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Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene

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Steuerungsinstrumente <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Ebene</strong> Land – Hochschule<br />

3.1.2 Einrichtung neuer Studiengänge<br />

Zur Einrichtung neuer Studiengänge werden im HG im Grunde keine Regelungen getroffen.<br />

Nur implizit wird deutlich, dass neue Studiengänge in Modulform strukturiert sein und dem<br />

landeseinheitlichen Leistungspunktsystem folgen müssen (§ 60 HG). In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />

<strong>der</strong> Hochschulen wird die Einrichtung neuer Studiengänge ebenfalls<br />

nicht thematisiert.<br />

3.1.3 Evaluation <strong>der</strong> Lehre<br />

Die Evaluation <strong>der</strong> Lehre ist durch § 7 (2) des neuen HG vorgeschrieben; danach regeln die<br />

Hochschulen in eigenen Evaluationsordnungen selbst das jeweilige Verfahren: „Zur Qualitätsentwicklung<br />

und -sicherung überprüfen und bewerten die Hochschulen regelmäßig die<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben, insbes. im Bereich <strong>der</strong> Lehre. Die Evaluationsverfahren regeln die<br />

Hochschulen in Ordnungen, die auch Bestimmungen über Art, Umfang und Behandlung <strong>der</strong><br />

zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu veröffentlichenden personenbezogenen Daten <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> und Angehörigen enthalten, die <strong>zur</strong> Bewertung notwendig sind. Die Evaluation soll<br />

<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Basis geschlechtsdifferenzierter Daten erfolgen. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation sind<br />

zu veröffentlichen.“<br />

Die Evaluation wird <strong>von</strong> einigen Hochschulen auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />

III mit dem Land thematisiert, so heißt es dort z.B. für die Ruhr-Universität Bochum in<br />

§ 2 (1), dass diese „<strong>auf</strong>bauend <strong>auf</strong> ihrer Evaluationsordnung die Implementation einer Software<br />

für Lehrveranstaltungskritik als Angebot an alle Fakultäten bzw. Fächer <strong>der</strong> Universität“<br />

anstrebt. Beson<strong>der</strong>s ausführlich hat die Bergische Universität Wuppertal in ihren Zielvereinbarungen<br />

festgelegt: „Es werden regelmäßige und hochschulweite Lehrveranstaltungsbefragungen<br />

<strong>auf</strong> Basis eines webbasierten Evaluationssystems durchgeführt. Alle Lehrenden lassen<br />

mindestens vier Lehrveranstaltungen in zwei Jahren durch Studierende bewerten. Fragebögen<br />

und System werden fortl<strong>auf</strong>end optimiert. Für die Lehrenden wird ein speziell konzipiertes<br />

hochschuldidaktisches Angebot zum Umgang mit Lehrveranstaltungsbefragungen<br />

und ihren Ergebnissen bereitgestellt.“ Die Fachhochschule Düsseldorf trifft noch umfangreichere<br />

Absprachen: „Die Lehrveranstaltungsbewertung erfolgt an <strong>der</strong> Hochschule ab WS<br />

2006/ 2007 regelmäßig mit einem hochschulweiten Rahmenfragebogen, <strong>der</strong> sowohl Pflichtfragen<br />

(<strong>zur</strong> sozialen und didaktischen Kompetenz) als auch fakultativen Fragen enthält. Die<br />

Fachbereiche können diesen Rahmenfragebogen in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Evaluationsbe<strong>auf</strong>tragten<br />

o<strong>der</strong> dem Evaluationsbe<strong>auf</strong>tragten <strong>der</strong> Hochschule <strong>auf</strong> ihre Bedürfnisse anpassen.<br />

Für die Veröffentlichung im Lehrbericht […] wird <strong>der</strong> Dekanin bzw. dem Dekan eine kumulierte<br />

Auswertung <strong>der</strong> Pflichtfragen pro Semester und differenziert nach Veranstaltungsart<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt, die ohne Än<strong>der</strong>ung in den Lehrbericht übernommen werden kann. Im<br />

Rahmen einer Servicedienstleistung werden diese Fragebögen statistisch ausgewertet. Die<br />

Ergebnisse erhalten die Fachbereiche entsprechend ihren Evaluationsordnungen und <strong>der</strong><br />

Evaluationsordnung <strong>der</strong> Hochschule.“<br />

3.1.4 Internationalisierung <strong>von</strong> Lehre<br />

Das HFG gibt keine festen Regelungen zu Internationalisierung vor. Es wird in § 60 HG lediglich<br />

erklärt, dass die Hochschulen fremdsprachige Lehrveranstaltungen anbieten sowie –<br />

ggf. in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerhochschulen – fremdsprachige bzw. internationale<br />

Studiengänge entwickeln können. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen III war<br />

Internationalisierung zwar nicht zwingend als eigenes Thema vorgeschrieben, es haben aber<br />

dennoch alle Hochschulen dieses Thema <strong>auf</strong>gegriffen. Im Mittelverteilungssystem werden<br />

keine geson<strong>der</strong>ten Indikatoren o<strong>der</strong> Gewichtungsfaktoren für Internationalisierung eingesetzt.<br />

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