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Gönnert, G., Graßl, H., Kelletat, D., Kunz, H., Probst, B., von Storch, H ...

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GÖNNERT, G./ GRASSL, H./ KELLETAT, D./ KUNZ, H. / PROBST, B./ VON STORCH, H. / SÜNDERMANN, J.<br />

"Klimaänderung und Küstenschutz"<br />

Angesichts der anhaltend hohen Wachstumsraten beim Containerumschlag in Verbindung mit der<br />

Schiffsgrößenentwicklung im Containerverkehr haben die Freie und Hansestadt Hamburg und die<br />

Freie Hansestadt Bremen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(BMVBW) eine weitere Anpassung der Unter- und Außenelbe bzw. der Außenweser beantragt. Ziel<br />

ist es, die bestehenden Fahrrinnenverhältnisse an die Erfordernisse der künftig weltweit verkehrenden<br />

Containerschiffe mit einer Stellplatzkapazität <strong>von</strong> mehr als 8.000 TEU und einem Konstruktionstiefgang<br />

<strong>von</strong> 14,50 m anzupassen. Es ist absehbar, dass Containerschiffe dieser Größenordnung insbesondere<br />

in der für Hamburg und Bremerhaven wichtigen Ostasienfahrt bereits in wenigen Jahren als Regelschiffe<br />

eingesetzt werden.<br />

Abb. 2: Entwicklung der internationalen Containerschifffahrt (Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau).<br />

Für beide erwogenen Vorhaben stand frühzeitig fest, dass es nicht möglich sein würde, die nach den<br />

Maßstäben der Bundesverkehrsplanung notwendigen umfangreichen Voruntersuchungen rechtzeitig<br />

vor der Verabschiedung des BVWP 2003 abzuschließen. Aus diesem Grund hat sich das BMVBW<br />

bereit erklärt, die Vorhaben auch außerhalb des engen Zeitrahmens des BVWP 2003 nach den gleichen<br />

Maßstäben zu prüfen und – positive Bewertungsergebnisse vorausgesetzt – zu beschließen und<br />

durchzuführen.<br />

Nach den Maßstäben des BVWP 2003 umfasst die Voruntersuchung eines erwogenen Vorhabens – für<br />

alle Verkehrsträger – eine gesamtwirtschaftliche Bewertung der Rentabilität des Projekts (Nutzen-<br />

Kosten-Analyse) sowie eine Einschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen (Umweltrisikoeinschätzung)<br />

[BMVBW 2002, HEINZELMANN 2003]. Für Wasserstraßenprojekte kommt hinzu,<br />

dass gemäß der Koalitionsvereinbarung zur 15. Legislaturperiode in Verbindung mit dem 5-Punkte-<br />

Programm der Bundesregierung vom 15. September 2002 die Hochwasserneutralität des geplanten<br />

Vorhabens in Bezug auf das vorhandene Schutzniveau nachzuweisen ist.<br />

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