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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Län<strong>der</strong>studie Thüringen<br />

HoF Wittenberg - Institut für Hochschulforschung<br />

an <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

Die Bewirtschaftung und Verwendung <strong>der</strong> zugewiesenen Stellen und Mittel nimmt<br />

die Hochschule als Auftragsangelegenheit wahr. Dabei werden die Hochschulen in Vertretung<br />

des Landes tätig (ThürHG § 2). Das Präsidium fasst den Beschluss über die Grundsätze<br />

<strong>der</strong> Ausstattung und Mittelverteilung. Dabei hat das Präsidium den Beschluss des Hochschulrats<br />

sowie die Stellungnahme des Senats zu berücksichtigen (ThürHG § 27). 5<br />

Die Hochschulen des Landes sind rechtfähige Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen (ThürHG § 2 Abs. 1). Die Hochschulen können<br />

durch Gesetz jedoch auch in an<strong>der</strong>er Rechtsform errichtet o<strong>der</strong> in eine an<strong>der</strong>e Rechtsform<br />

umgewandelt werden (ThürHG § 2 Abs. 2).<br />

2.2 Struktur- und Entwicklungsplanung<br />

Der Landeshochschulplan 2001 wurde <strong>von</strong> <strong>der</strong> damaligen Ministerin für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kunst, Prof. Dagmar Schipanski, herausgegeben. Die Ministerin dankt im Vorwort<br />

für das „große Engagement aller Verantwortlichen in den Hochschulen, den Forschungseinrichtungen<br />

und in unserer Gesellschaft.“ (Kultusministerium Thüringen 2001: 3).<br />

Die Hochschulen haben dem Ministerium ihre Struktur- und Entwicklungsplanungen zugearbeitet<br />

und zum durch das Ministerium erstellten Entwurf Stellung genommen. Der Bericht mit<br />

einer L<strong>auf</strong>zeit <strong>von</strong> 2002 bis 2008 beschreibt die Hochschullandschaft bis <strong>auf</strong> die Fachbereichsebene<br />

<strong>der</strong> Hochschulen und Fachhochschulen.<br />

Am 3. Dezember 2002 beschloss das Thüringer Kabinett die Einsetzung einer Expert/innenkommission<br />

mit dem Namen „Wissenschaftsland Thüringen“:<br />

Der Kommission wurde <strong>der</strong> Auftrag erteilt, die Entwicklung <strong>der</strong> Thüringer Hochschulen und<br />

Forschungseinrichtungen seit 1990 zu analysieren und Stärken und Schwächen <strong>der</strong> Studien-<br />

und Forschungsbereiche zu identifizieren. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> internationalen Wissenschafts-<br />

und Technologieentwicklung sowie des Thüringer Landeshochschulplans 2001 und<br />

<strong>der</strong> Technologiekonzeption Thüringen 2002 sollten Vorschläge für Grundrichtungen <strong>der</strong> strukturellen<br />

Weiterentwicklung sowie <strong>der</strong> weiteren Vernetzung entwickelt werden, die <strong>zur</strong> Schaffung<br />

eines ‚Campus Thüringen’ und seiner Einbindung in nationale und internationale Netzwerke<br />

beitragen. Im Hinblick <strong>auf</strong> die Aspekte Zukunftsorientierung, Zusammenarbeit, Schwerpunktbildung<br />

sowie Vernetzung <strong>von</strong> Lehre, Forschung und Anwendung sollten Möglichkeiten<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen und <strong>der</strong> Optimierung des Ressourceneinsatzes<br />

<strong>auf</strong>gezeigt werden. (Wegener 2004: 7)<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission waren sieben Professoren und eine Professorin, eine Vertreterin<br />

eines Unternehmens, <strong>der</strong> Wissenschaftsminister und ein ehemaliges Mitglied des Wissenschaftsrates.<br />

In Sitzungen <strong>von</strong> April bis Dezember 2003 wurden Arbeitsgruppen gebildet und<br />

Fragebögen für die Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute und wirtschaftsnahe<br />

Forschungseinrichtungen entworfen. Außer den außeruniversitären Forschungsinstituten<br />

wurden alle Betreffenden zu Anhörungen eingeladen. In ausgewählten Einrichtungen wurden<br />

zudem Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt.<br />

Der mit Datum vom Mai 2004 abrufbare Bericht <strong>der</strong> Expertenkommission „Wissenschaftsland<br />

Thüringen“ enthält <strong>Empfehlungen</strong> überwiegend im Hinblick <strong>auf</strong> allgemeine<br />

Entwicklungen (Stärkung <strong>der</strong> Kooperation, Drittmitteleinwerbung, Lehrqualität), nicht aber <strong>auf</strong><br />

die Fächerstruktur. Die Autor/innen nehmen zwar Bezug <strong>auf</strong> den 2002 beschlossenen Hochschulpakt<br />

mit <strong>der</strong> Hochschulfinanzreform, verzichten aber weitgehend <strong>auf</strong> eine eigene Bewertung<br />

<strong>der</strong> Ausbauziele des Hochschulpaktes (Studienplätze, Stellen) o<strong>der</strong> des Landeshochschulplanes.<br />

5 Nach dem Thüringer Hochschulgesetz vom 24. Juni 2003 hat <strong>der</strong> Senat den Beschluss über die<br />

Grundsätze für die Verwendung und Verteilung <strong>der</strong> Personal- und Sachmittel gefasst. Nur die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Grundsätze fiel in den Aufgabenbereich des Rektors bzw. Präsidenten (LHG § 74).<br />

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