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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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2.7 Planungs- und Weisungskultur<br />

2.7.1 Weisungen, Erlasse<br />

Modellbericht zu Nordrhein-Westfalen<br />

Es sind in Nordrhein-Westfalen schon seit etlicher Zeit keine Weisungen und Erlasse des<br />

MIWFT mehr ergangen.<br />

2.7.2 Investitionsentscheidungen<br />

Eine Beantragung <strong>von</strong> Landesmitteln ist nur bei größeren Bauprojekten erfor<strong>der</strong>lich: Für<br />

Grundsanierung und Neubauten gibt es einen baulichen Entwicklungsplan (Standortentwicklungsplan<br />

genannt), <strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> jeweiligen Hochschulen, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb<br />

(BLB) des Landes sowie dem Ministerium für Finanzen, dem für Innovation,<br />

Wissenschaft, Forschung und Technologie und dem für Bauen und Verkehr abgestimmt<br />

ist.<br />

Für kleinere Um- und Ausbauten (bis zu 1,5 Mio. € pro Maßnahme) wurden den Hochschulen<br />

bis 2006 0,5% <strong>der</strong> an den BLB zu zahlenden Mietmittel <strong>zur</strong> Verfügung gestellt; aus<br />

diesen Mitteln konnten die Hochschulen innerhalb ihrer Gebäude notwendige Um- und Ausbauten<br />

in eigener Verantwortung durch den BLB tätigen lassen. Für 2007ff. ist dieses Verfahren<br />

einseitig ausgesetzt worden.<br />

Das Verfahren für die Beantragung <strong>von</strong> Großgeräten ist im Rahmen des För<strong>der</strong>programms<br />

<strong>der</strong> DFG "Forschungsgroßgeräte" nach Art. 91b GG bundeseinheitlich geregelt.<br />

Demnach stellen die Wissenschaftler (meist im Rahmen <strong>von</strong> Berufungs- und Bleibeverhandlungen)<br />

einen entsprechenden Antrag zunächst an ihre Hochschule; nach einer Prüfung wird<br />

<strong>der</strong> Antrag an das MIWFT und <strong>von</strong> dort an die DFG <strong>zur</strong> wissenschaftlichen Begutachtung<br />

weitergeleitet. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, läuft die weitere Abwicklung über das<br />

MIWFT. 16<br />

2.7.3 För<strong>der</strong>programme<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Ziel- und Leistungsvereinbarungen gibt es in Nordrhein-Westfalen keine zusätzlichen<br />

För<strong>der</strong>programme.<br />

2.7.4 Gremien <strong>der</strong> Hochschulsteuerung<br />

Für die jeweiligen Hochschularten gibt es regelmäßige Rektoren- und Kanzlerkonferenzen,<br />

zu denen nach Bedarf auch Ministeriumsvertreter eingeladen werden können. Daneben gibt<br />

es pro Jahr etwa 2 bis 4 Treffen <strong>von</strong> Rektoren und Kanzlern mit dem Minister und <strong>der</strong> gesamten<br />

Ministeriumsspitze. Wegen <strong>der</strong> großen Autonomie <strong>der</strong> Hochschulen werden diese<br />

Besprechungen nun nicht mehr „Dienstbesprechungen“, son<strong>der</strong>n – im Fall <strong>der</strong> Universitäten<br />

– „Landeswissenschaftskonferenzen“ genannt. Eben weil die Hochschulen nun über große<br />

Autonomie verfügen, werden dort eher politische Fragen als Steuerungsfragen behandelt.<br />

2.8 Berichtswesen<br />

Mit dem Ziel, Kostentransparenz und Kostenbewusstsein zu schaffen und damit die interne<br />

betriebliche Information und Steuerung zu verbessern, erging am 31.08.1999 ein Erlass des<br />

Ministeriums <strong>zur</strong> Einführung <strong>der</strong> Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) an den Hochschulen.<br />

17 Verbindliche Rahmenvorgaben <strong>zur</strong> KLR sind in den Erlassen vom 15.12.2001 und<br />

16 Zu den Bestimmungen zum För<strong>der</strong>programm Forschungsgroßgeräte siehe http://www.dfg.<br />

de/forschungsfoer<strong>der</strong>ung/wissenschaftliche_infrastruktur/wgi/grossgeraete/index.html.<br />

17 Eigentlich handelt es sich hier aber nur um eine Kostenrechnung, keine Kosten- und Leistungsrechnung,<br />

denn eine Kostenträgerrechnung wird nicht durchgeführt (s.u.).<br />

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