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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Tab. 11: Gleichstellung 23<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Gleichstellung ist als „durchgängiges Leitprinzip“ im LHG verankert und<br />

macht 20% (an den Fachhochschulen) bis 31% (an den Universitäten)<br />

<strong>der</strong> Indikatoren in <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung aus.<br />

Berlin Die Berliner Hochschulen sind lt. BerlHG <strong>zur</strong> Verabschiedung <strong>von</strong><br />

Frauenför<strong>der</strong>richtlinien verpflichtet. In den Hochschulverträgen ist vereinbart,<br />

den Frauenanteil in den einzelnen Qualifikationsstufen dem <strong>der</strong><br />

vorherigen Stufe anzupassen; 5% <strong>der</strong> in <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung<br />

vergebenen Mittel werden anhand <strong>von</strong> Gleichstellungsindikatoren<br />

ermittelt.<br />

Hessen Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verlangt die regelmäßige<br />

Vorlage eines Frauenför<strong>der</strong>plans; in den Zielvereinbarungen sind Ziele<br />

<strong>zur</strong> Gleichberechtigung, <strong>zur</strong> Frauenför<strong>der</strong>ung und <strong>zur</strong> familienfreundlichen<br />

Hochschule sowie zu Gen<strong>der</strong>mainstreaming verankert. Bei <strong>der</strong><br />

leistungsorientierten Mittelverteilung werden Absolventinnen in den Natur-<br />

und Ingenieurwissenschaften höher bewertet als Absolventen.<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Allgemeines Ziel im HG; in <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelverteilung<br />

über Zuschläge berücksichtigt. Einige Hochschulen hatten 2002/03 eigene<br />

Zielvereinbarungen <strong>zur</strong> Gleichstellung; inzwischen ist Gleichstellung<br />

Gegenstand aller Zielvereinbarungen in NRW.<br />

Thüringen Allgemeines Ziel im ThürHG sowie Gegenstand <strong>der</strong> leistungsorientierten<br />

Mittelverteilung (10%). Darüber hinaus werden im Landeshochschulplan<br />

24 detailliert Stand und Maßnahmen dargestellt. Die Zielvereinbarungen<br />

enthalten Teilziele und Maßnahmen <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Gleichstellung.<br />

<strong>Empfehlungen</strong> zum Steuerungsgegenstand „Gleichstellung“<br />

Die Erfahrungen <strong>der</strong> letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anreizmechanismen des Staates<br />

<strong>zur</strong> Gleichstellung <strong>von</strong> Frauen und Männern nur bedingt Wirkung entfalten und kaum<br />

in die Hochschulen hinein wirken. Leistungsorientierte Mittelverteilungssysteme und Zielvereinbarungen<br />

sollten aber dennoch weiterhin genutzt werden; allerdings sollte hier <strong>auf</strong><br />

kleinteilige Maßnahmen verzichtet werden. Vielmehr sollten gleichstellungspolitische Aspekte<br />

integraler Bestandteil <strong>der</strong> Begutachtungsverfahren <strong>zur</strong> Vergabe diskretionärer Son<strong>der</strong>programme<br />

des Landes werden.<br />

3.4 Binnenstruktur<br />

Die Bestimmungen über die Hochschulverfassung, also die Regelungen über die Organe,<br />

ihre Zuständigkeiten und ihr Zusammenwirken, waren seit Gründung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Gegenstand abschließen<strong>der</strong> gesetzlicher Entscheidungen. Die aktuellen Hochschulgesetze<br />

Berlins, Hessens und Thüringens enthalten „Experimentierklauseln“ <strong>zur</strong> Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Hochschulverfassung. Die Hochschulen können diese über den Erlass <strong>von</strong> Grundordnungen<br />

gestalten. Hessen weist inzwischen eine bemerkenswerte Fülle <strong>von</strong> Regelungen<br />

für die Binnenstruktur <strong>auf</strong>: Neben <strong>der</strong> Experimentierklausel für alle hessischen Hochschulen<br />

weicht das TUD-Gesetz 25 <strong>von</strong> <strong>der</strong> Regelstruktur in charakteristischer Weise ab 26 . Das<br />

23 Zur Interpretation <strong>der</strong> in dieser Tabelle angegebenen Werte vgl. Tab. 4 „Leistungsorientierte<br />

Mittelvergabe“.<br />

24 Der Landeshochschulplan ist seit 2004 durch eine Rahmenvereinbarung zwischen Land und<br />

Hochschulen („Hochschulpakt“) abgelöst.<br />

25 Gesetz <strong>zur</strong> organisatorischen Fortentwicklung <strong>der</strong> TU Darmstadt (TUD-Gesetz).<br />

25

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