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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Län<strong>der</strong>studie Baden-Württemberg<br />

HoF Wittenberg – Institut für Hochschulforschung<br />

an <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

aus einer Sekretärinnenstelle kann z.B. eine halbe Wissenschaftlerstelle geschaffen werden<br />

und umgekehrt. Voraussetzung ist Kostenneutralität und Einhaltung des Stellensolls.<br />

Aus nicht besetzten Stellen kann die Universität in Höhe <strong>der</strong> vom Finanzministerium<br />

festgelegten Beträge Mittel schöpfen 10 . Diese Mittel können flexibel für Investitionen, Sachausgaben<br />

o<strong>der</strong> sonstige Personalausgaben (befristete Beschäftigungen in allen Kategorien)<br />

verwendet werden.<br />

2.6 Finanzielle Planungssicherheit<br />

Obwohl <strong>der</strong> Hochschulpakt in Baden-Württemberg anfangs sehr umstritten war, hat er den<br />

Hochschulen in Baden-Württemberg über zehn Jahre weitgehend zuverlässige finanzielle<br />

Bedingungen garantiert. Land und Hochschulen führen die „Spitzenstellung“ des Landes bei<br />

Lehre und Forschung „nicht zuletzt“ dar<strong>auf</strong> <strong>zur</strong>ück, „dass das Land in den letzten 10 Jahren<br />

Planungssicherheit bieten konnte“ (Solidarpakt II: 2). Allerdings wurde die Haushaltslage des<br />

Landes wegen Steuerausfällen in Milliardenhöhe so problematisch, dass auch <strong>der</strong> Hochschulpakt<br />

nicht in vollem Umfang eingehalten worden ist: Der vereinbarte Rückfluss <strong>der</strong> eingesparten<br />

Mittel über einen Innovationsfonds wurde <strong>auf</strong> dem Niveau <strong>von</strong> 2003 eingefroren,<br />

was für die Landesuniversitäten einen jährlichen Verlust <strong>von</strong> 7,5 Mio. Euro bedeutet. Außerdem<br />

wurden über eine Verlängerung <strong>der</strong> Wochen- und Lebensarbeitszeit für Beamte sowie<br />

<strong>der</strong> Lehrverpflichtung für Professoren <strong>von</strong> 8 <strong>auf</strong> 9 Semesterwochenstunden Mittel eingespart,<br />

die den Hochschulen nicht <strong>zur</strong> Verfügung gestellt wurden (Apitz 2005: 2). Der neue Pakt<br />

enthält eine Garantie <strong>der</strong> Etatansätze bis Ende 2014 (also acht Jahre). Tarifsteigerungen<br />

sollen fortgeschrieben werden. Damit gehört Baden-Württemberg weiter zu den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

mit insgesamt langfristig geregelten finanziellen Bedingungen für die Hochschulen.<br />

2.7 Planungs- und Weisungskultur<br />

Neben den sog. neuen Steuerungsverfahren werden weiterhin Regelungen über Erlasse des<br />

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt. Im Bereich Hochschulfinanzen<br />

wurden 2006 23 Erlasse zu unterschiedlichen Themen an die Hochschulen gerichtet.<br />

Die fachliche Zuständigkeit für das Flächen- und Immobilienmanagement liegt bei den<br />

dem Finanzministerium unterstellen staatlichen Bauämtern, die auch Eigentümer <strong>von</strong> Grundstücken<br />

und Gebäuden sind. Die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Universitäten nach einer „zumindest teilweisen<br />

Übertragung <strong>der</strong> Bauherrenverantwortung mit entsprechen<strong>der</strong> Mittelausstattung“ wurde<br />

bisher nicht erfüllt. Die Hochschulen streben eine dem Hochschulpakt ähnliche „Grundsatzvereinbarung<br />

Fläche“ mit entsprechenden Mitteln für die Gebäudesanierung an (Storm 2006:<br />

31).<br />

Die Hochschulen können außerdem aus zentralen Mitteln des Landes (z.T. über För<strong>der</strong>programme)<br />

Gel<strong>der</strong> beantragen. Dazu gibt es etwa das Forschungsschwerpunktprogramm,<br />

ein Programm für Internationale Partnerschaften, das Lehrstuhlerneuerungsprogramm, den<br />

Struktur- und Innovationsfonds. Aus diesen Mitteln erhält z.B. die Universität Heidelberg jährlich<br />

rund 7 bis 11 Mio. Euro. Außerdem för<strong>der</strong>t die Landesstiftung Baden-Württemberg die<br />

Wissenschaft allgemein über verschiedene Projekte. Für 2007 sieht das Programm <strong>der</strong> Stiftung<br />

landesweit rund 12 Mio. Euro für die Forschungsför<strong>der</strong>ung vor (Landesstiftung 2006).<br />

Diese Mittel können entwe<strong>der</strong> als Haushaltsmittel eingestellt o<strong>der</strong> wie Drittmittel eingeworben<br />

werden. Das Land Baden-Württemberg för<strong>der</strong>t mit 289 neu vergebenen Promotionsstipendien<br />

ein Vielfaches <strong>der</strong> <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n finanzierten Promotionsför<strong>der</strong>ungen 11 .<br />

10 Dabei werden <strong>der</strong> Hochschule 55% des Standardkostensatzes gutgeschrieben.<br />

11 Eig. Erhebung. Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein för<strong>der</strong>n keine<br />

Promotionsstipendien; die an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong> haben 2006 zwischen 2 und 114 Stipendien vergeben.<br />

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