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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Modellbericht zu Berlin<br />

stellung verteilt werden. Je nach Hochschulart erfolgt eine unterschiedliche Verteilung: An<br />

den Universitäten gehen Indikatoren für die Lehre mit 50%, Indikatoren für die Forschung mit<br />

45% in die Formel mit ein; 5% werden über Gleichstellungsindikatoren verteilt. An den Fachhochschulen<br />

und Kunsthochschulen hingegen werden nach Lehrindikatoren 80%, nach Indikatoren<br />

für Forschung 15% und nach Gleichstellungsindikatoren 5% verteilt.<br />

Die Indikatoren für Lehre sind an allen Hochschularten die gleichen: Auslastungsquote,<br />

Erfolgsquote, Regelstudienzeitquote und Internationalität. Im Bereich <strong>der</strong> Forschung und<br />

Nachwuchsför<strong>der</strong>ung gelten hingegen unterschiedliche Indikatoren je nach Hochschulart.<br />

Drittmittel und Internationalität werden überall gemessen; an den Universitäten werden zusätzlich<br />

Promotionen hinzugezogen, an den Fachhochschulen Veröffentlichungen und an<br />

den Kunsthochschulen Preise. Die Indikatoren für den Bereich Gleichstellung lauten an Universitäten<br />

und Fachhochschulen: Anteil <strong>der</strong> Professorinnen, Neu berufene Professorinnen<br />

und Absolventinnen an den jeweiligen Gesamtgruppen bei<strong>der</strong> Geschlechter; an den Universitäten<br />

wird zusätzlich <strong>der</strong> Indikator Promotionen <strong>von</strong> Frauen genutzt. An den Kunsthochschulen<br />

werden die Indikatoren Anteil <strong>der</strong> Professorinnen, Frauenanteil im Mittelbau<br />

und Frauenanteil an den Lehrbe<strong>auf</strong>tragten verwendet. Einzelheiten <strong>zur</strong> genauen Definition<br />

und Gewichtung <strong>der</strong> jeweiligen Indikatoren sind dem Anhang <strong>der</strong> Hochschulverträge zu entnehmen.<br />

Für jede <strong>der</strong> Fächergruppen erfolgt eine separate Berechnung: Zunächst werden für ein<br />

Basisjahr die Anteile <strong>der</strong> zwei bzw. drei Fächergruppen an den Gesamtausgaben je<strong>der</strong> einzelnen<br />

Hochschule und dann an den Gesamtausgaben je Hochschulart (also z.B. für alle<br />

drei Universitäten) ermittelt. Anschließend wird für jede Hochschulart <strong>der</strong> nach Indikatoren zu<br />

vergebende Betrag nach diesen Anteilen zuerst den Fächergruppen und dann jeweils gemäß<br />

den oben genannten Prozentsätzen den drei Aufgabenbereichen zugeordnet, sodass<br />

schließlich sechs (an Kunsthochschulen: neun) Teilbeträge resultieren. Je<strong>der</strong> dieser Teilbeträge<br />

wird sodann entsprechend <strong>der</strong> sich in den o.g. Indikatorwerten jeweils ausdrückenden<br />

Leistungen <strong>auf</strong> die Hochschulen verteilt. Eine relative Gewichtung <strong>der</strong> Fächergruppen wird<br />

nicht explizit vorgegeben, son<strong>der</strong>n ergibt sich implizit aus den Ausgabenanteilen <strong>der</strong> Basisperiode.<br />

2.5 Haushaltsflexibilisierung<br />

Die Flexibilisierung <strong>der</strong> Hochschulhaushalte ist kein Steuerungsinstrument im eigentlichen<br />

Sinne. Vielmehr ist sie als notwendige Vorbedingung für ein autonomes Agieren <strong>der</strong> Hochschulen<br />

zu betrachten. Allerdings ist die Frage, ob und inwieweit die Hochschulen die ihnen<br />

<strong>auf</strong>grund <strong>der</strong> Haushaltsflexibilisierung theoretisch zustehenden Freiheiten auch tatsächlich<br />

umsetzen können.<br />

Die Berliner Hochschulen haben schon sehr frühzeitig Globalhaushalte zugewiesen bekommen.<br />

Die Westberliner Universitäten verfügten durch ihren beson<strong>der</strong>en Status unter dem<br />

Alliierten Besatzungsrecht schon seit Beginn <strong>der</strong> 50er Jahre über einen Globalhaushalt; an<br />

den an<strong>der</strong>en Kuratorialhochschulen gab es ihn seit Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre; mit den ersten<br />

Hochschulverträgen wurde 1997 eine weitgehende Finanzautonomie auch für die übrigen<br />

Hochschulen möglich. Die Berliner Globalhaushalte gehen insofern über die vieler an<strong>der</strong>er<br />

Län<strong>der</strong> hinaus, als sie auch Personal- und Investitionsmittel betreffen. Dies ist dar<strong>auf</strong> <strong>zur</strong>ückzuführen,<br />

dass das Land den Hochschulen zusammen mit den Globalhaushalten auch<br />

die Personalhoheit (Dienstherren- und Arbeitgeberfähigkeit) übertragen hat.<br />

Laut § 88a BerlHG können die Hochschulen in Abweichung <strong>von</strong> <strong>der</strong> Landeshaushaltsordnung<br />

verfügen, dass Personalausgaben und konsumtive Sachausgaben gegenseitig deckungsfähig<br />

sind. Auch eine hohe Übertragbarkeit <strong>der</strong> Sachmittel wird dadurch ermöglicht.<br />

Außerdem können die Hochschulen unter bestimmten Bedingungen eine Überschreitung <strong>der</strong><br />

für die Haushaltswirtschaft verbindlichen summarischen Stellenrahmen beschließen. Von<br />

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