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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Län<strong>der</strong>studie Baden-Württemberg<br />

HoF Wittenberg – Institut für Hochschulforschung<br />

an <strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

Der damalige Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg,<br />

Rudolf Böhmler, war Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission.<br />

Die Kommission legte im Jahr 1998 einen Abschlussbericht vor, in dem sowohl Grundsätze<br />

für die Entwicklung <strong>von</strong> Forschung und Lehre, als auch konkrete und hochschulspezifische<br />

<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> zukünftigen Fächerstruktur ausgearbeitet waren.<br />

Lt. Abschlussbericht hat die Kommission intensiv mit den Hochschulen zusammengearbeitet.<br />

Sie stieß zunächst <strong>auf</strong> Vorbehalte, konnte dann aber eine Akzeptanz erreichen, die<br />

sich aus Sicht <strong>der</strong> Kommission als ausschlaggebend für die erfolgreiche Entwicklung erwies:<br />

Dabei hat sich <strong>der</strong> in Deutschland bisher einmalige konzeptionelle Ansatz <strong>der</strong> Hochschulstrukturkommission<br />

ausbezahlt, die Hochschulen nicht nur <strong>von</strong> Anfang an in die Arbeit <strong>der</strong> Kommission<br />

einzubinden, son<strong>der</strong>n die <strong>von</strong> allen Universitäten vorgelegten Struktur- und Entwicklungspläne<br />

für die Jahre 1997 bis 2006 in den Diskurs einzubeziehen. (Abschlussbericht 1998: 4)<br />

Nach Angaben <strong>der</strong> Kommission wurde diese konstruktive Zusammenarbeit entscheidend<br />

durch den „Solidarpakt“ begünstigt, in dem den Hochschulen im Jahr 1997 finanzielle Planungssicherheit<br />

vertraglich zugesichert worden war (ebd., s.u.).<br />

Zum Jahr 2000 wurde den Hochschulen die Aufgabe <strong>der</strong> Struktur- und Entwicklungsplanung<br />

übertragen. Im März 2007 verschickte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kunst eine Handreichung für die zweite Planungsrunde, in <strong>der</strong> ein detailliertes Raster für<br />

die Entwicklungsplanung vorgelegt wurde. Bestandteil <strong>der</strong> Entwicklungsplanung sind auch<br />

die Gleichstellungspläne nach § 7 Landeshochschulgesetz. Das Ministerium erwartet, dass<br />

die Struktur- und Entwicklungsplanung <strong>auf</strong> einer Stärken-/ Schwächenanalyse <strong>der</strong> Hochschulen<br />

<strong>auf</strong>setzt und längerfristige Finanzierungsstrategien enthält.<br />

2005 setzte die Landesregierung einen „Beraterkreis Hochschulentwicklung 2020“ ein,<br />

<strong>der</strong> Lösungsansätze für wichtige Fragen <strong>der</strong> Hochschulpolitik (Finanzierung, Wissenschaftlicher<br />

Nachwuchs, Wettbewerbsfähigkeit etc.) entwickeln soll. Dem Gremium gehören nationale<br />

und internationale Persönlichkeiten <strong>der</strong> Wissenschaft und Wirtschaft, jedoch keine Vertreter<br />

<strong>der</strong> Hochschulen des Landes an (Storm 2006: 26). Überlegungen dieses Beraterkreises<br />

sind in das Konzept „Hochschule 2012“ <strong>auf</strong>genommen worden, eine eigene Veröffentlichung<br />

wurde jedoch nicht vorgelegt (Frankenberg 2006: 5).<br />

2.3 Zielvereinbarung und Kontrakte<br />

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, in dem im Jahr 1997 ein Hochschulpakt<br />

abgeschlossen wurde. Dieser Pakt wurde als Reaktion <strong>auf</strong> die angespannte finanzielle Situation<br />

des Landes einerseits und dem Bedürfnis <strong>der</strong> Hochschulen nach Planungssicherheit<br />

an<strong>der</strong>erseits entwickelt:<br />

Die Universitäten anerkennen die Aufgabe des Landes Baden-Württemberg, den Haushalt zu<br />

konsolidieren und erklären sich bereit, ihren Teil durch einen kontinuierlichen Stellenabbau dazu<br />

beizutragen. Die Landesregierung anerkennt die Notwendigkeit <strong>der</strong> Planungssicherheit für<br />

die Universitäten, um weitere Reformen sowie Qualität, Leistung, Effizienz und Wirtschaftlichkeit<br />

zu sichern. Hierzu wird folgendes einvernehmlich festgelegt. (Solidarpakt 1997: 1)<br />

Der Hochschulpakt aus dem Jahr 1997 ist eine kurze, klar strukturierte Vereinbarung über<br />

die Finanzierung <strong>der</strong> Hochschulen. Er wurde zunächst nur mit den staatlichen Universitäten<br />

des Landes abgeschlossen. Die <strong>von</strong> <strong>der</strong> Landesregierung angestrebte finanzielle Einsparung<br />

im Hochschulhaushalt wurde in Form einer verbindlich geplanten Finanzierungsstrategie umgesetzt.<br />

Im Wesentlichen wird <strong>der</strong> Haushalt des Jahres 1997 als Grundlage für die kommenden<br />

zehn Jahre festgeschrieben, wobei die Hochschulen verpflichtet werden, innerhalb dieser<br />

Zeit 1.500 Personalstellen abzubauen. Die so eingesparten Mittel fallen zu einem Drittel<br />

an den Landeshaushalt. Ein weiteres Drittel steht den Hochschulen als Sachmittel <strong>zur</strong> Verfü-<br />

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