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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8903(A)gen werden im Bundeskin<strong>der</strong>geldgesetz auch (C) die Leistungenfür die Schülerbeför<strong>der</strong>ung in pauschalierterHöhe erbracht. Grundsätzlich gilt das Folgende: Sofern nach Berücksichtigung vorrangiger Bedarfe noch <strong>zu</strong>berücksichtigendes Einkommen vorhanden ist, deckt esdie Bedarfe für Bildung und Teilhabe und vermin<strong>der</strong>tden Leistungsanspruch entsprechend.Zu <strong>Frage</strong> 81:Die Gesamtkosten des Bildungs- und Teilhabepaketsin den Bereichen SGB II, SGB XII und dem Kin<strong>der</strong><strong>zu</strong>schlagnach dem Bundeskin<strong>der</strong>geldgesetz belaufen sichauf rund 740 Millionen Euro.Im Verwaltungsbereich werden die Mehraufwendungenfür die Leistungsträger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchendeaufgrund <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Leistungenfür Bildung und Teilhabe auf rund 135 Millionen Euroim Jahr 2011 und auf 110 Millionen Euro ab dem Jahr2012 geschätzt.Anlage 46Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die<strong>Frage</strong> <strong>der</strong> Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 84):Ist <strong>der</strong> Bundesregierung bekannt, welche Praktiken Arbeitgeberin <strong>der</strong> ambulanten Pflege nutzen, um die Bezahlungdes Mindestlohns <strong>zu</strong> umgehen, und was gedenkt die Bundesregierungdagegen <strong>zu</strong> tun?Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklungin <strong>der</strong> Pflegebranche, wie auch in den übrigenBranchen, in denen ein Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetzeingeführt worden ist. Da<strong>zu</strong> gehörtauch <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Kontrolle.Unabhängig davon sieht die Bundesregierung dasnach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz <strong>zu</strong>r Verfügungstehende Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium alsausreichend an.(B)Anlage 45Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die <strong>Frage</strong>n<strong>der</strong> Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIELINKE) (Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong>n 82 und 83):Wie viel <strong>zu</strong>sätzliches Personal wird den Grundsicherungsstellen<strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng des Bildungspaketes Leistungen <strong>zu</strong>Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt bitte nach Bundeslän<strong>der</strong>n aufglie<strong>der</strong>n, und ab welchem Zeitpunkt steht dieses vollständig<strong>zu</strong>r Verfügung?Anlage 47Antwort<strong>der</strong> Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die <strong>Frage</strong>des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 85):Sieht sich die Bundesregierung durch die bestehende Gesetzeslageund die Ausgestaltung <strong>der</strong> DIMDI-Arzneimittelverordnung,DIMDI-AMV, in <strong>der</strong> Lage, wirksam <strong>zu</strong> kontrollieren,ob und inwieweit <strong>der</strong> Antibiotikaeinsatz in <strong>der</strong>gewerblichen Tierhaltung <strong>zu</strong>genommen hat, <strong>zu</strong>mal in <strong>der</strong> Geflügelindustrie,für die in <strong>der</strong> DIMDI-AMV aus Datenschutzgründeneine Son<strong>der</strong>fallregelung festgelegt wurde?(D)Zu <strong>Frage</strong> 82:Nach welchen Kriterien wird das Personal eingesetzt, undist für den Fall, dass ab dem 1. Januar 2011 das Bildungspaketnoch nicht umgesetzt werden kann, eine Barauszahlung <strong>der</strong>Ansprüche vorgesehen (bitte auch die Höhe <strong>der</strong> geschätztenAnsprüche nennen)?Um die Mehrbelastungen aufgrund <strong>der</strong> neuen AufgabeUmset<strong>zu</strong>ng Bildungs- und Teilhabepaket für Kin<strong>der</strong>auf<strong>zu</strong>fangen, wurden im Haushalt 2011 <strong>der</strong> Bundesagenturfür Arbeit <strong>zu</strong>sätzlich 1 300 Stellen etatisiert. Diekonkrete Verteilung dieser Stellen auf die Regionaldirektionsbezirkebefindet sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Abstimmungzwischen <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales. Diese wird bis<strong>zu</strong>m Jahresende abgeschlossen.Zu <strong>Frage</strong> 83:Über den konkreten Einsatz des Personals entscheidendie <strong>zu</strong>künftigen gemeinsamen Einrichtungen vorOrt.Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsvorhabenvor dem 1. Januar 2011 abgeschlossenwerden kann. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen mitAusnahme des Schulbasispakets und gegebenenfalls <strong>der</strong>mehrtägigen Klassenfahrten keine Geldleistungen unddamit keine Barauszahlung vor.Ziel <strong>der</strong> DIMDI-Arzneimittel-Verordnung, DIMDI-AMV, ist es, die Abgabemengen von bestimmten Arzneimittelnim Rahmen eines Monitorings <strong>zu</strong> erfassen.Mit den durch die Verordnung getroffenen Regelungenist es möglich, einen Überblick über den Umfang unddie regionale Verteilung von Antibiotika in Deutschland<strong>zu</strong> erhalten. Die Daten werden dem Bundesamt für Verbraucherschut<strong>zu</strong>nd Lebensmittelsicherheit <strong>zu</strong>r Verfügunggestellt. Diese werden in <strong>der</strong> Folge mit an<strong>der</strong>weitigerzielten Monitoringdaten <strong>zu</strong> Antibiotikaresistenzen füreine wissenschaftliche Bewertung <strong>der</strong> Resistenzsituationin Deutschland herangezogen.Da die mit <strong>der</strong> DIMDI-AMV erhobenen Daten einerRisikobewertung dienen und nicht unmittelbar <strong>der</strong> Überwachung,müssen diese aus Datenschutzgründen anonymisierterhoben werden. Diese Anonymisierung istnotwendig und behin<strong>der</strong>t nicht wie in <strong>der</strong> <strong>Frage</strong>unterstellt eine Risikobewertung des Antibiotikaeinsatzes.Die in <strong>der</strong> <strong>Frage</strong> erwähnte Ausnahmeregelung bei Geflügelbezieht sich auf den Abruf <strong>der</strong> Daten durch die <strong>zu</strong>ständigeoberste Landesbehörde. Die Ausnahme hinsichtlich<strong>der</strong> ausschließlich für Geflügel <strong>zu</strong>gelassenenTierarzneimittel bei einem Abruf <strong>der</strong> Daten durch dieLän<strong>der</strong> ist sowohl <strong>zu</strong>m Schutz personenbezogener Datenals auch <strong>zu</strong>r Einhaltung <strong>der</strong> Ermächtigung des Arzneimittelgesetzesnotwendig. Die Ausnahme läuft dem Ver-

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