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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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versität, während <strong>der</strong> Senat über die Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte bestimmt.<br />

Die Strukturpläne werden vom Dekanat <strong>auf</strong>gestellt und vom Fachbereichsrat festgestellt,<br />

während das Präsidium diesen zustimmen muss (§ 91). Die Umsetzung <strong>der</strong> Strukturpläne<br />

soll über die Zielvereinbarungen erfolgen (§ 88). Entsprechend kann es bei diesem System<br />

<strong>der</strong> Binnensteuerung über konträre Entscheidungen <strong>der</strong> verschiedenen hochschulpolitischen<br />

Akteure Brüche im Aufbau des Steuerungssystems <strong>der</strong> Hochschule geben.<br />

Offen ist <strong>der</strong> Umgang mit Landeshochschulen, die <strong>von</strong> <strong>der</strong> Landesregierung in eine an<strong>der</strong>e<br />

öffentlich-rechtliche Rechtsform überführt werden, wie dies etwa für die Universität<br />

Frankfurt vorgesehen ist. 9<br />

2.2 Struktur- und Entwicklungsplanung<br />

Hessen ist neben Berlin das einzige Bundesland, das seit Beginn <strong>der</strong> 90er-Jahre keine Dokumente<br />

<strong>zur</strong> Landeshochschulstrukturplanung veröffentlicht hat. Auch eine in vielen Län<strong>der</strong>n<br />

übliche Entwicklungsplanung <strong>der</strong> Hochschulstruktur über Kommissionen, Ausschüsse o<strong>der</strong><br />

ähnliches wurde in Hessen nicht einberufen. Nach Schil<strong>der</strong>ung des früheren Abteilungsleiters<br />

im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK), Helmut Weber, wurde<br />

die Hochschulstrukturentwicklung Ende <strong>der</strong> 90er-Jahre in bilateralen Gesprächen mit den<br />

Hochschulen entwickelt und anschließend in Form <strong>von</strong> Strukturerlassen des Ministeriums<br />

festgelegt (Interview Weber 369-373).<br />

In <strong>der</strong> Rahmenzielvereinbarung des Jahres 2002 wurde den Hochschulen explizit <strong>der</strong><br />

Auftrag erteilt, eine „abgestimmte Entwicklungsplanung“ zu erarbeiten und darüber dem<br />

Land zu berichten (Rahmenzielvereinbarung 2002: Abschnitt 3.3). Einzelne Elemente <strong>der</strong><br />

Landesentwicklungsplanung sind darüber hinaus Gegenstand <strong>der</strong> Zielvereinbarungen.<br />

Die Rahmenzielvereinbarung vom 29.08.2005 enthält nicht mehr nur eine Informationspflicht<br />

<strong>der</strong> Hochschulen gegenüber dem Ministerium, son<strong>der</strong>n definiert Landesentwicklungsplanung<br />

als gemeinsame Aufgabe:<br />

Mit diesem Ziel bemühen sich die Hochschulen insbeson<strong>der</strong>e auch um eine intensivere hochschulartenübergreifende<br />

Abstimmung. Im Sinne einer regional ausgewogenen Schwerpunktplanung<br />

werden die Hochschulen in Abstimmung mit dem Ministerium profilbildende Schwerpunkte<br />

festlegen und damit nach Möglichkeit Zentrenbildungen beför<strong>der</strong>n. (Rahmenzielvereinbarung<br />

2006: Abschnitt 2.2)<br />

Dabei werden durchaus konkrete Vorgaben gegeben, die sich als steuernde Entscheidungen<br />

interpretieren lassen:<br />

Das Land und die Hochschulen sind sich einig, dass im geisteswissenschaftlichen Bereich eine<br />

räumliche Konzentration im Sinne einer regionalwissenschaftlichen Zentrenbildung zu erfolgen<br />

hat, um den Erhalt <strong>der</strong> kleinen geisteswissenschaftlichen Fächer zu sichern. (Rahmenzielvereinbarung<br />

2006: Abschnitt 2.2)<br />

Die Regionalzentren wurden im Jahr 2006 gebildet. Über eine Zusatzzielvereinbarung (Anlage<br />

<strong>zur</strong> Zielvereinbarung 2006-2010) wurden Zielsetzungen, Berichtspflichten, Evaluationszeitraum<br />

und Maßnahmen für die Zentren in Frankfurt, Gießen und Marburg vereinbart.<br />

Auch in den Vereinbarungen über die zukünftige leistungsorientierte Mittelverteilung wird<br />

ausdrücklich <strong>auf</strong>genommen, dass unter an<strong>der</strong>em „politische Schwerpunktsetzung“ zu einer<br />

Korrektur <strong>der</strong> langjährigen Studierendenauslastung und damit des Finanzierungsmodells<br />

führen können (Hessen: Rahmenzielvereinbarung 2006: 4) 10 .<br />

9 Die Universität Frankfurt wurde am 1. Januar 2008 Stiftungsuniversität. Vgl. hierzu HHG 10. Ab-<br />

schnitt (§100a – §100k).<br />

10 Vgl. hierzu auch 2.4.<br />

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