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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8901(A)(B)Teilen des Bundesgebiets erhebliche Schäden (C) hervorgerufenhat, vergleiche BMF-Schreiben vom 1. Oktober2002. Weitere Katastrophenerlasse wurden durch dasBundesministerium <strong>der</strong> Finanzen <strong>zu</strong>r Hilfe <strong>der</strong> Opfer <strong>der</strong>Seebebenkatastrophe im Dezember 2004 in Indien, Indonesien,Sri Lanka, Thailand, Malaysia, Birma (Myanmar),Bangladesch, auf den Malediven, den Seychellensowie in Kenia, Tansania und Somalia, vergleiche BMF-Schreiben vom 14. Januar 2005, sowie <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng<strong>der</strong> Opfer des Hurrikans Katrina im Süden <strong>der</strong> USA imSommer 2005, vergleiche BMF-Schreiben vom 19. September2005, herausgegeben.Eine ausführliche Aufzählung <strong>der</strong> seit dem Jahr 2000erlassenen Verwaltungsanweisungen <strong>zu</strong>r Regelungsteuerlicher Erleichterungen in Katastrophenfällen warin <strong>der</strong> Kürze <strong>der</strong> <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden Zeit lei<strong>der</strong>nicht möglich.Zum zweiten Teil <strong>der</strong> <strong>Frage</strong> nehme ich wie folgt Stellung:Nach den Vorschriften <strong>der</strong> Abgabenordnung, AO, habenUnternehmen Bücher und Aufzeichnungen sowiealle Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutungsind, sechs bzw. zehn Jahre auf<strong>zu</strong>bewahren.Eine entsprechende Aufbewahrungspflicht ergibt sichauch aus § 257 Handelsgesetzbuch, HGB.Für Steuerpflichtige, <strong>der</strong>en Summe <strong>der</strong> positivenÜberschusseinkünfte mehr als 500 000 Euro im Kalen<strong>der</strong>jahrbeträgt, sieht § 147 a AO eine sechsjährige Aufbewahrungspflichtfür Aufzeichnungen und Unterlagenüber die den Überschusseinkünften <strong>zu</strong>grunde liegendenEinnahmen und Werbungskosten vor. Demgegenüber habenPrivatpersonen nur bei ganz bestimmten Sachverhalteneine Aufbewahrungspflicht, wie <strong>zu</strong>m Beispiel beiRechnungen im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften.Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrundihrer Breitbandstrategie und <strong>der</strong> Tatsache, dass die Mobilfunkanbieterbeim Breitbandausbau LTE-Technologie einetragende Rolle spielen sollen, dass die Bundesnetzagentur dieTerminierungsentgelte für die Mobilfunkanbieter auf dieHälfte gesenkt hat, obwohl eine solche drastische Senkungungewöhnlich ist bisher waren 16 bis 19 Prozent schonviel , und dadurch den Mobilfunkanbietern möglicherweiseErlöse für Investitionen in den Breitbandausbau fehlen?Die Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig aufBasis <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen. Daher kann die Bundesregierung<strong>zu</strong> <strong>der</strong> genannten Entscheidung inhaltlichnicht Stellung nehmen. Allerdings erwartet die Bundesregierung,dass <strong>der</strong> Ausbau von mobilem Breitband ungeachtet<strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Bundesnetzagentur weitervoranschreiten wird.Anlage 40Antwortdes Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die <strong>Frage</strong> des AbgeordnetenGerd Bollmann (SPD) (Drucksache 17/4153,<strong>Frage</strong> 75):Wann wird die Bundesregierung den CCS-Gesetzentwurfvorstellen, und wie sollen die Kompetenzen für die Bundeslän<strong>der</strong>geregelt werden?Die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 23. April 2009 über die geologischeSpeicherung von Kohlendioxid muss bis 25. Juni2011 umgesetzt werden. Eine zügige Kabinettsbefassungdes gemeinsamen CCS-Referentenentwurfs des BMUund des BMWi <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Richtlinie in nationalesRecht wird angestrebt. In Einzelfragen ist die Meinungsbildunginnerhalb <strong>der</strong> Bundesregierung noch nichtabgeschlossen.Anlage 41(D)Die Bundesregierung definiert in ihrem Kabinettsbeschlussvom 27. Januar 2010 die Harmonisierung undVerkür<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Aufbewahrungs- und Prüfungsfristennach Handels-, Steuer- und Sozialrecht als eines von achtProjekten in prioritären Lebens- und Rechtsbereichen, indenen die Erzielung spürbarer Vereinfachungen geprüftwerden. Dabei werden wir auch untersuchen, inwieweitbestehendes Vereinfachungspotenzial tatsächlich umgesetztwerden kann, denn Unterlagen werden nicht nur aushandels-, steuer- o<strong>der</strong> sozialrechtlichen Gründen aufbewahrt.Hin<strong>zu</strong> kommt eine Rechtsfolgenabschät<strong>zu</strong>ng, in<strong>der</strong> wir die Auswirkungen von potenziellen Rechtsän<strong>der</strong>ungenauf das Normengefüge beurteilen müssen. Es handeltsich um einen laufenden Prozess. Ergebnisse könnennaturgemäß erst bei Abschluss des Projektes vorliegen.Anlage 39AntwortAntwortdes Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten <strong>Swen</strong> <strong>Schulz</strong> (Spandau) (SPD)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 76):Weshalb wird bei <strong>der</strong> Leistungserbringung für Schulausflügeund Klassenfahrten auf Gutscheine verwiesen, obwohl<strong>der</strong> Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes<strong>zu</strong>r Ermittlung von Regelbedarfen und <strong>zu</strong>r Än<strong>der</strong>ungdes Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorsieht,dass für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten übernommenwerden?Die Leistungserbringung durch Gutscheine schließteine Übernahme <strong>der</strong> tatsächlichen Kosten ein. Der Gutscheinist das Versprechen des Leistungsträgers, für dieErbringung <strong>der</strong> im Gutschein genannten Leistungen dieentsprechende Vergütung <strong>zu</strong> zahlen. Steht die Höhe <strong>der</strong>Vergütung <strong>zu</strong>m Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausstellung noch nichtfest, steht dies einer Erteilung des Zahlungsversprechensnicht entgegen, wenn die Vergütungshöhe bestimmbarist.des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die <strong>Frage</strong> desAbgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/CSU)(Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 74):Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Gesetzentwurffür mehrtägige Klassenfahrten sowohl imRegierungsentwurf als auch in <strong>der</strong> vom Bundestag be-

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