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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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2.3 Zielvereinbarung und Kontrakte<br />

In Hessen wurden – wie in einigen an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n auch – <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> Leistungskraft<br />

Rahmenzielvereinbarungen mit allen Hochschulen sowie dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>bauende<br />

Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen abgeschlossen. Die Rahmenzielvereinbarung<br />

ist gleichzeitig Grundlage <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung. Dagegen gelten<br />

Zielvereinbarungen zwar als Bestandteil des Verteilungsmodells, beinhalten jedoch vor<br />

allem Entwicklungsplanungen in Forschung, Lehre und Nachwuchsför<strong>der</strong>ung.<br />

Die erste Rahmenzielvereinbarung umfasste den Zeitraum 2002 bis 2005, die zweite<br />

umfasst die Jahre 2006 bis 2010. In beiden Vereinbarungen werden einerseits die Grundfinanzierung<br />

<strong>der</strong> Hochschulen und an<strong>der</strong>erseits allgemeine Leistungen wie die Ausbildung<br />

einer bestimmten Anzahl <strong>von</strong> Studierenden, die eigenständige Entwicklungsplanung o<strong>der</strong> die<br />

Evaluation definiert (Rahmenzielvereinbarung 2002: Abschnitt 3; Rahmenzielvereinbarung<br />

2006: Abschnitt 2). In <strong>der</strong> Rahmenzielvereinbarung aus dem Jahr 2006 werden darüber hinaus<br />

die Grundzüge des Modells <strong>zur</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung <strong>auf</strong>gestellt.<br />

In beiden Rahmenzielvereinbarungen sind wesentliche Elemente für die Zielvereinbarungen<br />

zwischen Landesregierung und <strong>der</strong> einzelnen Hochschulen festgelegt. Diese sollen<br />

insbeson<strong>der</strong>e Aussagen <strong>zur</strong> Hochschulstruktur, zu Qualitätsmanagement und Evaluation und<br />

– ab 2006 – zu Nachwuchsför<strong>der</strong>ung, Frauenför<strong>der</strong>ung und Internationalisierung enthalten.<br />

Kernbereich <strong>der</strong> Zielvereinbarungen für die Jahre 2002 bis 2005 waren Finanzierungsvereinbarungen<br />

zu einzelnen Projekten, in denen Vorhaben <strong>auf</strong>geführt sind, die aus dem<br />

Innovationsbudget <strong>der</strong> Landesregierung finanziert wurden. Für jede Hochschule waren Projekte<br />

<strong>auf</strong>geführt, für die Innovationsmittel zugesagt wurden. Die Finanzierungszusage wurde<br />

an keine beson<strong>der</strong>en Bedingungen geknüpft, son<strong>der</strong>n als Anfinanzierung verstanden. Die<br />

Auszahlung war also nicht <strong>von</strong> einem bestimmten Erfolg abhängig. Gleichzeitig wurden Zielzahlen<br />

für Studierende nach Fächerclustern beschlossen. Daneben legte man in den Zielvereinbarungen<br />

Aussagen zu Bauprojekten und Großinvestitionen sowie Son<strong>der</strong>tatbestände<br />

(Emeritenbezüge, Bibliothek, Botanischer Garten usw.) fest. Die 2002 geschlossenen Zielvereinbarungen<br />

enthielten noch keinerlei Feststellungen über das Berichtswesen. Nach<br />

Aussagen aus <strong>der</strong> Landesverwaltung wurden die Hochschulen Ende 2004 zu Stellungnahmen<br />

zu den einzelnen Zielen <strong>auf</strong>gefor<strong>der</strong>t (Interview 7:893-904). Dies erfolgte über eine Evaluationstabelle,<br />

die den jeweiligen Umsetzungsstand <strong>der</strong> vereinbarten Ziele und <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

<strong>auf</strong>führen sollte. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden jedoch nicht öffentlich dokumentiert.<br />

11<br />

Die im Juli 2006 nach fast einjähriger Verhandlung mit den Hochschulen abgeschlossenen<br />

Zielvereinbarungen für die Jahre 2006 bis 2010 fielen äußerst detailliert aus. So hat das<br />

Land allein 13 Glie<strong>der</strong>ungspunkten vorgegeben. Zudem finden sich insgesamt 17 Unterglie<strong>der</strong>ungspunkten<br />

für den Bereich „Spezifische Leistungsziele und Maßnahmen“. Die meisten<br />

Zielvereinbarungen umfassen ca. 50 Seiten und einen etwa 30 Seiten langen Anhang. Zusätzlich<br />

waren Aussagen <strong>zur</strong> Qualitätssicherung, zu Hochschulbau und Großinvestitionen zu<br />

treffen. Die konkreten Leistungsvereinbarungen, in denen aus dem im Rahmen des Hochschulpaktes<br />

eingerichteten Innovations- und Strukturentwicklungsbudget Maßnahmen finanziert<br />

werden sollen, bel<strong>auf</strong>en sich bislang ausschließlich <strong>auf</strong> Zusagen für die Jahre 2006 und<br />

2007. Dies beruht dar<strong>auf</strong>, dass das Land nachträglich die Verteilung an die Beteiligung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Exzellenzinitiative des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> anknüpfte, eine Maßgabe, die<br />

die Hochschulen erst im Rahmen <strong>der</strong> Zielvereinbarungsverhandlungen <strong>zur</strong> Kenntnis nehmen<br />

konnten. Konsequenz war, dass eine Universität an <strong>der</strong> Ausschüttung <strong>der</strong> Mittel nicht partizipierte.<br />

11 Bisher ist allerdings Berlin das einzige Bundesland, das einen Ergebnisbericht veröffentlicht hat.<br />

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