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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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tung erfahren soll. Gleichstellungsaspekte fanden fachlich differenziert Beachtung. Der Anteil<br />

<strong>der</strong> Absolventinnen wurde lediglich in den Ingenieur- und Naturwissenschaften höher bewertet.<br />

(Hessen, Rahmenzielvereinbarung 2006: Abschnitt 3.1, 5)<br />

Neu und erstmals bundesweit wurde die Hochschulfinanzierung linear an die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Steuereinnahmen (nach dem Län<strong>der</strong>finanzausgleich) gekoppelt, sodass steigende<br />

o<strong>der</strong> sinkende Steuereinnahmen zu einer entsprechenden Verän<strong>der</strong>ung des Gesamtbudgets<br />

aller Hochschulen führen. Allerdings ist dabei eine Kappungsgrenze bei +/- 1,5% vorgesehen.<br />

(Hessen, Rahmenzielvereinbarung 2006: 1)<br />

2.5 Haushaltsflexibilisierung<br />

Während die Universitäten Kassel und Darmstadt im Rahmen eines Modellversuchs bereits<br />

früher einen Globalhaushalt erhielten, erfolgte dies bei den an<strong>der</strong>en Hochschulen im Jahr<br />

2000. Mit dem Wirtschaftsplan wurde das k<strong>auf</strong>männische Rechnungswesen ab 2000 eingeführt<br />

(vier Hochschulen 2000, die restlichen 2001). Mit den Globalhaushalten wurden ebenfalls<br />

die Stellenpläne mit Ausnahme <strong>der</strong> Beamtenstellen abgeschafft.<br />

Ab dem Jahr 2000 wurde die vollständige Deckungsfähigkeit festgelegt mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> Investitionsmittel. Auch die Übertragbarkeit <strong>von</strong> Mitteln und die Möglichkeit <strong>der</strong> Bildung<br />

<strong>von</strong> Rücklagen war im selben Jahr ermöglicht worden. Die entsprechenden Regelungen<br />

sind verankert im § 91 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 HHG i. d. F. vom 02.07.1999 in Verbindung<br />

mit Hochschulfinanzverordnung (HFVO)vom 12.01.2000 (GVBl. I, Nr. 3, Seite 44ff) bzw. § 89<br />

Abs. 2 Satz 2 HHG vom 31.07.2000 i. d. F. vom 18.12.2003 in Verbindung mit HFVO vom<br />

01.12.2004 (GVBl. I, Nr. 20, S. 397 ff).<br />

2.6 Finanzielle Planungssicherheit<br />

Die Hochschulleitungen sind berichtspflichtig gegenüber dem HMWK (gem. § 10 HFVO).<br />

Die Berichtsform ist für das interne Berichtswesen nicht in <strong>der</strong> HFVO geregelt (ab 2004 siehe<br />

VV zu § 7 a LHO). Ansonsten müssen Quartalsberichte und Jahresabschluss sowie die<br />

Kostenträgerrechnung dem HMWK vorgelegt werden. Die Fristen bel<strong>auf</strong>en sich wie folgt:<br />

� Vierteljährliche Quartalsberichte und Jahresabschluss bis 30.04. des Folgejahres<br />

� Ab 2007 Abschluss zum 31. März (wegen Erstellung Konzernbilanz Land Hessen).<br />

� Ergänzend muss <strong>der</strong> vorläufige Jahresabschluss (nur GuV und Bilanz zum 28. 02.)<br />

dem HMWK übersandt werden. Die Kostenträgerrechnung muss zum 15. März des<br />

Folgejahres eingereicht sein.<br />

Die Quartalsberichte beinhalten Gewinn- und Verlustrechnung mit Hochrechnung zum Jahresende<br />

(abgestimmte SAP-Berichte <strong>der</strong> Hochschulen). Der Jahresabschluss umfasst Gewinn-<br />

und Verlustrechnung, Bilanz, Anhang, Lagebericht, Anhangsangaben. Er wird <strong>von</strong><br />

Wirtschaftsprüfern testiert und vom HMWK festgestellt. Die Datenbasis für alle Berichte an<br />

das HMWK sind die im SAP-System <strong>der</strong> Hochschule gebuchten Daten. Die Buchungen erfolgen<br />

<strong>auf</strong> Basis des Verwaltungskontenrahmens des Landes bzw. gemäß Einzelfallregelungen<br />

per Erlass.<br />

Die „Weiterverarbeitung“ <strong>der</strong> Berichte wurde bisher we<strong>der</strong> zusammengefasst noch<br />

veröffentlicht, son<strong>der</strong>n bisher nur einmal mit <strong>der</strong> Hochschulleitung besprochen.<br />

Weitere zahlreiche Berichtspflichten resultieren aus dem HHG, dem Hochschulpakt<br />

und den Zielvereinbarungen. Diese umfassen jährliche Berichte über ergriffene Maßnahmen<br />

zum Beispiel<br />

� bezüglich des Bereichs Evaluation und Kennzahlen,<br />

� die jährliche Fortschreibung <strong>der</strong> ca. 40 Kennzahlen, die in Verbindung mit den Zielvereinbarungen<br />

festgelegt wurden,<br />

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