Gönnert, G., Graßl, H., Kelletat, D., Kunz, H., Probst, B., von Storch, H ...
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GÖNNERT, G./ GRASSL, H./ KELLETAT, D./ KUNZ, H. / PROBST, B./ VON STORCH, H. / SÜNDERMANN, J.<br />
"Klimaänderung und Küstenschutz"<br />
3.2 Der Hamburger Sturmflutwarndienst<br />
Nach der Sturmflut 1976 wurde als Folge eines Senatsauftrages im gleichen Jahr der Hamburger<br />
Sturmflutwarndienst – WADI eingerichtet, der die Vorhersagen des Bundesamtes für Seeschifffahrt<br />
und Hydrographie präzisieren soll. Seine Aufgaben umfassen die Berechnung der Sturmflutvorhersagen<br />
für Hamburg nach Höhe und Eintrittszeit und die Warnung der Bevölkerung über die Behörde für<br />
Inneres sowie der Betriebe im Hafen, der Behörden, Betroffener und der Organisationen im Katastrophenschutz<br />
über einen eigenen Funkkreis und Telefonansagen. Die Warnungen werden halbstündlich<br />
wiederholt. Die Einsätze erfolgen, wenn ein Wasserstand <strong>von</strong> NN+4,50 m und höher zu erwarten ist.<br />
Das Vorhersageverfahren hat Prof. Dr.-Ing. Siefert entwickelt. Es basiert auf gemessenen Daten entlang<br />
der Nordseeküste und in der Elbmündung, deren Abhängigkeiten im Fortschritt einer Sturmfluttide<br />
<strong>von</strong> Borkum über Cuxhaven bis Hamburg empirisch aus Sturmfluten abgeleitet und in Regeln umgesetzt<br />
wurden. Es wird mit der Sturmflutentwicklung laufend angepasst.<br />
3.3 Sturmflutschutz als Teilaufgabe des Katastrophenschutzes<br />
Die Koordination, Lenkung und Durchführung aller Maßnahmen im Sturmflutschutz ist in Hamburg<br />
eingebunden in den Katastrophenschutz. Dafür sind regional zuständige Katastrophendienststäbe in<br />
den Bezirken und im Hafen eingerichtet worden, mit zentraler Lenkung durch den „Zentralen Katastrophendienststab“<br />
ZKD der Behörde für Inneres. Sie werden unterstützt durch private Hilfsorganisationen,<br />
das Technische Hilfswerk (THW) und die Bundeswehr. Einsatzschwelle ist ein erwarteter Wasserstand<br />
<strong>von</strong> NN+4,50 m.<br />
Für den Sturmflutfall wurden differenzierte Planungen geschaffen, die Alarmierungs-, Einsatz- und<br />
Abwehrmaßnahmen wie die Verkehrslenkung, die Verteidigung der Deiche bis hin zu Maßnahmen<br />
zum Schutz der Bevölkerung vorsehen, die an Wasserstandsstufen gekoppelt sind. Bestandteil sind<br />
auch die vorbeugende Information, einmal jährlich gemeinsame durchzuführende Sturmflutübungen<br />
und im Sturmflutfall die rechtzeitige telefonische Warnung der Betroffenen sowie die Information der<br />
Bevölkerung über z.B. Rundfunk und Fernsehen.<br />
Bei Sturmfluten über NN+6,50 m wird der gesamte Hafen gesperrt und auch die Polder geräumt, bei<br />
erwarteten Wasserständen über NN+7,30 m alle überflutungsgefährdeten Bereiche der Stadt hinter<br />
öffentlichen Hochwasserschutzanlagen planmäßig evakuiert.<br />
3.3.1 Verteidigung der Hochwasserschutzanlagen<br />
Die Verteidigung des öffentlichen Hochwasserschutzes erfolgt durch die Deichverteidigungsorganisation<br />
der Behörde für Bau und Verkehr. Sie besteht aus rd. 300 Mitgliedern der Deichverbände<br />
und Bediensteten Hamburger Behörden und wird durch Hilfskräfte der Feuerwehren, des THW und<br />
der Deichwacht unterstützt. Material wie Sandboden und Klei, Sandsäcke sowie Hilfsgeräte stehen<br />
zentral und dezentral zur Verfügung. Die Alarmierung und der Einsatz der Verteidigungskräfte wird<br />
vom ZKD mit koordiniert und mit gelenkt. Sie wird alarmiert, wenn Wasserstände über NN+5,00 m<br />
erwartet werden.<br />
Die Polder sind unter der Führung eines mit hoheitlichen Befugnissen aufgestatteten Einsatzleiters zu<br />
verteidigen. In der Polderverteidigung werden rd. 1.500 Personen eingesetzt, die erforderlichen Maßnahmen<br />
sind in Alarm- und Einsatzplänen dokumentiert und orientieren sich an örtlichen Gefährdungen<br />
wie z.B. die Drempelhöhen der Sturmfluttore. Die Hafenpolder sind eingebunden in den regionalen<br />
Katastrophendienststab Hafen.<br />
3.3.2 Die gesetzlichen Grundlagen<br />
Der Sturmflutschutz ist in Hamburg in erster Linie im Wasser- und im Katastrophenschutzrecht verankert.<br />
Das Hamburger Wassergesetz (HWaG) regelt u.a. das Wohnen vor der Hauptdeichlinie und in<br />
Verbindung mit Verordnungen über öffentliche und private Hochwasserschutzanlagen die Anforderungen<br />
an Bau, Unterhaltung und die Verteidigung dieser Anlagen. Ihr Bau erfordert ein Planfeststellungs-<br />
oder Plangenehmigungsverfahren, in dem alle Sturmflutschutzbelange abgehandelt werden.<br />
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