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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Steuerungsinstrumente <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Ebene</strong> Land – Hochschule<br />

23.01.2003 geregelt. Die in diesen Erlassen beschriebenen Grundsätze wurden <strong>auf</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>von</strong> Modellversuchen sowie in Abstimmung mit Vertretern <strong>der</strong> Hochschulen<br />

erarbeitet. Sie umfassen im Wesentlichen einen einheitlichen Kosten- und Erlösartenrahmenplan,<br />

Regelungen <strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> Personalkosten und <strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong><br />

Abschreibungen, Vorgaben <strong>zur</strong> Einrichtung einer Kostenstellenstruktur sowie <strong>zur</strong> Umlage<br />

zentral verbuchter Kosten <strong>auf</strong> die Lehreinheiten. Die Kostenrechnung ist nach dem Prinzip<br />

<strong>der</strong> Vollkostenrechnung durchzuführen. Endkostenstellen sind die Lehreinheiten nach Kap-<br />

VO. Vorgaben für eine Kostenträgerrechnung hat das Ministerium nicht gemacht.<br />

Seit Beginn des Jahres 2003 sind die Universitäten verpflichtet, jährlich jeweils bis zum<br />

30. März für jede Lehreinheit nach KapVO einen entsprechend <strong>der</strong> Erlassvorgaben erstellten<br />

KLR-Bericht an das Ministerium zu liefern. Berichtszeitraum ist jeweils das vorangegangene<br />

Haushaltsjahr. Ab dem Berichtszeitraum 2003 sind dabei die Kosten aus Drittmittelprojekten<br />

separat auszuweisen. Neben den Kosten umfassen diese KLR-Berichte auch Angaben zu<br />

Dritt- und Son<strong>der</strong>mittelausgaben, Studierenden- und Personaldaten, Flächendaten und Auslastung<br />

nach KapVO.<br />

In den Jahren 2003 und 2004 hat <strong>der</strong> Landesrechnungshof an sechs ausgewählten Universitäten<br />

die KLR überprüft und Vorschläge <strong>zur</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> KLR im Hochschulbereich<br />

gemacht. Dabei betonte er die Notwendigkeit <strong>der</strong> Entwicklung einer Kostenträgerrechnung,<br />

des Aufbaus einer KLR in den Servicebereichen <strong>der</strong> Hochschulen <strong>zur</strong> Kalkulation<br />

<strong>von</strong> verursachungsgerechten Verrechnungspreisen sowie <strong>der</strong> Einführung eines internen Berichtswesens<br />

<strong>auf</strong> Basis <strong>der</strong> KLR zu Steuerungszwecken. Weiterhin gibt er Anregungen, die<br />

bereits bestehenden KLR-Vorgaben stärker zu konkretisieren, um die landesweite Vergleichbarkeit<br />

<strong>der</strong> KLR-Daten zu verbessern.<br />

Das MIWFT erstellt aus den KLR-Daten vergleichende Auswertungen (Hochschulen,<br />

gleiche Fächergruppen und Fächer im Landesvergleich) und hat dazu auch mit Zeitreihenvergleichen<br />

begonnen. Diese Auswertungen werden bei allen Hochschulen <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt.<br />

Gemäß den Vorschriften des bundeseinheitlichen Hochschulstatistikgesetzes liefern die<br />

Hochschulen außerdem seit vielen Jahren turnusmäßig Datensätze an das Landesamt für<br />

Datenverarbeitung und Statistik (LDS). Im Rahmen <strong>der</strong> Hochschulfinanzstatistik erhält das<br />

LDS Angaben über die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres, getrennt nach Zuschüssen<br />

und Drittmitteln. Die Ausgaben werden nochmals unterteilt in Personal, Sachausgaben,<br />

Bauunterhaltung und Investitionen.<br />

Zum Stichtag 1. Dezember eines Jahres werden dem LDS die Stellen und das Personal<br />

gemeldet (Personal beinhaltet auch solche Personen, die nicht <strong>auf</strong> Stellen geführt werden,<br />

wie Hilfskräfte und Lehrbe<strong>auf</strong>tragte). In jedem Semester werden dem LDS die aktuellen Studierendendaten<br />

übermittelt. Die Stichtage sind jeweils <strong>der</strong> 1.12. für das Wintersemester und<br />

<strong>der</strong> 1.6. für das Sommersemester. Die Meldung <strong>der</strong> Finanz-, Personal- und Studierendendaten<br />

erfolgt in elektronischer Form.<br />

Die Erfassung <strong>der</strong> abgelegten Hochschulprüfungen, Promotionen und Habilitationen erfolgt<br />

<strong>zur</strong> Zeit noch durch die Übersendung <strong>von</strong> Erhebungsbögen, die <strong>von</strong> den Prüfungsämtern<br />

bzw. Dekanaten ausgefüllt und dem LDS über die Hochschulverwaltung zugesandt werden.<br />

Daten zu Abschlussprüfungen und Promotionen werden pro Semester erhoben, zu Habilitationen<br />

pro Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

Zusätzlich meldet die Hochschule dem MIWFT direkt zu den Stichtagen 1.4. und 1.10.<br />

den Stellenbestand für die Ermittlung <strong>von</strong> Aufnahmekapazitäten und die Durchführung <strong>von</strong><br />

Auslastungsberechnungen.<br />

All diese hochschulstatistischen Daten werden vom MIWFT gesammelt und <strong>auf</strong>bereitet,<br />

so z.B. in Form <strong>der</strong> sog. „Stammdaten NRW“, die bis 2006 vom inzwischen <strong>auf</strong>gelösten Wissenschaftlichen<br />

Sekretariat für die Studienreform (WSS), einer nachgeordneten Behörde des<br />

MIWFT, erarbeitet wurden. Zu einzelnen Teilbereichen wurden vom WSS immer wie<strong>der</strong><br />

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