Standortkonzept für Sportboothäfen an der ... - IKZM-D Lernen
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Zusammenfassung Seite XI<br />
4.2 Pl<strong>an</strong>ungsgrundsätze<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Pl<strong>an</strong>ungskonzeption sind im Gutachten formulierte Pl<strong>an</strong>ungsgrundsätze.<br />
Berücksichtigt wurden bestehende Pl<strong>an</strong>ungen, soweit diese dem Gutachter bek<strong>an</strong>nt waren,<br />
die jedoch nicht in jedem Falle unverän<strong>der</strong>t übernommen wurden. Darüber hinaus wurden<br />
ergänzende Pl<strong>an</strong>ungsvorschläge <strong>für</strong> einzelne St<strong>an</strong>dorte gemacht, die <strong>für</strong> die Entwicklung des<br />
Wassersporttourismus beson<strong>der</strong>s wichtig erschienen.<br />
Die hier zusammengefasst dargestellte Pl<strong>an</strong>ungskonzeption macht Detailuntersuchungen <strong>an</strong><br />
den einzelnen St<strong>an</strong>dorten nicht entbehrlich. Hieraus können sich im Einzelfall Anpassungen<br />
<strong>der</strong> vorgeschlagenen Kapazitäten ergeben. Auch bleiben neue Vorschläge prüfenswert,<br />
wenn sie sich <strong>an</strong> den dargestellten Pl<strong>an</strong>ungsgrundsätzen orientieren. Hieraus sich ergebende<br />
Rückwirkungen auf die Pl<strong>an</strong>ungen <strong>für</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Häfen müssen d<strong>an</strong>n naturgemäß berücksichtigt<br />
werden.<br />
Allgemeine Pl<strong>an</strong>ungsgrundsätze<br />
1. Basishäfen (Häfen <strong>für</strong> Dauerlieger) sollen grundsätzlich in Verbindung mit bestehenden<br />
Siedlungsgebieten bzw. Häfen vorgesehen werden.<br />
2. Der Ausbau bestehen<strong>der</strong> Hafen<strong>an</strong>lagen hat Vorr<strong>an</strong>g vor dem Bau neuer Anlagen.<br />
3. Der Bau von Häfen, die einen bedeutenden Lückenschluss im Außenküstenbereich<br />
des gesamten Hafennetzes bewirken, hat grundsätzlich höhere Priorität als alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />
Pl<strong>an</strong>ungen. Bedeutende Lückenschlüsse werden durch Häfen erreicht, die aufgrund<br />
ihrer isolierten Lage bisher ungesicherte Küstenabschnitten absichern (Entfernung<br />
zwischen zwei Häfen >15 sm) und somit zusätzlich zur Vielfalt und nachhaltigen<br />
Attraktivitätssteigerung des gesamten Hafennetzes beitragen.<br />
4. Der Bau sowie die Erweiterung von Basis- und/o<strong>der</strong> Etappenhäfen (A+B), die keinen<br />
nachhaltigen Lückenschluss <strong>an</strong> <strong>der</strong> Außenküste bewirken, jedoch zur Steigerung von<br />
Vielfalt und gleichermaßen Attraktivität des gesamten Netzes beitragen, sind grundsätzlich<br />
von höherer Priorität als Erweiterungspl<strong>an</strong>ungen sowie Neubauten in und <strong>an</strong><br />
netzergänzenden Häfen (C+D).<br />
5. Kapazitätserweiterung in netzergänzenden Häfen <strong>für</strong> tiefere Boote (Wassertiefe >1,80<br />
m) (Kategorie C) haben grundsätzlich höhere Priorität als <strong>der</strong> Ausbau von Anlagen <strong>für</strong><br />
ausschließlich flachgängige Bootstypen (D).<br />
6. In Vorr<strong>an</strong>ggebieten Naturschutz- und L<strong>an</strong>dschaftspflege ist dem Naturschutz und <strong>der</strong><br />
L<strong>an</strong>dschaftspflege Vorr<strong>an</strong>g vor <strong>an</strong><strong>der</strong>en raumbedeutsamen Nutzungs<strong>an</strong>sprüchen einzuräumen.<br />
Soweit raumbedeutsame Pl<strong>an</strong>ungen, Maßnahmen und Vorhaben in diesen<br />
Gebieten mit den Bel<strong>an</strong>gen von Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege nicht vereinbar<br />
sind, sind diese auszuschließen. Dazu gehört auch <strong>der</strong> Ausbau bestehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Bau neuer Hafenst<strong>an</strong>dorte.<br />
7. Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege kommen <strong>für</strong> eine <strong>an</strong>gepasste<br />
Hafenentwicklung und Nutzung durch Sportboote generell in Betracht. K<strong>an</strong>n im Einzelfall<br />
nachgewiesen werden, dass eine bootstouristische Entwicklung und Nutzung den