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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Gegenwärtig wird zwischen den Hochschulen und dem Kultusministerium Thüringen eine<br />

weitere Vereinfachung <strong>der</strong> Haushaltsführung verhandelt. Vorgeschlagen wurde eine Titelsystematik<br />

mit nur vier Titelgruppen je Hochschule mit je einem Titel pro Hauptgruppe. Angestrebt<br />

ist die Einführung <strong>von</strong> zwei Verwahrkonten (Haushaltsmittel, Drittmittel) je Hochschule.<br />

Land und Hochschulen streben an, diese Regelung ab 2008 einzuführen.<br />

2.6 Finanzielle Planungssicherheit<br />

Der Hochschulpakt (Thüringen 2002) aus dem Jahr 2002 garantiert den Hochschulen die<br />

Finanzausstattung <strong>von</strong> 2001 bis 2006, bzw. nach <strong>der</strong> Verlängerung des Paktes durch die<br />

Landesregierung bis 2007. Der Pakt wurde vom Landtag bestätigt. Für den Fall, dass die<br />

Landesregierung wegen „unabweisbarer Gründe“ ihrer Verpflichtung nicht nachkommen<br />

kann, wird die „vereinbarte Ausstattung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wie<strong>der</strong> hergestellt.“<br />

(S. 2) Außerdem steht beiden Parteien bei „Än<strong>der</strong>ung wesentlicher Umstände“ das Recht zu,<br />

neue Verhandlungen zu verlangen bzw. wenn diese zu keiner Einigung führen, den Vertrag<br />

zu kündigen. Konkrete Aussagen zu Haushaltssperren o<strong>der</strong> ähnlichen enthält <strong>der</strong> Pakt nicht<br />

(S. 3). Trotzdem und trotz <strong>der</strong> bereits im Pakt verankerten Möglichkeit zu Nachverhandlungen<br />

kam es in Thüringen nicht zu nachträglichen Mittelkürzungen.<br />

2.7 Planungs- und Weisungskultur<br />

Weisungen und Erlasse haben in Thüringen in den Jahren seit dem Bestehen des Hochschulpaktes<br />

stark abgenommen. Seit dem neuen Hochschulgesetz (01. Januar 2007) sind<br />

nur noch wenige Erlasse herausgegeben worden und diese haben eher den Charakter <strong>der</strong><br />

Fixierung <strong>von</strong> Ergebnissen aus vorangegangenen Abstimmungen (z.B. Weiterentwicklung<br />

des Kapazitätsrechts, Einrichtung, Än<strong>der</strong>ung und Schließung <strong>von</strong> Studiengängen, siehe Anlagen).<br />

Im Jahr 2005 war vorgesehen, dass die Universitäten Jena, Weimar und Ilmenau die<br />

Ermächtigung erhalten, Baumaßnahmen bis zu EUR 500.000 (kleine Baumaßnahmen, Klinikum<br />

Jena bis EUR 1.000.000) ohne Beteiligung <strong>der</strong> staatlichen Bauverwaltung zu planen<br />

und durchzuführen (Henkel-Ernst 2005: 3). Die Hochschulen hatten im Anschluss erwartet,<br />

dass die Bauherreneigenschaft im neuen Hochschulgesetz an die Hochschulen übergehen<br />

werde; diese ist jedoch nicht <strong>der</strong> Fall, sodass Baumaßnahmen weiterhin durch die staatliche<br />

Bauverwaltung durchgeführt werden (Henkel-Ernst 2006: 109).<br />

Neben den im Hochschulpakt vereinbarten und über die leistungsorientierte Mittelverteilung<br />

bereitgestellten Finanzmitteln können bzw. müssen die Hochschulen insbes. für bestimmte<br />

Investitionen zusätzliche Mittel bei <strong>der</strong> Landesregierung beantragen. Daneben<br />

werden staatliche Mittel weiter über Projektför<strong>der</strong>ung als Forschungsmittel ausgegeben. Außerdem<br />

wurden bis 2006 Projekte über das HWP-Programm zusätzlich geför<strong>der</strong>t.<br />

Die Beziehung zwischen Landesregierung und Hochschulen wird in Thüringen im Wesentlichen<br />

in drei Gremien gestaltet. Zunächst wird das Kultusministerium teilweise an den<br />

Sitzungen <strong>der</strong> Landesrektorenkonferenz beteiligt. Diese sind eher themenbezogen organisiert<br />

(z.B. <strong>zur</strong> Neufassung des Hochschulgesetztes o<strong>der</strong> des Hochschulpaktes). Für die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung existiert eine eigene Arbeitsgruppe,<br />

in <strong>der</strong> die <strong>Gestaltung</strong>smöglichkeiten <strong>der</strong> Hochschulen eher hoch eingeschätzt werden. Für<br />

und Ausgaben für den Schuldendienst; 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme<br />

für Investitionen; 7: Baumaßnahmen; 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

(Freistaat Thüringen: Landeshaushaltsplan 2006/2007: Einzelplan 04.<br />

Thüringer Kultusminsiterium, S. 14f.: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tfm/haushalt/<br />

haushalt_0607/04_bp.pdf (Zugriff am 24.04.2007).<br />

8 http://www.thueringen.de/de/tkm/wissenschaft/hochschulreform/haushaltsvollzug/content.html, § 7<br />

(letzter Zugriff am 13.10.2006).<br />

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