20.02.2013 Aufrufe

Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Steuerungsinstrumente <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Ebene</strong> Land – Hochschule<br />

<strong>Empfehlungen</strong> dieses Expertenrats ersetzten die in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n durchgeführten Organisationsuntersuchungen.<br />

In 2001 wurden die Ergebnisse des Expertenrats in einem Bericht<br />

zusammengefasst. 5 Im Oktober 1999 haben die Hochschulen erste Strukturpläne vorgelegt,<br />

in denen auch die landesseitige Bedingung des Stellenabbaus zu berücksichtigen war. Für<br />

ihre Strukturpläne verwenden die Hochschulen jeweils eigene Kriterien. Wie die Strukturpläne<br />

innerhalb <strong>der</strong> Hochschulen abgestimmt werden, ist <strong>von</strong> Fall zu Fall unterschiedlich; i.d.R.<br />

sind ein zentrales Organ und die Fachbereiche daran beteiligt, teilweise wurden auch spezielle<br />

Arbeitsgruppen dazu eingerichtet.<br />

2.3 Zielvereinbarungen und Kontrakte<br />

Wie in § 6 des aktuellen HG festgelegt, treffen die Hochschulen Zielvereinbarungen mit dem<br />

Ministerium, d.h. „Vereinbarungen für mehrere Jahre über strategische Entwicklungsziele<br />

sowie konkrete Leistungsziele.“ Auch das frühere HG hatte bereits Zielvereinbarungen vorgesehen.<br />

So haben die Universitäten und Fachhochschulen– die meisten in 2002 – solche strategischen<br />

Zielvereinbarungen <strong>von</strong> dreijähriger L<strong>auf</strong>zeit mit dem Ministerium abgeschlossen<br />

(Zielvereinbarung I). Folgevereinbarungen dazu mit einer L<strong>auf</strong>zeit bis Ende 2006 wurden<br />

Anfang 2005 abgeschlossen (Zielvereinbarung II). Der Prozess, in dem diese Zielvereinbarungen<br />

zustande kamen, wurde 2003 vom CHE positiv evaluiert. Für die Jahre 2007 – 2010<br />

wurden wie<strong>der</strong>um Folgezielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen geschlossen<br />

(Ziel- und Leistungsvereinbarung III), die sich deutlich <strong>von</strong> den vorherigen unterscheiden.<br />

Auch an den Kunst- und Musikhochschulen wurden in 2004 Leitbil<strong>der</strong> formuliert und<br />

Zielvereinbarungen mit dem Ministerium abgeschlossen. An<strong>der</strong>s als für die Universitäten und<br />

Fachhochschulen werden diese nicht über das Ministerium veröffentlicht; einzelne Hochschulen<br />

haben aber zumindest Kurzfassungen o<strong>der</strong> Ausschnitte <strong>auf</strong> ihren Websites veröffentlicht.<br />

Demnach sind z.B. für die Hochschule für Musik Köln wichtige Ziele: Verstärkung<br />

<strong>der</strong> Interdisziplinarität, Praxisnähe und Berufsfeldbezug sowie die Verbreiterung und Durchlässigkeit<br />

des Lehrangebots. Auch für die Kunst- und Musikhochschulen sind jeweils beson<strong>der</strong>e<br />

Profilschwerpunkte vereinbart worden. Alle folgenden Ausführungen beziehen sich indes<br />

<strong>auf</strong> die Universitäten und Fachhochschulen.<br />

Durch die Einführung des HFG hat sich das Verhältnis <strong>von</strong> Ministerium und Hochschulen<br />

geän<strong>der</strong>t: Der Staat zieht sich erklärtermaßen aus <strong>der</strong> Detailsteuerung <strong>zur</strong>ück und überträgt<br />

eine höhere Eigenverantwortung <strong>auf</strong> die Hochschulen. Diese verringerten Möglichkeiten unmittelbarer<br />

staatlicher Steuerung wirken sich <strong>auf</strong> die Ziel- und Leistungsvereinbarungen aus:<br />

Die darin festgelegten Struktur- und Entwicklungsziele bzw. Art und Umfang <strong>der</strong> Leistungen<br />

sind wesentlich konkreter als in früheren Zielvereinbarungen, und sie sind mess- und überprüfbar.<br />

Neu ist auch, dass den Zielvereinbarungen das Leitbild <strong>der</strong> jeweiligen Hochschulen<br />

vorangestellt ist.<br />

In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind einerseits die Ziele, Leistungen und Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Hochschule, an<strong>der</strong>erseits die Leistungen des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen festgelegt. 6<br />

Mit je<strong>der</strong> Hochschule werden Vereinbarungen zu <strong>der</strong>en Schwerpunkten und Entwicklungszielen<br />

in Lehre und Forschung, zum Wissens- und Technologietransfer, zum Gen<strong>der</strong><br />

Mainstreaming und <strong>zur</strong> Internationalisierung getroffen. Sehr verbreitet sind außerdem Abschnitte<br />

<strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung des wissenschaftlichen Nachwuchses, <strong>zur</strong> Lehrerausbildung und zum<br />

5 Online unter: https://eldorado.uni-dortmund.de/bitstream/2003/5593/1/expertenrat.pdf.<br />

6 An einzelnen Hochschulen werden darüber hinaus auch noch weitere Themen <strong>auf</strong>gegriffen. Die<br />

einzelnen Ziel- und Leistungsvereinbarungen finden sich unter http://www.innovation.nrw.de/<br />

Hochschulen_in_NRW/zielvereinbarungen/index.html.<br />

92

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!