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Mündliche Frage zu Entscheidungskriterien der ... - Schulz, Swen

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8838 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 80. Sit<strong>zu</strong>ng. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010Bundesminister Dr. Karl-Theodor Freiherr <strong>zu</strong> Guttenberg(A)(B)vielen von Ihnen für zahlreiche Impulse und (C) hilfreicheHinweise, die aus den Facharbeitsgruppen aller Fraktionengekommen sind, danken.Mit den heute verabschiedeten Eckpunkten bekräftigenwir unsere Absicht, die Bundeswehr als leistungsfähigesInstrument unserer Sicherheitspolitik <strong>zu</strong> stärkenund sie konsequent auf die heutigen und absehbaren Herausfor<strong>der</strong>ungenaus<strong>zu</strong>richten. Mit den beschlossenenEckpunkten decken wir vier entscheidende Bereiche ab.Wir sorgen <strong>zu</strong>m Ersten dafür, dass die Bundeswehr ihrenAuftrag entsprechend den aktuellen und in Zukunft <strong>zu</strong>erwartenden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungenerfüllen kann. Wir leiten daraus <strong>zu</strong>m Zweiten den erfor<strong>der</strong>lichenGesamtumfang <strong>der</strong> Streitkräfte ab. Wirschaffen <strong>zu</strong>m Dritten eine Wehrform, die unter Berücksichtigung<strong>der</strong> aktuellen sicherheitspolitischen Lage eineangemessene Abwägung zwischen Freiheit und bürgerschaftlicherVerantwortung darstellt und dabei <strong>zu</strong>mindestkonzeptionell nicht auf eine Rekonstitutionsfähigkeitverzichtet. Wir stärken <strong>zu</strong>m Vierten insgesamt dieKosteneffizienz und den verantwortlichen Umgang mitknappen Ressourcen.Es ist deshalb folgerichtig, dass wir zeitgleich mit denEckpunkten eine Gesetzesnovelle <strong>zu</strong>m Wehrpflichtgesetzauf den Weg bringen. Die Pflicht <strong>zu</strong>m Grundwehrdienstwird <strong>zu</strong>m 1. Juli 2011 ausgesetzt. Anstelle desGrundwehrdienstes tritt ein neuer freiwilliger Wehrdienstvon 12 bis 23 Monaten für junge Frauen undjunge Männer. We<strong>der</strong> die verfassungsrechtliche noch dieeinfachgesetzliche Grundlage <strong>der</strong> Wehrpflicht wirdgänzlich abgeschafft. Im Kern wird damit die Verpflichtung<strong>zu</strong>m Grundwehrdienst ausgesetzt.Dies unterstreichen wir <strong>zu</strong>nächst dadurch, dass wirden neuen freiwilligen Wehrdienst im Wehrpflichtgesetzverankern. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bei den Meldebehördenerhobenen Daten werden wir künftig junge Menschenmit Informationsmaterial über einen Freiwilligendienstin <strong>der</strong> Bundeswehr versorgen. Dies gewährleistet,dass wir möglichst alle potenziellen Interessenten erreichen.So stellen wir sicher, dass diejenigen, die echtesInteresse haben, auch eine ausführliche persönliche Beratungerhalten können. Damit ist <strong>zu</strong>gleich sichergestellt,dass wir junge Frauen und Männer gleichermaßen erreichen.Dieses Verfahren ist datenschutzrechtlich völligunproblematisch und <strong>zu</strong>dem mit einem vergleichsweisegeringen bürokratischen Aufwand verbunden. Dieseneue Form einer Datenerfassung tritt an die Stelle <strong>der</strong>bisherigen Erfassung, die aber im Spannungs- und Verteidigungsfallwie die gesamte Verpflichtung <strong>zu</strong>mGrundwehrdienst wie<strong>der</strong> aufleben würde.Meine Damen und Herren, ich bin sehr <strong>zu</strong>versichtlich,dass wir genügend Interessenten ansprechen können;denn wir werden den freiwilligen Wehrdienst attraktivausgestalten. Den Wehrsold<strong>zu</strong>schlag, <strong>der</strong> bislangfür <strong>zu</strong>sätzlichen freiwilligen Wehrdienst Leistende erstab dem siebten Dienstmonat gezahlt wurde, erhalten diefreiwillig Wehrdienst Leistenden künftig von Anfang an.Wir verdeutlichen damit, dass junge Männer und jungeFrauen ihren Dienst in <strong>der</strong> Bundeswehr im Sinne einesstaatsbürgerlichen Engagements leisten können, ohnesich gleich berufsmäßig als Soldat auf Zeit verpflichten<strong>zu</strong> müssen. Hierdurch können wir bewährte Verfahrensregeln,<strong>zu</strong>m Beispiel bezüglich <strong>der</strong> Personalgewinnung,sowie bestehende rechtliche Vorgaben für den Grundwehrdienstauch für den freiwilligen Wehrdienst für anwendbarerklären. Dies dient nicht <strong>zu</strong>letzt einer sehr unbürokratischenund schnellen Umset<strong>zu</strong>ng.In meinen Augen ist es selbstverständlich, dass gesetzgeberischeEntscheidungen, gerade wenn mit ihnenneuartige Institutionen wie <strong>der</strong> freiwillige Wehrdienstverbunden sind, regelmäßig auf ihre Praktikabilität undihre gesellschaftliche Akzeptanz überprüft werden. Wirhaben uns darauf verständigt, bis <strong>zu</strong>m 1. Januar 2013eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligenDienst in den Streitkräften <strong>zu</strong> schaffen. Hier werden Erfahrungenmit dem freiwilligen Wehrdienst entsprechendeinfließen.Wehrform, -umfang, -strukturen, -fähigkeiten und -ausrüstungstehen in einem wechselseitigen Verhältnis. Dieswird deutlich, wenn wir uns mit den Eckpunkten dieKonturen <strong>der</strong> Neuausrichtung vergegenwärtigen. Mitden beschlossenen Eckpunkten kann die Neuausrichtungbeginnen, und in den nächsten Monaten werden wir dienotwendigen Feinausplanungen dafür leisten.Vielen Dank.Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:Frau Ministerin, bitte.Dr. Kristina Schrö<strong>der</strong>, Bundesministerin für Familie,Senioren, Frauen und Jugend:Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DasBundeskabinett hat heute die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstesbeschlossen. Mit dem vorliegendenGesetzentwurf wollen wir <strong>zu</strong>m Ersten die Einsatzkräfte,die durch die Ausset<strong>zu</strong>ng des Zivildienstes wegfallen,soweit es irgend geht kompensieren. Zum Zweiten werdenwir mit diesem Gesetzentwurf einen Auftrag desKoalitionsvertrages umsetzen, nämlich die Stärkung <strong>der</strong>Freiwilligendienste <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.(D)Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung lässt sich gewährleisten,bereits ab dem 1. März des kommendenJahres niemanden mehr gegen seinen Willen ein<strong>zu</strong>berufen.Wir haben <strong>zu</strong> diesem Zeitpunkt zwar noch die gesetzlicheErmächtigung, werden von ihr aber nur insoweitGebrauch machen, als junge Männer sich damiteinverstanden erklären, freiwillig weiterhin Grundwehrdienstleisten <strong>zu</strong> wollen. Sie können dann bei Interesseund Eignung in den freiwilligen Wehrdienst überführtwerden.Die Debatte über den Wegfall des Zivildienstes wurdein den letzten Monaten von Bürgern, Trägern und Verbändenmit großem Interesse verfolgt. Es wurde deutlich,dass sich sehr viele Menschen Gedanken darübermachen, was es bedeutet, wenn <strong>der</strong> Zivildienst wegfällt.Je<strong>der</strong> von uns hat Erfahrungen aus seinem Wahlkreisund weiß um die beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong>Zivis für die Humanität unserer Gesellschaft. Hier gehtes um Dinge wie Essen auf Rä<strong>der</strong>n, um behin<strong>der</strong>te Jugendliche,die von Zivis in die Schule begleitet werden,

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