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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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1. Entwicklungsgeschichte<br />

Län<strong>der</strong>studie Thüringen<br />

HoF Wittenberg - Institut für Hochschulforschung<br />

an <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

In Thüringen waren zum Wintersemester 2006/07 insgesamt 48.025 Studierende an Universitäten,<br />

Fachhochschulen und Kunsthochschulen eingeschrieben. Das entspricht etwa 2,5%<br />

aller in Deutschland eingeschriebenen Studierenden. Thüringen verfügt über vier staatliche<br />

Universitäten, vier staatliche Fachhochschulen und eine Kunsthochschule, private Hochschulen<br />

gibt es in Thüringen gegenwärtig nicht (Hochschulkompass, Stand 24.4.2007).<br />

Nach einer intensiven Aufbauphase <strong>der</strong> Thüringer Hochschulen zu Beginn <strong>der</strong> 1990er<br />

Jahre begann eine umfassende Reform <strong>der</strong> Hochschulsteuerung hier – wie auch in den an<strong>der</strong>en<br />

neuen Bundeslän<strong>der</strong>n – erst am Ende des Jahrhun<strong>der</strong>ts. 1999 wurde das Hochschulgesetz<br />

umfassend überarbeitet, 2001 (allerdings bereits <strong>der</strong> dritte) Landeshochschulplan<br />

veröffentlicht und 2003 ein Hochschulpakt und Zielvereinbarungen verabschiedet. Gleichzeitig<br />

wurde ein System <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung etabliert und die Haushaltsautonomie<br />

<strong>der</strong> Hochschulen weiterentwickelt. 2006 wurde <strong>der</strong> Hochschulpakt verlängert. Zum<br />

Januar 2007 trat ein neues Hochschulgesetz in kraft, das den Hochschulen in zentralen Bereichen<br />

weitere Autonomie gewährt. Für 2008 werden ein überarbeitetes Mittelverteilungssystem<br />

und ein neuer Hochschulpakt vorbereitet. Im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

sind insgesamt wenige Brüche in <strong>der</strong> zeitlichen Entwicklung <strong>der</strong> Steuerungsverfahren wahrnehmbar.<br />

2. Steuerungsinstrumente<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Reform <strong>der</strong> Hochschulsteuerung fand in Thüringen im Wesentlichen mit dem Dritten Gesetz<br />

<strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Hochschulgesetzes 1999 Eingang in die Gesetzgebung. Es folgten<br />

Neubekanntmachungen in den Jahren 2003 und 2005, die jedoch bezogen <strong>auf</strong> die Steuerungsthematik<br />

keine gravierenden Än<strong>der</strong>ungen nach sich zogen.<br />

Mit dem neuen Hochschulgesetz zum Januar 2007 erfolgte eine grundlegende Reform<br />

<strong>der</strong> Hochschulsteuerung, die die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität <strong>der</strong> Thüringer Hochschulen<br />

stärken soll. Dies kündigte die Landesregierung für 2006 wie folgt an: „Hierzu bedarf<br />

es – neben <strong>der</strong> konsequenten Fortsetzung und Fortentwicklung <strong>der</strong> Hochschulfinanzreform,<br />

bestehend aus dem Hochschulpakt, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, einer weitreichenden<br />

Haushaltsflexibilisierung und <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelvergabe – einer erweiterten<br />

Autonomie und flexibleren Entscheidungsstrukturen, verbunden mit einer Neuausrichtung<br />

und –ordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Hochschulen.“ (Thüringer Gesetz: 1)<br />

Die Regelungen zu Hochschulentwicklungsplanung und Vereinbarungen sind Gegenstand<br />

eines geson<strong>der</strong>ten Abschnitts (Abschnitt 3). Unmittelbar im Anschluss folgen die Festlegungen<br />

<strong>zur</strong> Finanzierung (Abschnitt 4). 1<br />

Die Hochschulentwicklungsplanung 2 des Landes bildet im neuen Thüringer Hochschulgesetz<br />

wie bisher die Grundlage <strong>der</strong> Steuerung. Sie enthält „die Zielvorstellungen des<br />

Ministeriums über die strukturelle Entwicklung <strong>der</strong> Hochschulen und die Ausbauplanung unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Finanzplanung des Landes.“ (ThürHG § 11 Abs. 4)<br />

1 Im Thüringer Hochschulgesetz vom 24. Juni 2003 waren die Regelungen zum Landeshochschulplan<br />

und <strong>zur</strong> Hochschulentwicklungsplanung sowie <strong>zur</strong> Hochschulfinanzierung relativ weit hinten<br />

im Gesetzestext im Teil „Planung und Haushalt“ platziert (Fünfter Teil Planung und Haushalt<br />

§ § 103, 104, 105).<br />

2 Analog dazu ist für die Hochschulebene eine Struktur- und Entwicklungsplanung vorgesehen (LHG<br />

§ 12).<br />

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