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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8891(A)(B)(C)Ist die Bundesregierung angesichts zahlreicher Müllskandale <strong>zu</strong>m Beispiel illegale Abfallbeseitigung in Tongruben,illegaler Export von Elektroabfällen und <strong>der</strong> aktuellen Erfassungsproblemebei Verpackungsabfällen sowie den technischenProblemen beim elektronischen Abfallnachweisverfahren,eANV, überzeugt, dass die Rückführung für die Tätigkeitvon Sammlern, Beför<strong>der</strong>ern, Händlern und Maklern für Abfällevon einer Genehmigungspflicht <strong>zu</strong>r Anzeigepflicht dasrichtige Signal ist, und wie sollen angesichts des niedrigerenÜberwachungsstandards <strong>zu</strong>künftig Müllskandale verhin<strong>der</strong>tund eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen garantiertwerden?Der vorliegende Referentenentwurf <strong>zu</strong>m Kreislaufwirtschaftsgesetzsieht in den §§ 53 und 54 vor demHintergrund <strong>der</strong> novellierten Abfallrahmenrichtlinie eineEU-rechtskonforme Fortentwicklung <strong>der</strong> Überwachungvon Sammlern, Beför<strong>der</strong>ern, Händlern und Maklern vonAbfällen vor. Soweit diese Tätigkeiten gefährlicheAbfälle betreffen, wird eine Genehmigungspflicht bestimmt,soweit sie nicht gefährliche Abfälle betreffen,eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist vor Aufnahme <strong>der</strong>jeweiligen Tätigkeit <strong>zu</strong> erstatten. Alle Akteure müssenüber die für ihre Tätigkeit erfor<strong>der</strong>liche Zuverlässigkeitsowie Sach- und Fachkunde verfügen, unabhängig davon,ob sie <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Anzeigepflichtunterliegen. Die <strong>zu</strong>ständige Behörde kann vom Anzeigepflichtigendie Vorlage weiterer Nachweise, insbeson<strong>der</strong>e<strong>zu</strong>r Sach- und Fachkunde, verlangen.In Umset<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> EU-Abfallrahmenrichtlinie wirddamit erstmals <strong>der</strong> mengenmäßig beson<strong>der</strong>s relevanteBereich <strong>der</strong> nicht gefährlichen Abfälle <strong>zu</strong>r Verwertung indie Überwachung einbezogen. Ebenfalls erstmalig werdenauch Anzeige- und Genehmigungspflichten für dasabfallwirtschaftlich bedeutsame Handeln mit Abfälleneingeführt. Demgegenüber werden lediglich die bisherigenGenehmigungspflichten für das Beför<strong>der</strong>n von nichtgefährlichen Beseitigungsabfällen sowie für das Makelnvon nicht gefährlichen Abfällen auf eine Anzeige vorAufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>zu</strong>rückgeführt, um so <strong>zu</strong> <strong>der</strong>eingangs genannten einheitlichen, insoweit auch effizienterenund voll<strong>zu</strong>gsfreundlicheren Struktur von Genehmigungs-und Anzeigepflichten <strong>zu</strong> gelangen.mationen übermittelt hat; vergleiche Plenarprotokoll 17/77,Anlage 64 , und geschah diese Übermittlung auf eine Bittebzw. Auffor<strong>der</strong>ung hin, die das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, an alle fünfvon <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Nachrüstliste betroffenen Landesatomaufsichtsbehördengerichtet hatte, gegebenenfalls bitte mitAngabe des Datums dieser BMU-Bitte/-Auffor<strong>der</strong>ung?Das Land Schleswig-Holstein hat als Antwort aufeine Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschut<strong>zu</strong>nd Reaktorsicherheit, BMU, vom 2. September2010 eine Liste mit ersten Informationen <strong>zu</strong>m Umset<strong>zu</strong>ngsbedarfnoch am selben Tag übermittelt.Anlage 10Antwort<strong>der</strong> Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die<strong>Frage</strong> <strong>der</strong> Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 34):Welche konkreten inhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungenwurden auf <strong>der</strong> Abteilungsleiter-Telefonkonferenzvom 8. September 2010 hinsichtlich des weiteren Vorgehensfür die Atomkraftwerkenachrüstung getroffen beispielsweisewelche konkreten Fristen wurden für die anlagenscharfeErmittlung des tatsächlichen Nachrüstbedarfs vereinbart;vergleiche Plenarprotokoll 17/64, Anlage 53 , und wiewurde für das weitere Vorgehen sichergestellt, dass es zwischendem BMU und den Abteilungsleitern <strong>der</strong> fünf betroffenenLandesatomaufsichtsbehörden keine Missverständnissehinsichtlich aller wesentlichen Punkte, die besprochen wurden,gab wurden beispielsweise die wesentlichen Inhalteund Positionen <strong>der</strong> Telefonkonferenz schriftlich festgehalten?Über die bereits in <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> <strong>Frage</strong>n <strong>der</strong>Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN), Bundestagsdrucksache 17/3007, <strong>Frage</strong> 59,und Bundestagsdrucksache 17/3113, <strong>Frage</strong> 83, dargelegtenVereinbarungen hinaus wurden keine weiteren konkreteninhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungen auf<strong>der</strong> Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. September2010 getroffen. Ein Protokoll dieser Telefonkonferenzwurde seitens des Bundes nicht gefertigt.(D)Über die Kontrolle <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>er, Händler und Maklerhinaus bestimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz umfassendePflichten <strong>zu</strong>r Führung von Nachweisen undRegistern über die Entsorgung und den Verbleib von Abfällensowie weitreichende Befugnisse <strong>der</strong> <strong>zu</strong>ständigenBehörden <strong>zu</strong>r Überwachung <strong>der</strong> Abfallbewirtschaftung.Für die Überwachung grenzüberschreiten<strong>der</strong> Abfallverbringungengelten die EG-Abfallverbringungsverordnungsowie das Abfallverbringungsgesetz als nationalesAusführungsgesetz.Anlage 9Antwort<strong>der</strong> Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die<strong>Frage</strong> <strong>der</strong> Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 33):Um welches Bundesland handelt es sich in <strong>der</strong> Antwortauf den zweiten Teil meiner mündlichen <strong>Frage</strong> 83 auf Bundestagsdrucksache17/3113 bitte mit Angabe des Datums, wanndieses Bundesland die in <strong>der</strong> Antwort genannten ersten Infor-Anlage 11Antwort<strong>der</strong> Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die<strong>Frage</strong> des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, <strong>Frage</strong> 35):Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit<strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Einlagerung und des Transports <strong>der</strong>152 <strong>zu</strong>rzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Castorenmit Brennelementen aus dem AVR Jülich AVR: ArbeitsgemeinschaftVersuchsreaktor in das Brennelemente-ZwischenlagerAhaus, und mit welcher Zahl an Einzeltransportenvon Jülich nach Ahaus per Bahn und Lkw rechnet die Bundesregierunginfolge dieser Genehmigungen?Die Genehmigung für die Aufbewahrung von bestrahltenBrennelementen aus dem seit dem 31. Dezember1988 in Stilllegung befindlichen Atomversuchsreaktor,AVR, Jülich im Zwischenlager Jülich endet am30. Juni 2013. Danach ist die Aufbewahrung dieser Behälterin Jülich grundsätzlich nicht mehr möglich.Das Forschungszentrum Jülich rechnet mit <strong>der</strong> Erteilung<strong>der</strong> Genehmigung für die Aufbewahrung dieser Be-

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