010 aus.Anlage 29Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die <strong>Frage</strong>des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 63):In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren gegenJournalisten, Blogger o<strong>der</strong> Inhaber von Webseiten jeweilswegen Anstiftung o<strong>der</strong> Beihilfe <strong>zu</strong>m Geheimnisverrat ermittelt,und <strong>zu</strong> wie vielen Verurteilungen kam es (bitte nach Jahrenaufschlüsseln)?Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, Bloggero<strong>der</strong> Inhaber von Webseiten und entsprechende Verurteilungenwerden in den Strafrechtspflegestatistiken nichtgeson<strong>der</strong>t erfasst. Deswegen sind lei<strong>der</strong> konkrete Angabenhier<strong>zu</strong> nicht möglich.Erfasst werden nur die wegen Verstoßes gegen§ 353 b des Strafgesetzbuchs insgesamt verurteilten Personen.Dies waren im Jahr 2007 11 Personen, im Jahr2008 27 Personen und im Jahr 2009 15 Personen.(D)Anlage 27Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 61):Wie hat die Bundesregierung die Stiftung Deutsches Sport &Olympia Museum bzw. das Museum in Köln selbst seit Gründungim Jahr 1999 unterstützt, und wie wird sie es künftig tun?Die Bundesregierung hat für die Errichtung des DeutschenSport- und Olympia-Museums in Köln 5,92 MillionenDM, 3 Millionen Euro, <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Eineweitere Beteiligung, insbeson<strong>der</strong>e an den Betriebs- undAnlage 30Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die <strong>Frage</strong> desAbgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4153,<strong>Frage</strong> 64):Teilt die Bundesregierung die Einschät<strong>zu</strong>ng von einigenWissenschaftlern, die in Be<strong>zu</strong>g auf § 52 a des Urheberrechtsgesetzesdavon sprechen, dass die Auslegung und Anwendungdes § 52 a häufig nicht verfassungskonform und darüberhinaus europarechtswidrig sei, und sind <strong>der</strong> BundesregierungFälle bekannt, in denen <strong>der</strong> § 52 a durch Universitäten in einerunrechtmäßigen Form angewendet worden ist?

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