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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Modellbericht zu Nordrhein-Westfalen<br />

Son<strong>der</strong>auswertungen erstellt. Sämtliche Auswertungen sind bzw. waren beim WSS in gedruckter<br />

und/o<strong>der</strong> elektronischer Form öffentlich zugänglich.<br />

Daten werden vom MIWFT weiterhin für die leistungsorientierte Mittelverteilung des Landes<br />

an die Hochschulen in NRW verarbeitet. Zudem wurden die <strong>von</strong> den Hochschulen gelieferten<br />

Daten verwendet, um die Basis für die landesplanerische Initiativen zu begründen<br />

(z.B. das „Hochschulkonzept NRW 2010“ aus 2004, und dar<strong>auf</strong> basierende Zielvereinbarung<br />

II; fortgeschrieben als Portfolio Forschung und Lehre NRW).<br />

Gespräche darüber mit <strong>der</strong> Hochschulleitung finden nur statt, wenn Auswertungen<br />

mitPlanungs-/ Zielvereinbarungsprozessen verknüpft gewesen sind. Mit dem HFG dürfte sich<br />

dieses ganz <strong>auf</strong> Zielvereinbarungsverhandlungen beschränken.<br />

Anlässlich <strong>der</strong> Haushaltsberatungen erhält das Landesparlament regelmäßig Grunddaten<br />

zu den Hochschulen (Zahl <strong>der</strong> Studiengänge, Anzahl <strong>der</strong> Studierenden, Personalzahlen,<br />

Haushaltsdaten, Drittmittel etc.). Eine unmittelbare Reaktion dar<strong>auf</strong>, die über die Feststellung<br />

des Haushalts hinausginge, gibt es seitens <strong>der</strong> Hochschulen nicht zu berichten.<br />

Erfahrungen mit eventuellen Konsequenzen bei nicht eingereichten/ nicht vereinbarungsgemäßen<br />

Berichten liegen nicht vor; es scheinen auch keine entsprechenden Sanktionen<br />

vorgesehen zu sein.<br />

3. Steuerungsgegenstände<br />

3.1 Lehre<br />

Die Lehre wird sowohl durch die leistungsbezogene Mittelverteilung als auch durch die hochschulindividuellen<br />

Zielvereinbarungen gesteuert. 18 Im HG bzw. im HFG sind kaum Regelungen<br />

getroffen, die die Steuerung <strong>der</strong> Lehre betreffen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> leistungsbezogenen Mittelzuweisung wird dabei an Universitäten wie<br />

Fachhochschulen <strong>der</strong> Indikatoren „Absolventenzahl“ eingesetzt.<br />

3.1.1 Weiterbildung<br />

Es gibt kaum geson<strong>der</strong>te Steuerungsansätze, was die wissenschaftliche Weiterbildung betrifft.<br />

Im neuen HG wird Weiterbildung in § 3 als eine <strong>der</strong> Aufgaben <strong>von</strong> Universitäten wie<br />

Fachhochschulen genannt; im § 62 wird entsprechend Grundlegendes <strong>zur</strong> wissenschaftlichen<br />

und künstlerischen Weiterbildung geregelt.<br />

Allerdings kann in Zielvereinbarungen Genaueres dazu geregelt werden. So heißt es<br />

z.B. in den Zielvereinbarungen <strong>der</strong> Universität Dortmund in § 5 (11), dass die Universität<br />

„beabsichtigt, die wissenschaftliche Weiterbildung über das bisherige Maß hinaus als strukturbildendes<br />

Element auszubauen. Zukünftig sollen vermehrt umfassen<strong>der</strong>e Weiterbildungsangebote<br />

etabliert werden, die inhaltlich v.a. Kompetenzfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Universität Dortmund wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Außerdem wird über eine in dieser Form bundesweit einzigartige Anbindung<br />

<strong>von</strong> Lehrstühlen an das Zentrum für Weiterbildung intensive weiterbildungsbezogene Forschung<br />

geleistet werden.“ Und die Universität Bonn legt gleich im ersten Absatz ihres § 6 zu<br />

Wissens- und Technologietransfer fest: „Für die Universität Bonn stellt die Weiterbildung eine<br />

Aufgabe hohen Ranges dar. Dem hat die Universität Bonn durch die Einrichtung <strong>der</strong> Schloßakademie<br />

(Weiterbildungsakademie) Rechnung getragen, wobei sie sich weiterhin in den<br />

Fel<strong>der</strong>n engagieren will, in denen sie anerkannt wissenschaftliche Stärken <strong>auf</strong>weist und die<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Wissenschaft nachgefragt werden. Die Universität Bonn ist bestrebt, Teilzeitstudien<br />

zu ermöglichen.“<br />

18 Wenn im Rahmen <strong>der</strong> Steuerungsgegenstände die Zielvereinbarungen angeführt werden, können<br />

dabei nicht jedes Mal die individuellen Zielvereinbarungen aller Hochschulen thematisiert werden.<br />

Stattdessen wird hier jeweils exemplarisch <strong>auf</strong> einzelne Zielvereinbarungen verschiedener Universitäten<br />

eingegangen.<br />

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