Gönnert, G., Graßl, H., Kelletat, D., Kunz, H., Probst, B., von Storch, H ...
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GÖNNERT, G./ GRASSL, H./ KELLETAT, D./ KUNZ, H. / PROBST, B./ VON STORCH, H. / SÜNDERMANN, J.<br />
"Klimaänderung und Küstenschutz"<br />
IKZM-<br />
Dimensionen<br />
Beispiel aus<br />
Olsen (2003):<br />
GesellschaftlicheRahmenbedingungen<br />
rung, dass ein formelles Mandat als Legitimationsgrundlage ein wichtiges Kriterium für<br />
IKZM zu sein scheint. Hierunter subsumiert Olsen dann als Indikator u. a. die Etablierung<br />
<strong>von</strong> Kommission und Netzwerken. An genau dieser Stelle erfolgen dann keine näheren Ausführungen<br />
mehr – hier wird es aber erst „spannend“: Der Indikator „Etablierung <strong>von</strong> Kommissionen<br />
und Netzwerken“ kann in der (allgemeinen) Form nicht bestimmt und entsprechend<br />
nicht geprüft werden – es braucht also (mindestens) eine konkretisierende Variable<br />
(bzw. einen Merkmalsträger), z. B. (-) Entwicklung der Anzahl <strong>von</strong> IKZM-Kommissionen<br />
im Zeitraum <strong>von</strong> xxxx bis xxxx, oder (-) Entwicklung der Anzahl <strong>von</strong> Personen, die in<br />
IKZM-Netzwerken mitarbeiten, wiederum im Zeitraum <strong>von</strong> xxxx bis xxxx. Entscheidend<br />
wird dann aber erst der nächste Schritt: Die einzelnen Variablen bzw. Merkmalsträger weisen<br />
(logischerweise) Merkmalsausprägungen auf – bezogen auf die Entwicklung der Anzahl<br />
<strong>von</strong> IKZM-Kommissionen im Zeitraum xxxx bis xxxx könnten dies zum Beispiel (fiktive<br />
Werte) zwischen 3 und 12 sein. Nun kommt es darauf an, welche Merkmalsausprägung in<br />
welcher Weise bewertet wird: Sind 0 bis 4 Kommissionen „nicht gut“, 5 bis 8 Kommissionen<br />
„mittelmäßig“ und 9 bis 12 Kommissionen „gut“? Es geht an dieser Stelle nicht um den<br />
quantifizierenden Aspekt, sondern vielmehr darum, dass erst an dieser Stelle eine normative<br />
Setzung (im Sinne einer Zuweisung: deskriptive Merkmalsausprägung präskriptive Wertigkeit)<br />
stattfindet, die aber für die Bestimmung <strong>von</strong> IKZM-Kriterien und die Bestimmung<br />
eines „guten / gelungenen“ IKZM essenziell ist.<br />
IKZM-<br />
Kriterien<br />
Formelles<br />
Mandat für<br />
IKZM (Legitimation)<br />
IKZM-<br />
Indikatoren<br />
Etablierung <strong>von</strong><br />
Kommissionen<br />
und Netzwerken<br />
Variablen /<br />
Merkmalsträger<br />
Entwicklung<br />
der Anzahl <strong>von</strong><br />
IKZM-<br />
Kommissionen<br />
im Zeitraum<br />
<strong>von</strong> xxxx bis<br />
xxxx<br />
Merkmalsausprägungen<br />
0 – 4<br />
5 – 8<br />
9 – 12<br />
Bestimmung<br />
der Wertigkeit<br />
Wertzuweisung<br />
nicht gut<br />
mittelmäßig<br />
gut<br />
Tab. 1: Struktur zur Bewertung <strong>von</strong> IKZM-Prozessen (exemplarisch) (Quelle: eigener Entwurf)<br />
5 Schlussfolgerungen<br />
Was aber können wir nun auf der Basis der erwähnten Heterogenität <strong>von</strong> IKZM-Verständnissen<br />
schlussfolgern? Festzuhalten ist, dass IKZM ganz offensichtlich noch nicht fertig „ausbuchstabiert“<br />
ist. Wenn wir in Deutschland bleiben und auf die Ebene der Bundesländer schauen, ist erkennbar, dass<br />
trotz gewisser Ähnlichkeiten Unterschiede in der Umsetzung <strong>von</strong> IKZM deutlich sind. Im Rahmenkonzept<br />
des Landes Schleswig-Holstein wird eine raumplanerische Perspektive verfolgt, die wesentlich<br />
auf Land-Meer-übergreifende Zusammenhänge abstellt und sich auf regionale und lokale Aktivitäten<br />
stützt bzw. diese unterstützt. Hervorzuheben ist, dass jüngst (dsn 2004) der maritimen Komponente<br />
des gesamten Bundeslandes – und damit auch dem IKZM-Gedanken – deutlich mehr Aufmerksamkeit<br />
zuteil wird. Traditionell spielt im Rahmen <strong>von</strong> IKZM natürlich auch der Küstenschutz eine<br />
wichtige Rolle; dies zeigt sich nicht nur an der Formulierung “Integriertes Küstenschutzmanagement<br />
(IKM)”, sondern auch daran, dass hierfür 1999 ein Beirat ins Leben gerufen wurde, der IKZM-<br />
Elemente aufgreift. In Niedersachsen hat sich IKZM in Form eines Raumordnungskonzeptes etabliert,<br />
hier wird allerdings eine deutlich sektorale Zugangsweise gewählt. In Mecklenburg-Vorpommern ist<br />
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