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Gönnert, G., Graßl, H., Kelletat, D., Kunz, H., Probst, B., von Storch, H ...

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GÖNNERT, G./ GRASSL, H./ KELLETAT, D./ KUNZ, H. / PROBST, B./ VON STORCH, H. / SÜNDERMANN, J.<br />

"Klimaänderung und Küstenschutz"<br />

gegen die „denkbar höchste Flut“ bauen. Heute weiß man, dass dies nicht möglich ist. Die heutigen<br />

Deiche bieten eine sehr hohe, aber keine absolute Sicherheit.<br />

Die Sicherheit einer Küstenschutzanlage wird charakterisiert durch verschiedene Parameter:<br />

• Angabe der Eintrittswahrscheinlichkeit eines abzuwehrenden Wasserstandes und der dabei zu<br />

erwartenden Welleneinwirkungen<br />

• Beschreibung des Profils ( Höhe, Neigungen)<br />

• Wahl der Konstruktion und des Materials<br />

Aufgabe der Ingenieure ist es, die zu erwartenden Belastungsparameter zu ermitteln und unter Berücksichtigung<br />

<strong>von</strong> Deichprofil, Deichmaterial und Deichkonstruktion den Grad der Deichsicherheit anzugeben.<br />

Dies sind objektiv messbare und bewertbare Parameter. Dennoch reichen sie für Sicherheitsdiskussionen<br />

oft nicht aus, da das Gefühl der Sicherheit eine Frage der Wahrnehmung, also subjektiv<br />

ist. Daher lässt sich mit wissenschaftlich-technischen Methoden keine erforderliche Sicherheit<br />

bestimmen. Das erforderliche Maß der Sicherheit oder das hinzunehmende Risiko muss vielmehr in<br />

einem gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess unter Beteiligung der Betroffenen ermittelt werden.<br />

In Schleswig-Holstein sind die Grundsätze <strong>von</strong> Deichsicherheit und Bemessung sowie der Sicherheitsstandard<br />

der Landesschutzdeiche im jeweiligen Generalplan Küstenschutz dargestellt. Die<br />

langjährige Entwicklung des Sicherheitsstandards wurde allgemein akzeptiert. Der Generalplan Küstenschutz<br />

2001 ist im Entwurfsstadium einem breiten Beteiligungsverfahren (Partizipation) unterzogen<br />

worden. So ist er im hochrangigen Küstenschutzbeirat und in 5 Regionalkonferenzen diskutiert worden.<br />

3 Sicherheitsstandard<br />

Entsprechend dem Wandel der Erkenntnisse hat sich auch die Bemessung der Deiche entwickelt. Das<br />

alte, lang geübte Verfahren – 50 cm Zuschlag auf die höchste bekannte Sturmfluthöhe – ist inzwischen<br />

durch verschiedene differenzierte Verfahren, mit denen Prognosen erstellt werden können, abgelöst<br />

worden.<br />

Ausführungen zum Sicherheitsstandard finden sich im bisherigen Landeswassergesetz Schleswig-<br />

Holstein § 64 und 65: „Landesschutzdeiche sind Deiche in der ersten Deichlinie im Einflussbereich<br />

der Nord- und Ostsee, die dazu dienen, ein Gebiet vor allen Sturmfluten zu schützen“. Auch diese<br />

Formulierung beinhaltet keine absolute, sondern eine im Rahmen des Machbaren (wirtschaftlich und<br />

technisch) höchstmögliche Sicherheit. Ein definierter Sicherheitsstandard ist daraus nicht abzuleiten.<br />

Mit dem ersten Generalplan Küstenschutz <strong>von</strong> 1963 ist in Schleswig-Holstein ein differenziertes Bemessungsverfahren<br />

eingeführt worden. Die Sollabmessung <strong>von</strong> Landesschutzdeichen setzen sich zusammen<br />

aus:<br />

• dem maßgebenden Sturmflutwasserstand (Bemessungswasserstand),<br />

• der maßgebenden Wellenauflaufhöhe und<br />

• einem Sicherheitsmaß.<br />

3.1 Maßgebender Sturmflutwasserstand<br />

Der maßgebende Sturmflutwasserstand hatte drei Bedingungen zu genügen:<br />

• er sollte eine Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>von</strong> n = 0,01 (einmal in 100 Jahren), bezogen auf das<br />

Jahr 2000 haben (statistisches Verfahren),<br />

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