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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8899(A)(B)(C)(Nr. 2008/4909) bezüglich <strong>der</strong> Organschaft und in welchemZeitrahmen?Im Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngsverfahren <strong>zu</strong>r Organschaft(VVV 2008/4909) greift die Europäische Kommissioneine Vorschrift auf, nach <strong>der</strong> als Organgesellschaft nurKapitalgesellschaften in Betracht kommen, die sowohlihren Sitz als auch den Ort <strong>der</strong> Geschäftsleitung im Inlandhaben (sogenannter doppelter Inlandsbe<strong>zu</strong>g). Eshandelt sich dabei lediglich um eine Detailfrage innerhalb<strong>der</strong> deutschen Organschaftsregelungen; die Organschaftsregelungenwerden wie die Europäische Kommissionausdrücklich klarstellt in ihrer Gesamtheit von<strong>der</strong> Europäischen Kommission nicht beanstandet.Die Bundesrepublik Deutschland hat <strong>zu</strong> <strong>der</strong> mit Gründenversehenen Stellungnahme <strong>der</strong> Europäischen Kommissionvom 30. September 2010 Stellung genommen. Indieser Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass<strong>der</strong> Koalitionsvertrag <strong>der</strong> Regierungsparteien die Prüfung<strong>der</strong> Einführung eines mo<strong>der</strong>nen Gruppenbesteuerungssystemsanstelle <strong>der</strong> bisherigen Organschaft vorsieht. Indiesem Zusammenhang wird auch die im Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngsverfahrenangesprochene Detailfrage aufgegriffen.Das Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen wird bis September2011 Vorschläge <strong>zu</strong> dem Prüfauftrag aus demKoalitionsvertrag vorlegen.Anlage 34Antwortdes Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die <strong>Frage</strong><strong>der</strong> Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 69):Welche Einzeldaten sind den Finanzbehörden bekannt, dieim Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung dem Steuerpflichtigenbereitgestellt werden können, und bezieht sichdie von <strong>der</strong> Bundesregierung angestrebte vorausgefüllteSteuererklärung lediglich auf Fälle <strong>der</strong> Onlineerklärung viaElster o<strong>der</strong> auch auf die Zusendung von vorausgefüllten Vordruckenan den Steuerpflichtigen auch vor dem Hinblick einerDifferenzierung zwischen Steuerpflichtigen als natürlichePersonen mit Neben- bzw. Haupteinkünften und <strong>der</strong> Besteuerungvon juristischen Personen?Bund und Län<strong>der</strong> streben seit geraumer Zeit an, dasBesteuerungsverfahren grundlegend <strong>zu</strong> mo<strong>der</strong>nisieren,um die Qualität des Steuervoll<strong>zu</strong>gs <strong>zu</strong> verbessern undBürokratiekosten ab<strong>zu</strong>bauen. Um dies <strong>zu</strong> erreichen, sollensukzessive für möglichst alle Phasen im BesteuerungsprozessIT-basierte Verfahren entwickelt und angebotenwerden.In diesem Zusammenhang soll auch eine elektronischvorausgefüllte Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>m Einsatzkommen, die über das Verfahren Elster <strong>zu</strong> Beginn fürdas ElsterOnlinePortal und im Anschluss daran sowohlfür die kostenlose Steuersoftware <strong>der</strong> FinanzverwaltungElsterFormular als auch für kommerzielle Softwareprodukteals Service angeboten werden soll. Die <strong>der</strong>Finanzverwaltung bereits vorliegenden aktuellen Datendes Veranlagungsjahres sollen automatisch in den richtigenFel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Erklärung beigesteuert werden. Macht<strong>der</strong> Steuerpflichtige von dem Serviceangebot Gebrauch,ruft er seine Erklärung im Internet ab und sendet sie nachPrüfung und gegebenenfalls Ergän<strong>zu</strong>ng an die Finanzbehörde<strong>zu</strong>rück.Damit eine Vorausgefüllte Steuererklärung bei denBürgerinnen und Bürgern auf breite Akzeptanz stößt, istein soli<strong>der</strong> Datenbestand für die Voreintragungen (sogenannteeBeleg-Daten) Vorausset<strong>zu</strong>ng. Wichtige Schritte<strong>zu</strong>r Verbreiterung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Finanzverwaltung bei<strong>zu</strong>steuerndenDatenbasis wurden bereits unternommen. Sowurden insbeson<strong>der</strong>e die gesetzlichen Regelungen <strong>zu</strong>relektronischen Übermittlung <strong>der</strong> Daten <strong>der</strong> Rentenbe<strong>zu</strong>gsmitteilungen,<strong>der</strong> Bescheinigungsdaten über Lohn-/Entgeltersatzleistungen, über geleistete Altersvorsorgebeiträge,über Beiträge <strong>zu</strong>r privaten und gesetzlichenBasiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie überZuwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen) geschaffen.Eine Verordnung <strong>zu</strong>r Übermittlung von Bescheinigungsdatenüber vermögenswirksame Leistungenist in Vorbereitung.Insgesamt handelt es sich um ein technisch sehr anspruchsvollesVorhaben. Deshalb wird die Bereitstellung<strong>der</strong> eBeleg-Daten stufenweise erfolgen. In <strong>der</strong> erstenStufe sollen die Daten aus <strong>der</strong> Lohnsteuerbescheinigung,aus Lohnersatzleistungen und Rentenbe<strong>zu</strong>gsmitteilungenbereitgestellt werden. Nach Verfügbarkeit weitererDaten wird das Angebot dann jährlich ausgebaut. Angestrebtwird, für das Gros <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürgereine weitgehend papierlose Kommunikation zwischenSteuerbürger und Finanzverwaltung bis 2013 <strong>zu</strong> erreichen.Mit <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung des Besteuerungsverfahrensist die Zielset<strong>zu</strong>ng einer möglichst weitgehend ohne <strong>zu</strong>sätzlichenErfassungsaufwand und den damit verbundenenReibungsverlusten und zeitlichen Verzögerungenstattfindenden Kommunikation zwischen Bürgerinnenund Bürgern auf <strong>der</strong> einen und <strong>der</strong> Finanzverwaltung auf<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite verbunden. Eine vorausgefüllte Papier-Steuerklärung ist daher nicht vorgesehen.Anlage 35Antwortdes Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die <strong>Frage</strong><strong>der</strong> Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 70):Welcher Vereinfachungseffekt bei Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetragesauf 1 000 Euro tritt bei Steuerpflichtigenmit tatsächlichen Werbungskosten unter 920 Euro hinsichtlichdes Erfor<strong>der</strong>nisses <strong>der</strong> Belegpflichten ein, und stimmtdie Bundesregierung <strong>zu</strong>, dass in den genannten Fällen die Erhöhungdes Pauschbetrages <strong>zu</strong> Mitnahmeeffekten führt?Eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf1 000 Euro wird <strong>zu</strong>sätzlich gut eine halbe Million Arbeitnehmervon Einzelnachweisen befreien. Die von Ihnenim Übrigen angesprochenen Effekte können bei jedemsteuerlichen Pauschbetrag eintreten.(D)

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