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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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8902 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010(A)(B)schlossenen Fassung in Art. 2, § 29 vorsieht, (C) dass mehrtägigeKlassenfahrten wie bisher auch durch Geldleistunggedeckt werden können.Anlage 42Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten <strong>Swen</strong> <strong>Schulz</strong> (Spandau) (SPD)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 77):Nach welchen Kriterien soll ein persönlicher Berater imJobcenter über den individuellen Bedarf für die Art <strong>der</strong> Lernför<strong>der</strong>ungentscheiden, sofern keine Empfehlung eines Fachlehrersvorliegt, und ab wann stehen hierfür geschulte Mitarbeiter<strong>zu</strong>r Verfügung?Ausgangspunkt für die Feststellung des Bedarfes fürLernför<strong>der</strong>ung ist regelmäßig die fachkundige Stellungnahmeeiner Lehrerin o<strong>der</strong> eines Lehrers. Auch für die<strong>Frage</strong>, ob schulische Angebote ausreichen, um festgestellteLerndefizite <strong>zu</strong> beheben, werden regelmäßig Angabenaus <strong>der</strong> Schule erfor<strong>der</strong>lich sein. Stellen Lehrerinnenund Lehrer o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e fachkundige PersonenLerndefizite fest, die durch Lernför<strong>der</strong>ung behoben werdenkönnen, und liegen die weiteren Anspruchsvorausset<strong>zu</strong>ngenvor, so haben die Mitarbeiterinnen o<strong>der</strong> Mitarbeiter<strong>der</strong> Jobcenter die erfor<strong>der</strong>liche Lernför<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong>bewilligen. Ihnen steht dabei kein Ermessensspielraum<strong>zu</strong>r Verfügung.Die Bundesagentur für Arbeit wird <strong>zu</strong>r Feststellungdes Lernför<strong>der</strong>bedarfes ein Formular Bestätigung <strong>der</strong>Schule bereitstellen, das die für das Jobcenter erfor<strong>der</strong>lichenEntscheidungsgrundlagen enthält und als Nachweis<strong>der</strong> Leistungsvorausset<strong>zu</strong>ngen dient. Daneben sindbeson<strong>der</strong>e personelle Maßnahmen <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong>Lernför<strong>der</strong>ung nicht erfor<strong>der</strong>lich und auch nicht beabsichtigt.Anlage 43besuch nicht zwingend mit Vollendung des 18. Lebensjahresendet, musste die Altersgrenze für diese Leistungenangehoben werden. Entsprechend <strong>der</strong> bestehendenSystematik im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wurdedie Vollendung des 25. Lebensjahres als Altersgrenzeeingeführt. Die Altersgrenze wurde im Zweiten BuchSozialgesetzbuch auf Beschlussempfehlung des Bundestagsausschussesfür Arbeit und Soziales vom 15. Februar2006, Bundestagsdrucksache 16/688, mit dem Gesetz<strong>zu</strong>r Än<strong>der</strong>ung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch<strong>zu</strong>m 1. Juli 2006 eingeführt.Zu <strong>Frage</strong> 79:Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind Teil desGesetzentwurfs <strong>zu</strong>r Ermittlung von Regelbedarfen und<strong>zu</strong>r Än<strong>der</strong>ung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.Der Bundesrat wird am 17. Dezember 2010über den Entwurf abstimmen. Bei Zustimmung durchden Bundesrat und Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblattvor dem 1. Januar 2011 werden die Bildungs-und Teilhabeleistungen bundesweit durch dieJobcenter angeboten. Für das Schulbasispaket ist ein Inkrafttretenerst <strong>zu</strong>m 1. August 2011 vorgesehen, da dieLeistungen für das laufende Schuljahr bereits im August2010 im Rahmen des existenten Schulbedarfspakets ausgezahltworden sind.Anlage 44Antwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die <strong>Frage</strong>ndes Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong>n 80 und 81):Ist für das Bildungspaket Leistungen <strong>zu</strong> Bildung undTeilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eineDeckelung vorgesehen, und wie gestaltet sich die Regelungfür Geringverdiener?Wie hoch sind die Umset<strong>zu</strong>ngskosten Personal- und Verwaltungskosten an den Gesamtkosten des Bildungspaketes?(D)AntwortZu <strong>Frage</strong> 80:des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die <strong>Frage</strong>n<strong>der</strong> Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong>n 78 und 79):Zu <strong>Frage</strong> 78:Wie begründet die Bundesregierung die im Gesetzentwurf<strong>zu</strong>r Ermittlung von Regelbedarfen und <strong>zu</strong>r Än<strong>der</strong>ung desZweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommeneunterschiedliche Altersgrenze beim Bildungs- und Teilhabepaketvon 18 Jahren einerseits und 25 Jahren an<strong>der</strong>erseits?Welche Basisleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaketwerden ab 1. Januar 2011 flächendeckend bundesweitdurch die Jobcenter angeboten?Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterteilensich in Bedarfe, die nur im Zusammenhang mit demSchulbesuch auftreten können Schulausflüge, Schulbedarf,Schülerbeför<strong>der</strong>ung, Lernför<strong>der</strong>ung und Mittagsverpflegung und solche, die eine Teilhabe am sozialenund kulturellen Leben ermöglichen sollen. Da <strong>der</strong> Schul-Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28SGB II in <strong>der</strong> Fassung des Gesetzentwurfs sind mitAusnahme des Schulbasispakets und <strong>der</strong> Leistung <strong>zu</strong>rsozialen und kulturellen Teilhabe nicht <strong>der</strong> Höhe nachbegrenzt. Eine Begren<strong>zu</strong>ng ergibt sich aber mittelbaraufgrund <strong>der</strong> jeweiligen Anspruchsvorausset<strong>zu</strong>ngen beispielsweisedann, wenn als Zuschuss <strong>zu</strong>m Mittagessennur die Differenz zwischen Eigenanteil und Preis desMittagessens gezahlt wird.Eine Son<strong>der</strong>regelung nur für Geringverdiener gibt esnicht. Geringverdiener können erwerbstätige hilfebedürftigeJugendliche o<strong>der</strong> Eltern sein, die ArbeitslosengeldII beziehen, o<strong>der</strong> kin<strong>der</strong><strong>zu</strong>schlagsberechtigte Eltern.Diese sind genauso anspruchsberechtigt wie auchLeistungsberechtigte nach dem SGB XII. Die Leistungenfür Bildung und Teilhabe sind im Bundeskin<strong>der</strong>geldgeset<strong>zu</strong>nd im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch jeweilsin <strong>der</strong> Fassung des Gesetzentwurfs unterschiedlichausgestaltet. Neben den oben bereits genannten Leistun-

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