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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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6. Die Verantwortung für die strategische Entwicklung einer Hochschule liegt spätestens<br />

seit Beginn des Autonomisierungsprozesses im Zuge <strong>der</strong> Hochschulreformen zuvör<strong>der</strong>st<br />

bei den Hochschulen. In Hinblick <strong>auf</strong> die gesetzliche Verantwortung des Landes<br />

für eine landesübergreifende Struktur- und Entwicklungsplanung können die strategischen<br />

Entwicklungen, welche die Hochschulen verfolgen, zugleich als Angebot an<br />

die Län<strong>der</strong> verstanden werden, diese anzuerkennen, <strong>auf</strong>zugreifen und zu unterstützen.<br />

Dort, wo die Län<strong>der</strong> landesübergreifende Struktur- und Entwicklungsplanungen<br />

verfolgen, wie dies insbes. für die <strong>von</strong> den Hochschulen zu erbringenden Lehrangebote,<br />

aber auch <strong>zur</strong> Sicherung einer genügenden breiten Anzahl <strong>von</strong> Forschungsfel<strong>der</strong>n<br />

geschieht, sollten diese <strong>von</strong> <strong>der</strong> Landesregierung mit den Hochschulen als Ausdruck<br />

eines gemeinsamen strategischen <strong>Gestaltung</strong>swillens vereinbart und in einem<br />

gemeinsamen Diskussionsprozess entschieden werden. Sofern sich ein Land aus einer<br />

landesübergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanung <strong>zur</strong>ückziehen möchte,<br />

sollte eine übergeordnete Instanz Konflikte zwischen den Hochschulen mo<strong>der</strong>ieren<br />

können. Es ist zu begrüßen, wenn die Wissenschaftsministerien sich an diesem Entwicklungsprozess<br />

beteiligen und eine hochschulübergreifende Perspektive einbringen.<br />

Zudem sollte Struktur- und Entwicklungsplanung verstärkt über Landesgrenzen<br />

hinweg in län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Kooperation erfolgen.<br />

7. Zielvereinbarungen sollen strategische Entwicklungsziele enthalten und we<strong>der</strong> als<br />

Aufgabenkataloge für die Hochschulen noch als Maßnahmenbeschreibungen verstanden<br />

werden. Nur wenn sie Entwicklungsschwerpunkte priorisieren, können sie<br />

strategische Wirkung entfalten.<br />

8. Das System <strong>der</strong> Mittelverteilung ist transparent und anhand nachvollziehbarer Verteilungskriterien<br />

auszugestalten. Es empfiehlt sich, für die Grundfinanzierung mit einer<br />

kriteriengestützten Formel zu arbeiten. Dabei können Budgetanteile über Leistungsindikatoren<br />

vergeben werden. Darüber hinaus sollte ein Land gezielt über strategische<br />

Fonds die Entwicklung <strong>von</strong> Schwerpunkten <strong>der</strong> Hochschulen unterstützen. Bei<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung einer indikatorgestützen Mittelverteilung sollte <strong>auf</strong> eher wenige<br />

Kennzahlen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden, wie Erfahrungen belegen. Zudem sollte das<br />

Modell die unterschiedlichen Fächerkulturen berücksichtigen. Sofern in Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

ein Vergleich innerhalb <strong>der</strong> Fächer nicht möglich ist, sollten z.B. Bundesdaten<br />

als Berechnungsmaßstab herangezogen und kein unangemessener Wettbewerb<br />

zwischen Fachkulturen geför<strong>der</strong>t werden.<br />

9. Anreize, Sanktionen, Verteilungsmodi und Bewertungskriterien sollten klar vereinbart<br />

sein.<br />

10. Es erscheint zweckmäßig und dürfte auch im eigenen Interesse einer Hochschule<br />

liegen, die vom Land gesetzten Ziele in die eigene strategische Entwicklung <strong>auf</strong>zunehmen.<br />

Die Län<strong>der</strong> sollten dar<strong>auf</strong> Wert legen, dass die Steuerungskriterien Kontinuität<br />

<strong>auf</strong>weisen. Hochschulen sollten mit Vorsicht <strong>auf</strong> kurzfristige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landesvorgaben<br />

reagieren: Erfahrungen haben gezeigt, dass insbes. in den ersten Jahren<br />

nach Einführung <strong>von</strong> kennzahlengesteuerten Mittelverteilungssystemen Kriterien<br />

eher kurzatmig verän<strong>der</strong>t wurden. Daher wird empfohlen, zwar die Kompatibilität des<br />

eigenen internen Steuerungsverfahrens mit dem des Landes zu gewährleisten, die<br />

Steuerung selbst aber <strong>auf</strong> die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Hochschule zuzuschneiden.<br />

11. Die Einführung <strong>von</strong> echten Globalhaushalten mit überjähriger Bewirtschaftung durch<br />

die Län<strong>der</strong> ist unbedingt empfehlenswert, um die Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> Hochschulen<br />

so weit wie möglich zu steigern. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> verfassungsrechtlichen<br />

Vorgaben für die Staatsverschuldung sollte auch die Möglichkeit <strong>der</strong> Kredit<strong>auf</strong>nahme<br />

sowie die Befugnis eingeräumt werden, Finanzanlagen, insbes. im Zuge des<br />

Drittmittelgeschäftes, zu tätigen.<br />

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