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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Modellbericht zu Nordrhein-Westfalen<br />

geber ihres gesamten Personals. So ist es in Artikel 7 des HFG im Gesetz über weitere<br />

dienstrechtliche und sonstige Regelungen im Hochschulbereich festgehalten.<br />

3.6 Bauliche Investitionen (Neubau; Sanierung)<br />

Im Koalitionsvertrag <strong>der</strong> CDU/ FDP-Landesregierung wird angestrebt, zentrale Eigentümerfunktionen<br />

an den Hochschulliegenschaften (d.h. die Verantwortung für die Bereitstellung,<br />

Entwicklung und Unterhaltung <strong>der</strong> Liegenschaften) aus dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb<br />

NRW <strong>auf</strong> die Hochschulen zu übertragen, um die Leistungs- und Reaktionsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Hochschulen weiter zu stärken. An <strong>der</strong> eigentumsrechtlichen Verortung <strong>der</strong> Liegenschaften<br />

beim Land würde sich zunächst nichts än<strong>der</strong>n, aber die Hochschulen würden damit die Bauherreneigenschaft<br />

für alle <strong>von</strong> ihnen genutzten Liegenschaften übernehmen. Sie wären mithin<br />

verantwortlich für die bauliche und sonstige Unterhaltung <strong>der</strong> Immobilien, für bauliche<br />

Anpassungen an verän<strong>der</strong>te fachliche o<strong>der</strong> gesetzliche Anfor<strong>der</strong>ungen, für Neu- und Erweiterungsbauten<br />

sowie die Anmietung <strong>von</strong> Gebäuden und würden im Rahmen ihres verfügbaren<br />

Budgets über Art, Umfang und Ausführung <strong>von</strong> Baumaßnahmen entscheiden. Für die<br />

Erprobung dieser Übertragung gibt es zunächst ein Pilotprojekt „Dezentrales Liegenschaftsmanagement“<br />

mit den Modellhochschulen FH Bonn-Rhein-Sieg und Universität zu Köln. Darin<br />

sollen die relevanten Ziele und Rahmenbedingungen geklärt werden. Das Projekt hat in<br />

2007 begonnen und ist <strong>auf</strong> vier Jahre angelegt. Dieses Modellprojekt wird durch eine Arbeitsgruppe<br />

<strong>von</strong> Ministeriumsvertretern, Kanzlern und Baudezernenten sowie durch HIS begleitet.<br />

Je nach den Ergebnissen dieses Modellversuchs könnten mittelfristig auch die an<strong>der</strong>en<br />

Hochschulen die hier entwickelte Konzeption <strong>zur</strong> Organisation und Finanzierung <strong>der</strong><br />

Bau<strong>auf</strong>gaben nutzen. 20<br />

3.7 Studiengebühren<br />

In § 10 des alten HG in <strong>der</strong> Fassung des HRWG vom 30.11.2004 war Freiheit <strong>von</strong> Studiengebühren<br />

bis zum Ende des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses bzw. bis zum Abschluss<br />

eines konsekutiven Studiengangs festgelegt. Dies ist allerdings durch das Gesetz<br />

<strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz<br />

– HFGG) vom 21. März 2006 geän<strong>der</strong>t worden.<br />

Nach <strong>der</strong> Verordnung über die Erhebung <strong>von</strong> Studienbeiträgen und Hochschulabgaben<br />

an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen (Studienbeitrags- und Hochschulabgabeverordnung, StBAG-VO) vom 6. April<br />

2006 sind seit dem Wintersemester 2006/07 Studienbeiträge bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 500 €<br />

pro Semester zugelassen; die Hochschulen entscheiden selbst, ob bzw. in welcher Höhe bis<br />

zu diesem Maximalbetrag sie Beiträge erheben wollen. Fast alle Hochschulen haben seitdem<br />

Studienbeiträge in voller Höhe eingeführt; nur drei Hochschulen haben sich (zunächst)<br />

gegen die Beiträge entschieden. 21<br />

Schon im Vorfeld <strong>der</strong> Einführung war vorgesehen, dass die entsprechenden Einnahmen<br />

voll bei den Hochschulen verbleiben sollen und es bis zum Ende <strong>der</strong> l<strong>auf</strong>enden Legislaturperiode<br />

keine entsprechenden kompensatorischen Kürzungen des Landeszuschusses geben<br />

solle. 22 Im Zukunftspakt ist unter Punkt 6 <strong>der</strong> Leistungen des Landes festgelegt, dass „die<br />

Einnahmen aus Studienbeiträgen […] den Hochschulen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Lehre und <strong>der</strong><br />

20 Vgl. Län<strong>der</strong>bericht NRW 2006, Abschnitt 6: Immobilienmanagement und Krüger 2006, S.7.<br />

21 Stand April 2007, siehe http://www.innovation.nrw.de/StudierenInNRW/StudiengebeitraegeUebersicht.html.<br />

22 Sprechzettel des Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes<br />

NRW, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, für die Landespressekonferenz "Eckpunkte des Studienbeitragsmodells"<br />

am Mittwoch, 7. September 2005.<br />

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