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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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die Programme <strong>der</strong> Landesstiftung gestaltet, die gegenwärtig z.B. Schwerpunkte wie „Photonik“,<br />

„Miniatisierung“ o<strong>der</strong> „Bildungsforschung“ beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>t.<br />

3.2.1. Wissenstransfer<br />

Nach § 2 Abs. 4 gehört es zu den Aufgaben <strong>der</strong> Hochschulen, durch Wissens-, <strong>Gestaltung</strong>s-<br />

und Technologietransfer die Umsetzung und Nutzung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Forschung und<br />

Entwicklungsvorhaben in die Praxis zu för<strong>der</strong>t, zu diesem Zweck ist es den Hochschulen erlaubt,<br />

Unternehmen zu gründen o<strong>der</strong> sich an solchen zu beteiligen. Im Abschlussbericht <strong>der</strong><br />

Hochschulstrukturkommission spielt Wissenstransfer nur bei <strong>der</strong> Beschreibung einzelner<br />

Hochschulprofile eine Rolle, eigene <strong>Empfehlungen</strong> enthält <strong>der</strong> Bericht nicht und auch in <strong>der</strong><br />

leistungsorientierten Mittelverteilung wird Wissenstransfer nicht geson<strong>der</strong>t ausgewiesen.<br />

3.2.2. Profilbildung<br />

Grundlage <strong>der</strong> Profilbildung ist <strong>der</strong> Bericht <strong>der</strong> Hochschulentwicklungskommission, in dem<br />

detaillierte <strong>Empfehlungen</strong> für alle Hochschulen <strong>auf</strong>geführt sind (Wissenschaftsministerium<br />

Baden-Württemberg 1998). Seit dem Jahr 2000 gilt die Struktur- und Entwicklungsplanung<br />

als Aufgabe <strong>der</strong> Hochschulen, wird jedoch in einem Landeshochschulplan zusammengefasst<br />

Daneben wird die Profilbildung auch über die För<strong>der</strong>programme <strong>der</strong> Landesstiftung und Unterstützung<br />

bei <strong>der</strong> Exzellenzinitiative geför<strong>der</strong>t (ebd.: 3.2).<br />

3.2.3. Evaluation <strong>von</strong> Forschung<br />

Das unter 3.1.3 beschriebene gilt auch für die Evaluation <strong>von</strong> Forschung; das Gesetz und die<br />

an<strong>der</strong>en Dokumente unterscheiden bei <strong>der</strong> Evaluation nicht zwischen Forschung und Lehre.<br />

3.2.4. Internationalisierung <strong>von</strong> Forschung<br />

Das Gesetz trifft in Bezug <strong>auf</strong> Internationalisierung <strong>von</strong> Forschung keine an<strong>der</strong>en Aussagen<br />

als unter 3.1.4 <strong>zur</strong> Internationalisierung <strong>von</strong> Lehre. In den <strong>Empfehlungen</strong> <strong>der</strong> Hochschulstrukturkommission<br />

wird Internationalisierung <strong>der</strong> Forschung ebenfalls nur bei einzelnen Beschreibungen<br />

<strong>der</strong> Hochschulprofile benannt (z.B. Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg<br />

1998: 50).<br />

3.3 Gleichstellung<br />

Im Landeshochschulgesetz ist die Chancengleichheit <strong>von</strong> Frauen und Männern als „durchgängiges<br />

Leitprinzip“ verankert (§ 4). Es sind jeweils für fünf Jahre Gleichstellungspläne zu<br />

erstellen und Gleichstellungsbe<strong>auf</strong>tragte werden berufen. Das indikatorbasierte Mittelverteilungssystem<br />

enthält mehrere Indikatoren <strong>zur</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung und gewichtet diese mit insgesamt<br />

20% (Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen) bis 31,24% (Universitäten).<br />

We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hochschulpakt noch die vorliegenden Zielvereinbarungen enthalten Aussagen<br />

<strong>zur</strong> Gleichstellung. Im Abschlussbericht <strong>der</strong> Hochschulstrukturkommission wurde <strong>der</strong><br />

Frauenanteil <strong>der</strong> Studierenden analysiert. Spezifische Ziele sind daraus nicht abgeleitet<br />

(Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg 1998: 188ff.).<br />

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